Laserschutz

Sicherheit an der Universität und am Arbeitsplatz

Die wichtigsten Aufgaben im Laserschutz für Vorgesetzte und Beschäftige

Laserstrahlung kann zu Verletzungen der Haut und insbesondere auch zu irreparablen Verletzungen in den Augen führen. Oberste Priorität hat daher die Sicherheit der Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen.

Der/die Vorgesetzte ist für die Sicherheit der Mitarbeiter*innen verantwortlich. Insbesondere führt er/sie Sicherheitsunterweisungen durch und kontrolliert die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.

Service-Angebote des Beauftragten für Laserschutz

  • Beratung der verantwortlichen Vorgesetzten in Fragen des Laserschutzes bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen und die Festlegung der betrieblichen Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung für die Unterweisung Laser-Sicherheit
  • Zusammenarbeit mit den lokalen Laserschutz-Beauftragten 

Aufgaben des Beauftragten für Laserschutz

  • Anmeldung aller Laser der Schutzklassen 3 und 4 bei der Unfallkasse
  • Innerbetriebliche Mitteilung und Untersuchung von Unfällen durch Laserstrahlung