Allgemeine Geschäftsbedinungen

Hochschulsport Konstanz

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Der Hochschulsport Konstanz, mit seinen Teilbereichen:

uniEvent | uniFamily | uniFit | uniMotion | uniNature | uniSport | uniTournament | uniVenture

sowie den aktuellen Projekten: Active Campus Konstanz | Uni-Liga Konstanz ist eine Einrichtung der Universität Konstanz, der für die Studierenden und Beschäftigten der Universität sowie der weiteren Konstanzer Hochschulen ein breitgefächertes Sport- und Freizeitprogramm anbietet.

Der Schwerpunkt des Sportprogramms liegt auf dem breitensportlich orientierten Spiel- und Sportbetrieb mit qualifizierter Anleitung. Angeboten wird aber auch die Möglichkeit zum freien Sporttreiben ohne Anleitung. Weiterhin gibt es zahlreiche Kurse, die theoretische und praktische Kenntnisse in den jeweiligen Sportarten vermitteln. Eine Reihe von Veranstaltungen sind leistungsorientiert, hierzu zählt der Wettkampfsport.

Der Hochschulsport Konstanz ist für die Verwaltung der Universitätssportanlagen zuständig und auf den Universitätssportanlagen gelten spezifische Platzordnungen. Die jeweils geltenden Platzordnungen sind an den entsprechenden Stellen ausgehängt und werden mit der Nutzung der jeweiligen Anlage und ggf. dem Kartenkauf akzeptiert.

§ 1 - Anmeldung

Zu den Veranstaltungen müssen sich die Teilnehmer*innen anmelden. Eine Anmeldung ist nur online über die Website des Hochschulsport Konstanz möglich. Ein entsprechender Anmeldebutton befindet sich unter der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

Steht auf dem Button "Kurs buchen", gibt es freie Plätze in diesem Kurs. Nach dem Anklicken von "Kurs buchen" erscheint ein Online-Formular, das ausgefüllt werden muss. Der Kursbetrag wird vom anzugebenden Konto abgebucht.
Ist der Button unter der Veranstaltung rot mit der Aufschrift "Warteliste", sind alle Kursplätze belegt und nur noch der Eintrag in die Warteliste dieser Veranstaltung möglich. Sollte ein Kursplatz frei werden, geht automatisch eine Nachricht an alle auf der Warteliste. Wer dann der*die Schnellste ist, hat die Chance auf den freiwerdenden Kursplatz.

Nach erfolgreicher Kursbuchung wird eine Bestätigungsmail versendet (falls die E-Mail-Adresse korrekt ist). Die Bestätigung, die auf dem Bildschirm erscheint, kann aber auch über den Browser ausgedruckt oder als Screenshot / pdf-File gespeichert werden.

§ 2 - Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an den Veranstaltungen des Hochschulsport Konstanz sind vorrangig die Studierenden und Beschäftigten der Universität Konstanz sowie der weiteren Konstanzer Hochschulen.

Zur Kontrolle der Teilnahmeberechtigung sind zu jeder Veranstaltung Studierendenausweis, Dienstausweis und das Teilnahmeticket mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Personen ohne Legitimation halten sich widerrechtlich in der Sporthalle bzw. auf den genutzten Außensportanlagen der Universität Konstanz auf. Dies gilt auch für die Veranstaltungen des Hochschulsport Konstanz in den städtischen Sporthallen.

Studierende, die nicht an der Universität Konstanz oder der Hochschule Konstanz immatrikuliert sind, können sich ebenfalls anmelden, ihr Status ist dann "Studierende anderer Hochschulen". Die Konditionen sind die gleichen wie die der Konstanzer Studierenden mit der Ausnahme, dass sie nicht über den Hochschulsport Konstanz versichert sind.
Die Teilnahme von Studierenden unter 18 Jahren ist nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich.

Wenn die Kapazität der Veranstaltungen oder Angebote es erlaubt, können auch Gäste, d.h. Personen, die nicht der Universität Konstanz oder Hochschule Konstanz angehören bei zahlreichen Veranstaltungen als Teilnehmer*innen zugelassen werden.
Die Online-Anmeldung von Gästen ist erst nach dem offiziellen Anmeldebeginn (01. Oktober | 01. April), in der Regel zwei Wochen (15. Oktober | 15. April) später, möglich.

Gäste müssen grundsätzlich eine erhöhte Teilnahmegebühr entrichten. Diese ist bei den einzelnen Veranstaltungen zu ersehen. Für Gäste besteht von Seiten des Veranstalters kein Versicherungsschutz. Näheres hierzu unter §6 Versicherung / Haftung.

§ 3 - Kosten

Erhobene Teilnahmegebühren variieren nach Gruppengröße, Veranstaltungsdauer, Materialaufwand etc. Die Unkostenbeiträge bzw. Entgelte sind grundsätzlich mit der Anmeldung fällig. Sie werden bei der Onlineanmeldung vom angegebenen SEPA-Konto abgebucht.

Wenn das Konto keine Deckung aufweist, fallen Gebühren zu Lasten des*der Kontoinhaber*in pro Buchung an. Hierbei handelt es sich um Rücklastschriftgebühren der Banken. Der Hochschulsport Konstanz hat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Gebühren.

Fällt eine Veranstaltung aus, z.B. wegen zu geringer Buchungen oder wegen Verhinderung der Kursleitung, wird der eingezahlte Betrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche der Angemeldeten sind ausgeschlossen.

Der Hochschulsport Konstanz behält sich vor, die Höhe der Kursgebühren, Unkostenbeiträge oder sonstige Entgelte anzupassen: Bei Kursen und Exkursionen zum neuen Buchungsstart, bei fortlaufenden Verträgen zur nächstmöglichen (automatischen) Verlängerung.

§ 4 - Widerruf

Teilnehmenden am Programm des Hochschulsport Konstanz steht grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen finden sich in der Widerrufsbelehrung.

Es gilt kein Widerrufsrecht bei gebuchten Sportevents, Exkursionsreisen und sonstigen Leistungen aus den Bereichen:

  • uniEvent
  • uniFamily
  • uniFit
  • uniNature
  • uniSport
  • uniTournament
  • uniVenture
  • sowie personalisierten Artikeln aus dem "Shop: Team- und Casualwear".

Ferner besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Das Widerrufsrecht entfällt gemäß § 312, Abs. 2 Nr. 9 BGB bzw. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.

§ 5 - Rücktritte

Für Rücktritte von Kursen und Veranstaltungen des Hochschulsport Konstanz gelten folgende Regelungen:

  • Ein Rücktritt von gebuchten Leistungen muss immer persönlich oder schriftlich per E-Mail an: hsp@uni.kn erfolgen
  • Wegen des damit verbundenen Arbeitsaufwandes ist der Rücktritt immer mit einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 verbunden.
    • Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 21 Tagen vor der ersten Kursstunde, wird eine Stornogebühr von 50% des Kursentgeltes erhoben.
    • Ab 7 Tagen vor Kursbeginn und danach besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

Für alle Rücktritte gilt:
Falls der frei gewordene Platz wiederbesetzt werden kann, fallen nur die Bearbeitungsgebühren von 10,- € an.

Sämtliche Stornokosten und vom Hochschulsport Konstanz in Vorleistung: getätigte Anzahlungen sind zu entrichten.

Der Hochschulsport Konstanz als Veranstalter empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, vor allem bei mehrtägigen Veranstaltungen (z.B. Trekking, internationale Turniere, Ski- und Snowboardwochen, Segeltörns...).

  • Aufgrund von schlechten Wetterbedingungen ist bei den Ausfahrten der Teilbereiche uniNature: Bergsport, Schneesport, Wassersport auch kurzfristig eine Ortsänderung möglich, dies rechtfertigt keinen Rücktritt.
     
  • Aufgrund von Verhinderung der Kursleitung ist bei Ausfahrten der Teilbereiche uniNature: Bergsport, Schneesport, Wassersport auch kurzfristig eine Änderung der Kursleitung möglich, dies rechtfertigt keinen Rücktritt.
     
  • Bei Verletzung und Krankheit werden gegen Vorlage einer ärztlichen Bestätigung nicht benutzte Skipässe rückvergütet. Umtausch oder Verschiebung der Benutzungsdauer ist nicht möglich. Schlechtwetter, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise oder Nichtanreise, witterungsbedingte Betriebseinstellungen, Sperrungen von Skiabfahrten usw. ergeben keinen Anspruch auf Rückvergütung.
     
  • Ein vorzeitiger Rücktritt von Verträgen zur Nutzung des Fitnesszentrums uniMotion ist nicht möglich. Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 6 Monate. Sie verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit. Im Rahmen der Verlängerung gilt ein monatliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss 15 Tage vor Laufzeitende erfolgen, um im folgenden Monat wirksam zu werden. Kündigungen erfordern der Schriftform. Diese ist auf der Website des Hochschulsports oder per Email möglich.
  • Ein vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag zur Mitgliedschaft im sportABO ist nicht möglich. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch zum neuen Semester. Die Erst-Mitgliedschaft im sportABO oder die Verlängerung des sportABO kann jederzeit bis zum 15. September (Sommersemester) / 15. März (Wintersemester) schriftlich – per E-Mail oder Kündigungsformular - gekündigt werden.
     

Wird von dem Zurücktretenden der Nachweis erbracht, dass der Rücktritt für die Universität Konstanz mit keinem oder einem deutlich geringeren Schaden verbunden ist, als dieser durch die Bearbeitungs- und Stornogebühr pauschal ausgeglichen werden soll, so ist an Stelle dieser Gebühren der nachweislich niedrigere Schaden zu ersetzen.

§ 6 - Versicherung / Haftung

  • Eingeschriebene Studierende der Universität Konstanz und der Hochschule Konstanz sind bei der Teilnahme am offiziellen, unter Anleitung und Aufsicht durchgeführten Sportbetrieb des Hochschulsport Konstanz bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gegen Sportunfälle und gegen direkte Wegeunfälle gesetzlich unfallversichert. Für Studierende anderer Hochschulen besteht in der Regel kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Nicht versichert ist die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebes auf den Anlagen des Hochschulsport Konstanz.
     
  • Beschäftigte der Universität Konstanz sind als Teilnehmer*in am Hochschulsport Konstanz nach den Grundsätzen über den Versicherungsschutz beim Betriebssport gegen Sportunfälle und gegen direkte Wegeunfälle gesetzlich unfallversichert.
    Bei Wettkämpfen sind Beschäftigte nicht gesetzlich gegen Sport- und Wegeunfälle versichert. Ebenfalls kein Unfallversicherungsschutz besteht für Kurse des Hochschulsport Konstanz außerhalb des regelmäßig stattfindenden Breitensportangebotes.
    Für solche Angebote außerhalb des regelmäßig stattfindenden Breitensports wird der Abschluss einer Unfallversicherung mit einer privaten Versicherungsgesellschaft empfohlen.

    Bei Beamten und Beamtinnen gilt ein Unfall im Rahmen des Hochschulsport Konstanz nicht als Dienstunfall.
     
  • Gäste sind seitens der Universität Konstanz nicht gegen Sport- und Wegeunfälle versichert. Wenn sie am Hochschulsport Konstanz teilnehmen, verpflichten sie sich, keine Schadensersatzansprüche gegen das Land Baden-Württemberg, gegen die Universität Konstanz und deren Mitglieder oder gegen von der Universität Konstanz beauftragte Übungsleiter*innen und Personen im Zusammenhang mit der Sportausübung geltend zu machen. Dies gilt nicht für das Vorliegen von Vorsatz für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
     
  • Allen Teilnehmenden am Hochschulsport Konstanz wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen für den Fall, dass Dritten bei der Sportausübung Personen- oder Sachschäden zugefügt werden. Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Hochschulsport Konstanz, die in Ländern durchgeführt werden, die nicht der Europäischen Union angehören (z.B. Schweiz), wird der Abschluss einer zusätzlichen Krankenversicherung dringend empfohlen.
     

Bei Reisen mit dem Hochschulsport Konstanz zu internationalen Turnieren sollte jede*r Teilnehmer*in sich bei Bedarf und Aktualität der politischen Lage im Reiseland beim Auslandsdienst des Auswärtigen Amts registrieren.

§ 7 - Unfallmeldung

Sportunfälle von Studierenden sind unverzüglich dem Seezeit Studierendenwerk Bodensee im Service Center auf Ebene A der Universität zu melden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Service Center, um die Formulare für die Unfallanzeige auszufüllen.

Sportunfälle von Beschäftigten sind unverzüglich dem*der Vorgesetzten und der Personalabteilung der Universität zu melden.

§ 8 - VEUK e.V. - Abteilung Hochschulsport

Mitglieder des VEUK e.V. können am Sportangebot des Hochschulsport Konstanz uneingeschränkt teilnehmen. Sie zahlen die Gebühren wie die Beschäftigten, sind jedoch nicht über die Hochschule versichert. Bei der Onlineanmeldung zu den Kursen geben sie die ID-Nummer ihrer VEUK-Mitgliedschaft an.

Mitglied im VEUK e.V. in der Abteilung Hochschulsport können alle Personen werden mit und ohne Hochschulabschluss. Diese Mitgliedschaft muss separat zu den Aktivitäten beim Hochschulsport Konstanz erworben bzw. gekündigt werden.