Ionisierende Strahlung und Strahlenschutz

Strahlenschutz - ein Überblick

Strahlenschutz ist wichtig und streng geregelt

Der menschliche Körper besitzt kein Organ, das radioaktive oder ionisierende Strahlung "bemerkt" und einen natürlichen Schutz gegen diese Strahlung gibt es auch nicht. Dabei sind wir schon unser gesamtes Leben lang einer natürlichen radioaktiven Hintergrundstrahlung ausgesetzt. Sie beträgt je nach Region zwischen 1 und 3 mSv pro Jahr.

Bis zu einem gewissen Maß, das medizinisch nicht beziffert werden kann, kann unser Körper damit umgehen. Er verfügt über Mechanismen, die Zell- und Erbgutschädigungen reparieren können. Es gibt also nur einen kausalen Zusammenhang zwischen Strahlung und Zellschädigung, aber nicht unbedingt einen Grenzwert, ab wann das geschehen kann oder bis wann nichts passiert. Dies stimmt zumindest für die sogenannte "stochastische" Strahlenwirkung, die sich überhaupt nicht oder erst viele Jahre nach der Exposition bemerkbar macht. Die sogenannte "deterministische" Wirkung zeigt sich hingegen unmittelbar, allerdings nur bei sehr hohen Dosiswerten (Größenordnung Sv/Stunde).

Dem gegenüber hat diese hochenergetische Strahlung auch sehr viele positive Eigenschaften, die technisch, medizinisch und auch wissenschaftlich genutzt werden (müssen). Um die schädigende Wirkung der Strahlung und die Arbeit damit so in Einklang zu bringen, dass der Gesundheit kein Schaden entsteht, müssen strenge Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Diese Maßnahmen sind in einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften genau geregelt.

Einer der wichtigsten Grundsätze im Strahlenschutz lautet daher: Dosis reduzieren. Deshalb legt der Gesetzgeber fest, dass man alle Strahlungsanteile über die natürliche Strahlung hinaus, also die, die man kontrollieren kann, auch kontrollieren und begrenzen muss.

Diese Kontrolle ist streng, engmaschig und muss lückenlos dokumentiert werden. Das ist eine wichtige und sehr umfangreiche Aufgabe, denn dabei muss nicht nur der Umgang mit Strahlung und radioaktiven Stoffen geregelt und kontrolliert werden, sondern auch der Verbleib der radioaktiven Quellen - zu jedem Zeitpunkt.


Landeswappen von Baden-Württemberg @ Land Baden-Württemberg

Die Kontrollinstanzen

Aufsicht darüber führt die sogenannte "aufsichtführende Behörde", in unserem Fall das Regierungspräsidium. Die Behörde bestimmt, was wir dürfen und was nicht, kontrolliert, ob wir lückenlos kontrollieren und dokumentieren, erteilt Genehmigungen und entzieht diese im Zweifel auch wieder.

Die Aufgabe der innerbetrieblichen Kontrolle und Dokumentation übernehmen Strahlenschutzverantwortliche, Strahlenschutzbevollmächtigte und Strahlenschutzbeauftragte. Dabei kann nicht jede beliebige Person durch Aufforderung durch Vorgesetzte zum Strahlenschutzbeaufragten "beauftragt" oder ernannt werden. Nur Personen, die einen Strahlenschutzlehrgang besucht haben, über die nötige Berufserfahrung (im Umgang mit der spezifischen Strahlenquelle) erlangt haben und in einigen Fällen ihre Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen können, erhalten vom Regierungspräsidium auf Antrag die erforderliche Fachkunde. Erst diese Fachkunde ermöglicht die formelle Bestellung zum / zur Strahlenschutzbeauftragten durch den / die Strahlenschutzverantwortliche(n).

Die Aufgabe der Strahlenschutzbeauftragten (SSB) ist umfangreich und komplex. Sie sind für ihre Handlungen voll verantwortlich und im Zweifel auch haftbar. Deshalb ist mit dieser Aufgabe immer auch eine Weisungsbefugnis (sogar gegenüber dem / der eigenen Vorgesetzten) verbunden. Aus der Ausübung der Tätigkeit darf dem SSB kein Nachteil entstehen. Die SSB genießen insofern einen gewissen arbeitsrechtlichen Schutz.

Je nach Kategorie der "beruflichen Strahlenexposition" ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge oder sogar arbeitsmedizinische Untersuchung nötig. Letztere bildet dabei eine Ausnahme, denn in der Regel ist die arbeitsmedizinische Vorsorge zwar häufig verpflichtend, aber nicht mit einer Untersuchung verbunden.

Die Aufgabe umfasst auch die Überwachung und Dosimetrie aller Personen, die Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung haben. Diese Überwachung muss ebenfalls engmaschig und lückenlos dokumentiert werden.

SSB legen darüber hinaus Überwachungs- und Kontrollbereiche fest und bestimmen, welche Personen welcher Überwachungskategorie zugeordnet werden. Dies ist der praktische Strahlenschutz.


Abschirmung eines Versuchs mit radioaktiver Quelle @ H. Hofmann / Uni-Konstanz

Strahlenschutz in der Praxis

SSB und Strahlenschutzbevollmächtigte (SSBev) sind für die Organisation und Umsetzung des praktischen Strahlenschutzes verantwortlich und kümmern sich nicht zuletzt auch um die regelkonforme Lagerung und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Dies betrifft natürlich nur die offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffe und weniger Geräte zur Erzeugung von ionisierender Strahlung wie Röntgengeräte und andere Störstrahler.

Viele Details zu diesen Themen finden Sie nach und nach auf den folgenden Webseiten (im Aufbau) sowie in den einschlägigen Rechtsvorschriften, die der Strahlenschutzbevollmächtigte selbstverständlich auch gerne für Sie "übersetzt".