Bestandsprüfung nach Gefahrstoffverordnung
Bestandsprüfung nach Gefahrstoffverordnung
- Gemäß Gefahrstoffverordnung muss ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden.
- Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Chemikalien und der Zustand der Gebinde ist lt. der Gefahrstoffverordnung regelmäßig zu überprüfen, ggf. sind die Kennzeichnungen/Gebinde zu erneuern.
- Das Gefahrstoffverzeichnis ist auf dem aktuellen Stand zu halten. TRGS 400/5.8 Satz 2.
- Pflege und Überwachung der Chemikalienbestände erfolgt an der Universität Konstanz mit Hilfe des Programmes DaMaRIS.
- Bei Gasflaschen ist die Gültigkeit der TÜV-Kennzeichnung zu prüfen.
- Bei einem Mitarbeiterwechsel muss sich der verantwortliche Leiter vergewissern, dass die ausscheidende Person ihre gefährlichen Abfälle vollständig und ordnungsgemäß entsorgt hat.
Wir empfehlen, dass jeder Mitarbeiter die Überprüfung seiner Bestände und die Aktualisierung in DaMaRIS alle ein bis zwei Monate durchführt, dabei bitte auch Kühl- und Lagerräume einbeziehen.
Dieses Vorgehen bedeutet einen geringen Zeitaufwand von wenigen Minuten pro Mitarbeiter, da in kurzen Zeiträumen in der Regel nur eine geringe Anzahl von Chemikalienzugängen oder -abgängen stattfindet.
Im Gegensatz hierzu erfordern Inventuren nach einem Jahr erfahrungsgemäß einen viel höheren, in Stunden oder Tagen zu bemessenden Aufwand. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sonderabfallsammelstelle gerne zur Verfügung.