[hspKN] Änderung der Corona-Verordnung zum 24.04.2021

Das Land hat am 23. April 2021 eine erneute Änderung der Corona-Verordnung beschlossen und die Regelungen an die bundeseinheitlichen Vorgaben des novellierten Infektionsschutzgesetztes des Bundes angepasst. Alle Regeln gelten bei einer dreitägigen Inzidenz von über 100. Die verschärften Regeln sind aktuell auch in Konstanz gültig:
- Liegt die 7- Tages-Inzidenz im jeweiligen Stadt oder Landkreis über 100 ist Sport nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.
- Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 Uhr (vorher 21 Uhr) bis 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr im Freien allein ausgeübte körperliche Bewegung erlaubt.
Mögliche Lockerungen werden ab einer fünftägigen Inzidenz von unter 100 in Kraft treten.

Das Einzelspiel auf der Tennisanlage der Universität ist nach vorheriger Platzbuchung und unter Einhaltung der Hygienebestimmungen für Tennis möglich.

Die übrigen Sportstätten der Universität sind für den individuellen Breiten- und Freizeitsport noch nicht freigegeben. Wir informieren, sobald sich hier etwas ändert.

Für die Sportanlagen der Universität Konstanz ist auch die Corona-Verordnung für den Studienbetrieb­ zu beachten, die die Nutzung im Rahmen der sportwissenschaftlichen Lehre regelt.