Entsorgung fester Sonderabfälle
Kontaminierte Aufsaugmassen, Putz- und Wischtücher sowie Kunststoffabfälle sind getrennt voneinander zu sammeln. Diese Trennung ist aus rechtlichen und aus Kostengründen einzuhalten.
Vergewissern Sie sich vor dem Einfüllen der Abfälle in einen Behälter, dass die Kennzeichnung des Behälters und die Art Ihres Abfalles übereinstimmen.
Aufsaugmassen (kontaminiert)
Aufsaugmassen müssen nur als Sonderabfall entsorgt werden, wenn sie mit Gefahrstoffen kontaminiert sind. Ansonsten können sie in den Restmüll gegeben werden.
Zu den Aufsaugmassen zählen:
- kontaminierte Filterhilfsmittel
- Chemikalienbinder
- Aktivkohle
- Silikagel (Kieselgel)
- Kieselgur
- Cellulose
- Aluminiumoxid
- Polyacrylamidgel
- mit Ethidiumbromid belastete Gele
- DC-Platten
Die Aufsaugmassen werden in weißen Kunststofftonnen mit Schraubdeckel gesammelt und bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben.
Für Kieselgel und andere Abfälle, die zu starker Staubentwicklung neigen, empfehlen wir die Verwendung von Papiertüten oder farblosen, durchsichtigen Kunststoffsäcken.
Begleitdokument: | nicht erforderlich |
Etikett: | Aufsaugmassen *) |
*) je ein Etikett auf die Seitenfläche und auf den Deckel
Putz- und Wischtücher (kontaminiert)
Putz- und Wischtücher, die mit Gefahrstoffen kontaminiert sind, werden in weißen Kunststofftonnen mit Schraubdeckel gesammelt und bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben.
Leere Packungen von Einweghandschuhen und normales Papier gehören nicht in diese Tonne.
Begleitdokument: | nicht erforderlich |
Etikett: | Putz- und Wischtücher *) |
*) je ein Etikett auf die Seitenfläche und auf den Deckel
Kunststoffabfälle (kontaminiert)
Kunststoffabfälle müssen nur als Sonderabfall entsorgt werden, wenn sie mit Gefahrstoffen kontaminiert sind.
Zu den Kunststoffabfällen zählen u. a.:
- Plastikhandschuhe
- Eppendorfhütchen
- Plastikpipetten
- Plastikküvetten
- Schläuche
- Plastikspritzen
- Kanülen in verschließbaren, durchstichsicheren Kunststoffbehältnissen
Kontaminierte Kunststoffabfälle werden in weißen Kunststofftonnen mit Schraubdeckel gesammelt und bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben.
Begleitdokument: | nicht erforderlich |
Etikett: | Kunststoffabfälle *) |
*) je ein Etikett auf die Seitenfläche und auf den Deckel
Kunststoffbehältnisse (kontaminiert)
Mit Gefahrstoffen kontaminierte Kunststoffbehälter sind, wenn möglich, zu reinigen und im Auspackraum M 541 als „Kunststoffe“ zu entsorgen. Nach der Reinigung sind eventuell vorhandene Gefahrstoff- und Gefahrgutkennzeichen zu entfernen oder unkenntlich zu machen.
Ist eine Reinigung mit angemessenem Aufwand nicht möglich, müssen die Behälter restentleert wie andere kontaminierte Kunststoffe bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben werden.
(siehe vorheriger Abschnitt Kunststoffabfälle kontaminiert)
Laborglas und Verpackungsglas
Altglas wird getrennt nach Hartglas und Weichglas (Verpackungsglas) gesammelt.
Braune Chemikalienflaschen müssen gespült, trocken und ohne Deckel bei der Sonderabfallannahme abgegeben werden.
Hartglas-Abfälle müssen bei der Sonderabfallannahme abgegeben werden.
Zum Hartglas zählen:
- Laborglas (Rundkolben, Erlenmeyerkolben, Bechergläser, Laborflaschen, Exsikkatoren, Saugflaschen, Trichter etc.) mit dem Aufdruck Schott/Duran
- Alle in der Glasbläserei angefertigten Glasgeräte (Kühlfallen, Vakuumanlagen, Kühler, Destillen, Pasteurpipetten etc.)
- Optische Gläser (Linsen, Prismen)
- Fensterglas
Mit Gefahrstoff kontaminiertes Hartglas muss vor der Abgabe von Chemikalienresten befreit und die Etiketten entfernt werden.
Weichglas (Verpackungsglas) wird gereinigt im Auspackraum M541 als Altglas (weiß, braun oder grün) entsorgt.
Zum Weichglas (Verpackungsglas) zählen:
- Getränkeflaschen
- Konservengläser
- Trinkgläser
Begleitdokument: | nicht erforderlich |
Etikett: | Glasabfälle |
Mit Öl verunreinigte Betriebsmittel
Mit Öl verunreinigte Betriebsmittel (z. B. ölverschmutzte Handschuhe, Schläuche, Lappen, Papiertücher etc.) können zu den Kunststoffabfällen, Putz- und Wischtüchern oder Aufsaugmassen gegeben werden.
Begleitdokument: | nicht erforderlich |
Etikett: |
Farben, Lacke, Harze, Klebstoffe
Ausgehärtete Farben, Lacke, Harze und Klebstoffe, die keine Gefahrstoffe wie z. B. schwermetallhaltige Pigmente enthalten, können in den Restmüll gegeben werden.
Nicht ausgehärtete und flüssige Farben, Lacke und Klebstoffe sind als Sonderabfall zu entsorgen und können bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben werden.
Begleitdokument: | Gefährliche Abfälle fest |
Etikett: | Farben- und Lackabfälle *) |
*) Farben, Lacke etc. in Originalverpackungen benötigen keine zusätzliche Deklarierung
Quecksilberhaltige Abfälle
Die Verwendung von quecksilberhaltigen Reagenzien und Gegenständen ist auf ein Minimum zu begrenzen!
Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle sind generell getrennt von anderen Abfällen zu sammeln und zu entsorgen!
Quecksilberthermometer können in fest verschlossenen Kunststoffbehältern bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben werden. Elementares Quecksilber (z. B. aus Blasenzählern oder Manometern) kann in verschraubbaren Kunststoffbehältern unter Angabe eventueller Verunreinigungen bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben werden.
Begleitdokument: | Gefährliche Abfälle fest |
Etikett: | gemäß Sicherheitsdatenblatt |
Asbest
Asbestabfälle, wie z. B. asbesthaltige Dachplatten, Wandverkleidungen, Tafeln, Rohre und andere Formstücke, entstehen in erster Linie in Zusammenhang mit Umbau- und Sanierungsarbeiten an der Universität Konstanz.
Die Arbeiten werden in der Regel von fachkundigen Fremdfirmen durchgeführt, die die asbesthaltigen Abfälle ordnungsgemäß verpacken und entsorgen.
In Laboren kann Asbest bei folgenden Gegenständen auftreten:
- Bunsenbrennernetzen
- Heizpilzen
- Handschuhen
- Dichtungen
Diese asbesthaltigen Gegenstände müssen staubdicht in Plastiksäcke verpackt werden und können dann bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben werden.
Asbesthaltige Trockenschränke und ähnliche Geräte werden über die Altgeräteannahme entsorgt und im Sonderabfalllager zwischengelagert.
Begleitdokument: | Kontaminierte Geräte |
Etikett: | Asbest |