
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage zum Umgang mit Abfällen bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das am 1. Juni 2012 in Kraft trat und damit das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ablöste.
Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen (KrWG § 1).
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht eine 5-stufige Abfallhierarchie vor (KrWG § 6):
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung