Fair sprechen - gendergerecht und inklusiv

Die Universität Konstanz informiert über den aktuellen Stand zur Erarbeitung geeigneter Sprachempfehlungen im Umgang mit dem dritten Geschlecht „divers“ in gesprochener und geschriebener Sprache.

Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Herbst 2017, dass die bisherige Rechtslage, die nur zwei Geschlechtsoptionen (männlich und weiblich) im Geburtenregister vorgesehen hatte, gegen
das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoße. Der Bundestag verabschiedete daraufhin gemäß Entscheidung vom 13.12.2018 die dritte Geschlechtsoption „divers“. Da vom Gesetzgeber keinerlei Empfehlungen zur sprachlichen Umsetzung gemacht wurden, obliegt es den betroffenen Stellen selbst, geeignete Sprachregelungen zu erarbeiten und zu implementieren.

Als staatlich getragene Universität des Landes Baden-Württemberg ist auch die Universität Konstanz von der Gesetzesänderung betroffen.

Diversity und geschlechtergerechte Sprache an der Universität Konstanz
Die Universität Konstanz verpflichtet sich in ihrem Diversity-Kodex vom 13. Februar 2019 grundsätzlich dazu, Vielfalt anzuerkennen, gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen und Antidiskriminierung zu stärken. Sie fördert ein positives Diversity-Klima sowohl in Studium, Lehre und Forschung als auch in der Personalentwicklung und Nachwuchsförderung sowie in der Organisationentwicklung und im Qualitätsmanagement. Dazu gehört unabhängig vom jüngsten Bundestagsbeschluss auch eine gendergerechte und inklusive Sprache. Bislang wurden in der internen und externen Kommunikation der Universität mit Blick auf die
Geschlechtergerechtigkeit Beidnennungen („Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“), das Binnen-I („MitarbeiterInnen“) sowie neutrale Umschreibungen („Mitarbeit“) empfohlen. Laut Landeshochschulgesetz (LHG) und den geltenden Verwaltungsvorschriften sind in rechtlich relevanten Zusammenhängen sowohl Beidnennungen als auch geschlechtergerechte Berufsbezeichnungen sowie eine geschlechtergerechte Rechts- und Amtssprache vorgeschrieben.

Die Einführung der dritten Geschlechtsoption verlangt nun nach einer noch umfassenderen Sprachregelung, die auch Menschen anspricht und einbezieht, die sich selbst als „divers“ – also als nicht klassisch „männlich“ oder „weiblich“ – identifizieren. Hier geht es unter anderem um die geschlechterumfassende Ausschreibung von Stellenanzeigen, um Regelungen zur mündlichen und schriftlichen Ansprache bei Personen, deren Geschlecht unbekannt oder als „divers“ angegeben wurde, u.v.m.

Einrichtung der Arbeitsgruppe „Inklusive Sprache“
Aus diesem Grund wurde Anfang des Jahres 2019 eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung geeigneter Empfehlungen für eine gendergerechte und -umfassende Sprache eingerichtet. Sie besteht aus Mitgliedern des Referats für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity, des Kommunikations-, Informations-, Medienzentrums, des Justiziariats, der Personalabteilung, der Abteilung Studium und Lehre und der Stabsstelle Kommunikation und Marketing. Ebenfalls beteiligt ist der Fachbereich Linguistik sowie weitere Personen aus den Statusgruppen der Universität Konstanz und von außerhalb. Die Arbeitsgruppe „Inklusive Sprache“ arbeitet derzeit an umfassenden Vorgaben und Empfehlungen für alle Zielgruppen an der Universität Konstanz, die nach einer geplanten Verabschiedung durch das Rektorat insbesondere in der Verwaltung bindenden Charakter haben werden.

Es werden bislang verschiedene Optionen zur sprachlichen Umsetzung von „divers“ als dritter Geschlechtsoption diskutiert, darunter die Verwendung von genderumfassenden Beschreibungen – wie „Leitung“, „Stelle“, „Koordination“ in Stellenanzeigen und bei Funktionsbezeichnungen – sowie das Gendersternchen (*) oder der Genderunterstrich (_). In verschiedenen Bereichen der Universität werden einige dieser Optionen bereits auf unterschiedliche Art und Weise in der Praxis umgesetzt.

Hinweis

Inzwischen (Oktober 2021) gibt es eine aktualisierte Fassung der Leitlinie zu inklusiver Sprache.