Der Fall Cornelius Gurlitt
Presseinformation Nr. 41 vom 29. April 2014
Konstanzer Wissenschaftler diskutieren rechtliche und historische Fragen des Kunstraubs
Wem gehören Gurlitts Bilder? Wann ist es zu spät für Wiedergutmachung? Wie geht unser Staat mit geraubter Kunst aus dem Nationalsozialismus um? Die im März 2012 beschlagnahmte Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt aus der Erbschaft des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt hat zahlreiche Fragen aufgeworfen. Nach dem großen Erfolg der Veranstaltung „Der Fall Edward Snowden“ wird die Veranstaltungsreihe „Aktuelle Stunde“ vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz am Dienstag, 6. Mai 2014, zum Thema „Der Fall Cornelius Gurlitt“ fortgesetzt. Das Thema um den spektakulären Fund der Kunstsammlung wird dabei aus staatsrechtlicher, strafrechtlicher, verfassungsrechtlicher und auch historischer Perspektive beleuchtet.
Eingeladen sind dafür Referentinnen und Referenten aus den Konstanzer Fachbereichen Geschichte und Rechtswissenschaft, um die Causa Gurlitt aus Sicht ihrer jeweiligen Fachgebiete in Kurzvorträgen darzustellen und im Anschluss bei einer Diskussion zu erörtern. Referentinnen und Referenten sind die Konstanzer Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Sophie-Charlotte Lenski (Restitution von Raubkunst und Wiedergutmachung durch den Staat), Prof. Dr. Hans Theile (Gurlitt und das Strafrecht), Prof. Dr. Michael Stürner (Wem gehören Gurlitts Bilder?), Prof. Dr. Marten Breuer („Lex Gurlitt“– ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot?) und die Historikerin Dr. Monika Suchan (Verfolgung, Vernichtung und Verwertung: Kunstraub im Nationalsozialismus).
Die Veranstaltung ist öffentlich und wird am Dienstag, 6. Mai 2014, um 18.45 Uhr im Raum A 701 der Universität Konstanz stattfinden. Der Eintritt ist frei.