Lichtspiel im Foyer
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Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage zum Umgang mit Abfällen bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das am 1. Juni 2012 in Kraft trat und damit das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ablöste.

Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen (KrWG § 1).

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht eine 5-stufige Abfallhierarchie vor (KrWG § 6):

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung