Erforderliche Sprachkenntnisse: Lehramt Gymnasium

Biologie – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für das Lehramtsstudium Biologie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Studienfach ist Deutsch.

Biologie – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Biologie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige StudienbewerberInnen brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehrsprachen im Master of Education Biologie sind Deutsch und Englisch. Studien- und Prüfungsleistungen können in Deutsch oder Englisch erbracht werden.

Chemie – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für das Lehramtsstudium Chemie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Studienfach ist Deutsch.

Chemie – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Chemie müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Master of Education Chemie ist Deutsch. Studien- und Prüfungsleistungen werden in deutscher Sprache erbracht.

Deutsch – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Für das Studienfach Deutsch müssen Sie Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache nachweisen. Für diesen Nachweis müssen Sie entweder 4 Jahre Schulunterricht der Sekundarstufe oder 3 Jahre der Sekundarstufe II (bis zum Abitur) abgeschlossen haben (Endnote mindestens „ausreichend"). Dies weisen Sie mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nach. Alternativ können Sie die Kenntnisse mit dem Erreichen von Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (GER) belegen. Fehlende Kenntnisse der weiteren Fremdsprache können Sie ggf. während der ersten Studiensemester am Sprachlehrinstitut (SLI) der Universität Konstanz oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachholen. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.


Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Lehrveranstaltungen können auch in englischer Sprache abgehalten werden.

Deutsch – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Deutsch müssen Kenntnisse des Englischen (Niveau B2) und einer weiteren Fremdsprache (Niveau B2) nachgewiesen werden. Die Kenntnisse gelten als nachgewiesen durch vier Jahre Unterricht der Sekundarstufe oder drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung, Endnote mindestens „ausreichend“, oder Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Studierende, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht bereits im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Education an der Universität Konstanz nachgewiesen haben, können diese ggf. während der ersten Studiensemester am Sprachlehrinstitut (SLI) oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachholen und müssen den Nachweis bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit erbringen. Kenntnisse des Englischen können nicht nachgeholt werden. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Lehrveranstaltungen können auch in englischer Sprache abgehalten werden.

Englisch – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Für das Studienfach Englisch müssen Sie Kenntnisse des Englischen und entweder das Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache nachweisen. Die Kenntnisse gelten als nachgewiesen durch 4 Jahre Unterricht der Sekundarstufe oder 3 Jahre der Sekundarstufe II (bis zum Abitur), Endnote jeweils mindestens „ausreichend". Dies weisen Sie mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nach. Alternativ können Sie die Kenntnisse mit dem zertifizierten Erreichen von Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (GER) belegen. Fehlende Kenntnisse der weiteren modernen Fremdsprache können Sie ggf. während der ersten Studiensemester am Sprachlehrinstitut (SLI) der Universität Konstanz oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachholen. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehr- und Prüfungssprachen sind Deutsch und Englisch.

Englisch – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Englisch müssen Kenntnisse des Englischen (Niveau B2) und entweder das Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache (Niveau B2) nachgewiesen werden. Die Kenntnisse gelten als nachgewiesen durch vier Jahre Unterricht der Sekundarstufe oder drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung, Endnote mindestens „ausreichend“, oder Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Studierende, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht bereits im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Education an der Universität Konstanz nachgewiesen haben, können diese ggf. während der ersten Studiensemester am Sprachlehrinstitut (SLI) bzw. im Fachbereich Literaturwissenschaft oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachholen und müssen den Nachweis bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit erbringen. Kenntnisse des Englischen können nicht nachgeholt werden. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprachen sind Englisch und Deutsch. Wird die Masterarbeit im Fach Englisch verfasst, ist sie in englischer Sprache anzufertigen.

Französisch – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Für das Studienfach Französisch müssen Sie Kenntnisse des Französischen, Grundkenntnisse des Lateinischen und Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (z.B. Italienisch, Spanisch) nachweisen. Die Kenntnisse des Französischen gelten als nachgewiesen durch 4 Jahre Unterricht der Sekundarstufe oder 3 Jahre der Sekundarstufe II (bis zum Abitur), Endnote jeweils mindestens „ausreichend", oder durch das zertifizierte Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (GER). Die Grundkenntnisse sind nachgewiesen durch 2 Jahre Unterricht der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend". Alternativ können Sie die Grundkenntnisse der zweiten romanischen Sprache mit dem zertifizierten Erreichen von Niveau A2 nachweisen. Fehlende Kenntnisse bzw. Grundkenntnisse können Sie ggf. während der ersten Studiensemester am Sprachlehrinstitut (SLI) bzw. am Fachbereich Literaturwissenschaft oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachholen. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige StudienbewerberInnen brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehr- und Prüfungssprachen sind Deutsch und Französisch.

Französisch – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Französisch müssen Kenntnisse des Französischen (Niveau B2), Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (z. B. Italienisch, Spanisch) (Niveau A2) und Grundkenntnisse in Latein nachgewiesen werden. Die Kenntnisse gelten als nachgewiesen durch vier Jahre Unterricht der Sekundarstufe oder drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung, Endnote mindestens „ausreichend“, oder Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Grundkenntnisse gelten als nachgewiesen durch zwei Jahre Unterricht in der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend“, oder Niveau A2 nach dem GER. Studierende, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht bereits im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Education an der Universität Konstanz nachgewiesen haben, können diese ggf. während der ersten Studiensemester am Sprachlehrinstitut (SLI) bzw. im Fachbereich Literaturwissenschaft oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachholen und müssen den Nachweis bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit erbringen. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.

Erforderliche Deutschkenntnisse

Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprachen sind Deutsch und Französisch. Wird die Masterarbeit im Fach Französisch verfasst, kann sie in französischer Sprache angefertigt werden.

Geschichte – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für das Lehramtsstudium Geschichte müssen Sie Kenntnisse in Englisch, einer weiteren Fremdsprache und das Latinum nachweisen. Diesen Nachweis können Sie z. B. mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erbringen. Alternativ können Sie fehlende Kenntnisse während der ersten Semester am Sprachlehrinstitut (SLI) nachholen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch.

Geschichte – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für das Lehramtsstudium Geschichte müssen Sie Kenntnisse in Englisch (Niveau B2), einer weiteren Fremdsprache (Niveau A2) und das Latinum nachweisen. Diesen Nachweis können Sie z. B. mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erbringen. Alternativ können Sie fehlende Kenntnisse während der ersten Semester am Sprachlehrinstitut (SLI) nachholen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Lehrveranstaltungen können auch in Englisch oder einer anderen Sprache abgehalten werden.

Informatik – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für das Lehramtsstudium Informatik müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige StudienbewerberInnen brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2 oder DSH1 mit TOEFL (560 paper based)/TestDaF 4 oder TestDaF 3 mit TOEFL (560 paper based) oder einer als gleichwertig anerkannten Prüfung. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Studienfach ist Deutsch.

Informatik – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Informatik müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehrsprachen im Master of Education Informatik sind Deutsch und Englisch (in vertiefenden Lehrveranstaltungen). Studien- und Prüfungsleistungen werden in üblicherweise in deutscher Sprache erbracht.

Italienisch – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Für das Studienfach Italienisch müssen Sie Grundkenntnisse des Lateinischen und Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (z. B. Französisch, Spanisch) nachweisen. Die Grundkenntnisse gelten als nachgewiesen durch zwei Jahre Unterricht der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend“. Dies belegen Sie mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Alternativ können Sie die Grundkenntnisse der zweiten romanischen Sprache mit dem Erreichen von Niveau A2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (GER) nachweisen. Fehlende Grundkenntnisse können Sie ggf. während der ersten Studiensemester am Sprachlehrinstitut (SLI) bzw. im Fachbereich Literaturwissenschaft oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachholen. Wenn Sie keine oder nur geringe Italienischkenntnisse haben, können Sie ein sprachpraktisches Vorstudium (Propädeutikum) von bis zu zwei Semestern absolvieren. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehr- und Prüfungssprachen sind Deutsch und Italienisch.

Italienisch – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Italienisch müssen Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (z. B. Französisch, Spanisch) (Niveau A2) und Grundkenntnisse in Latein nachgewiesen werden. Die Grundkenntnisse gelten als nachgewiesen durch zwei Jahre Unterricht in der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend“, oder Niveau A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Studierende, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht bereits im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Education an der Universität Konstanz nachgewiesen haben, können diese ggf. während der ersten Studiensemester am Sprachlehrinstitut (SLI) bzw. im Fachbereich Literaturwissenschaft oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachholen und müssen den Nachweis bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit erbringen. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprachen sind Deutsch und Italienisch. Wird die Masterarbeit im Fach Italienisch verfasst, kann sie in italienischer Sprache angefertigt werden.

Latein – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Für das Studienfach Latein müssen Sie das Latinum und das Graecum nachweisen. Diese belegen Sie entweder mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung oder gesonderten Zertifikaten. Sollten die Kenntnisse zu Studienbeginn nicht vorliegen, so können Sie im Fachbereich Literaturwissenschaft der Universität Vorbereitungskurse für die jeweiligen Staatsprüfungen besuchen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Veranstaltungen können in englischer Sprache abgehalten werden.

Latein – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Latein müssen sowohl das Latinum als auch das Graecum nachgewiesen werden, entweder durch die Hochschulzugangsberechtigung oder durch gesonderte Zertifikate. Studierende, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht bereits im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Education an der Universität Konstanz nachgewiesen haben, können diese ggf. während der ersten Studiensemester durch den Besuch von Vorbereitungskursen im Fachbereich Literaturwissenschaft und das Ablegen der Staatsprüfungen nachholen und müssen den Nachweis bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit erbringen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige StudienbewerberInnen brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Lehrveranstaltungen können auch in englischer Sprache abgehalten werden.

Mathematik – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für das Lehramtsstudium Mathematik müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Studienfach ist Deutsch.

Mathematik – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Mathematik müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehrsprachen im Master of Education Mathematik ist Deutsch. Nach Absprache sind auch andere Sprachen möglich.

Philosophie/Ethik – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für das Fach Philosophie/Ethik müssen Sie das Latinum oder das Graecum nachweisen. Studierende, die bei Studienbeginn die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht nachweisen, erhalten auf Antrag im Fachbereichssekretariat eine Verlängerung der Nachweisfrist und der Regelstudienzeit um zwei Semester. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist bis spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters zu erbringen. Wenn Sie das Latinum und/oder Graecum an der Schule erworben haben, genügt der Nachweis durch das Abiturzeugnis.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch.

Philosophie/Ethik – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Philosophie/ Ethik müssen Sie das Latinum oder Graecum nachweisen. Wenn Sie das Latinum und/oder Graecum an der Schule erworben haben, genügt der Nachweis durch das Abiturzeugnis. Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können ggf. während der ersten Studiensemester an der Universität oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachgeholt werden. Der Nachweis muss bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit erbracht sein. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende benötigen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die  gängigen Lehrsprachen im Master of Education Philosophie/ Ethik sind Deutsch und Englisch.

Physik – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Zur Bewerbung für das Lehramtsstudium Physik müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse: Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Studienfach ist Deutsch.

Physik – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Physik müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse: Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die  gängigen Lehrsprachen im Master of Education Physik sind Deutsch und Englisch.


Politikwissenschaft – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für das Lehramtsstudium Politikwissenschaft müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist und die Vorlesungen sowie Seminare teilweise in englischer Sprache stattfinden, sind gute Englischkenntnisse zwingend erforderlich.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Im Studienfach Politikwissenschaft ist die Unterrichtssprache meist Deutsch. Einige Lehrveranstaltungen werden aber auch in englischer Sprache durchgeführt.

Politikwissenschaft – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Politikwissenschaft müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist und die Vorlesungen sowie Seminare teilweise in englischer Sprache stattfinden, sind gute Englischkenntnisse zwingend erforderlich.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die  gängigen Lehrsprachen im Master of Education Politikwissenschaft sind Deutsch und Englisch. D. h. zahlreiche Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten.

Russisch – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Für das Studienfach Russisch müssen Sie zur Bewerbung keinen Nachweis über Russischkenntnisse erbringen. Jedoch sind grundlegende Russischkenntnisse in jedem Falle bereits zu Studienbeginn sehr empfehlenswert. Wenn Sie keine oder nur geringe Russischkenntnisse haben, können Sie ein sprachpraktisches Vorstudium (Propädeutikum) am Sprachlehrinstitut (SLI) von bis zu zwei Semestern absolvieren.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehr- und Prüfungssprachen sind Deutsch und Russisch.

Russisch – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse

Für den Master of Education Russisch sind keine spezifischen Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung nachzuweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse

Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprachen sind Deutsch und Russisch. Wird die Masterarbeit im Fach Russisch verfasst, kann sie mit Zustimmung des erstbetreuenden Gutachters in russischer Sprache angefertigt werden.

Spanisch – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Für das Studienfach Spanisch müssen Sie Grundkenntnisse des Lateinischen und Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (z. B. Französisch, Italienisch) nachweisen. Die Grundkenntnisse gelten als nachgewiesen durch zwei Jahre Unterricht der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend". Dies belegen Sie mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Alternativ können Sie die Grundkenntnisse der zweiten romanischen Sprache mit dem zertifizierten Erreichen von Niveau A2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (GER) nachweisen. Fehlende Grundkenntnisse können Sie ggf. während der ersten Studiensemester am Sprachlehrinstitut (SLI) bzw. im Fachbereich Literaturwissenschaft oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachholen. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehr-und Prüfungssprachen sind Deutsch und Spanisch.

Spanisch – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Spanisch müssen Grundkenntnisse einer zweiten romanischen Sprache (z. B. Französisch, Italienisch) (Niveau A2) und Grundkenntnisse in Latein nachgewiesen werden. Die Grundkenntnisse gelten als nachgewiesen durch zwei Jahre Unterricht in der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend“, oder Niveau A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Studierende, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht bereits im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Education an der Universität Konstanz nachgewiesen haben, können diese ggf. während der ersten Studiensemester am Sprachlehrinstitut (SLI) bzw. im Fachbereich Literaturwissenschaft oder nach Absprache an geeigneten externen Einrichtungen nachholen und müssen den Nachweis bis spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit erbringen. Es gibt keinen fachspezifischen Eignungstest in Form eines Sprachtests.

Erforderliche Deutschkenntnisse

Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die Lehr- und Prüfungssprachen sind Deutsch und Spanisch. Wird die Masterarbeit im Fach Spanisch verfasst, kann sie in spanischer Sprache angefertigt werden.

Sport – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für das Lehramtsstudium Sport müssen Sie keine zusätzlichen Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängige Lehrsprache im Studienfach ist Deutsch.

Sport – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Sport müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehrsprachen im Master of Education Sport sind Deutsch und Englisch.

Wirtschaftswissenschaft – Bachelor of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Zur Bewerbung für das Lehramtsstudium Wirtschaftswissenschaften müssen Sie keine zusätzlichen Fremdsprachenkenntnisse nachweisen.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehrsprachen im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften sind Deutsch und Englisch.

Wirtschaftswissenschaft – Master of Education (Lehramt Gymnasium)

Erforderliche Fremdsprachenkenntnisse
Als Studienvoraussetzung für den Master of Education Wirtschaftswissenschaft müssen Sie keine Fremdsprachenkenntnisse verpflichtend nachweisen. Da ein Großteil der Forschungsliteratur jedoch in englischer Sprache verfasst ist, sind gute Englischkenntnisse sehr empfehlenswert.

Erforderliche Deutschkenntnisse
Fremdsprachige Studienbewerbende brauchen einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2/TestDaF 4. Alternativ können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis nutzen. An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren bzw. eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher muss bereits bei der Bewerbung ein anerkannter Nachweis vorgelegt werden.

Lehr- und Prüfungssprache

Die gängigen Lehrsprachen im Master of Education Wirtschaftswissenschaften sind Deutsch und Englisch.

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