Druckgasbehälter

Gasflaschen - Gaskartuschen - Sprühdosen

Gasflaschen und Gaskartuschen werden unter dem Begriff Druckgasbehälter zusammengefasst.

Campinggaskartuschen und Sprühdosen sind vollständig zu leeren (aufzubrauchen) und zu den Annahmezeiten beim Bereich Sonderabfall abzugeben.

Die Entsorgung der restentleerten Behälter im Auspackraum ist untersagt. Explosionsgefahr!

Gasflaschen dürfen nur mit geeignetem Hilfsmittel und Schutzkappe transportiert werden und sind im Stand gegen mechanische Einwirkung (Umstürzen) zu sichern.

Vor der Tätigkeit mit Gasen sollte eine Dichtheitsprüfung der Gasflasche erfolgen. Ebenso ist auf einwandfreien Zustand der Gasschläuche, Ventile und Druckminderer zu achten. Das Datum der nächsten fälligen Prüfung ist zu beachten.

Gasflaschen, die über das Gaselager bezogen wurden, müssen vor Überschreitung der TÜV-Frist dort zurückgegeben werden, auch wenn der Inhalt nicht vollständig aufgebraucht wurde. Vor einer Bestellung bei einem anderen Lieferanten sollte geprüft werden, ob dieser den Behälter zurücknimmt. Auch in diesem Fall ist die Rücknahme rechtzeitig zu veranlassen.

Gasflaschen mit z. B. überschrittener TÜV-Prüffrist, die vom Gaselager nicht zurückgenommen werden, sind dem Bereich Sonderabfall zu melden. Der Bereich Sonderabfall veranlasst eine spezielle Entsorgung.

Die Kosten einer Gasfüllung betragen in der Regel wenige hundert Euro. Die Entsorgung einer einzelnen Druckgasflasche ohne TÜV kostet dagegen mindestens 6.000 €.

Am 12.12.2017 entschied der Arbeitssicherheitsausschuss, dass bei nicht Einhaltung der TÜV-Prüffristen die Arbeitsgruppen die Entsorgungskosten tragen.