Orientierungsprüfung

In verschiedenen Bachelorstudiengängen muss in den ersten Semestern eine Orientierungsprüfung abgelegt werden. Sie dient dem Zweck, die Studienwahl zu einem relativ frühen Zeitpunkt zu überprüfen, und damit der Orientierung der Studierenden.

Die Orientierungsprüfung ist ein vorgezogener Bestandteil der Bachelorprüfung, und besteht in der Regel aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die innerhalb einer bestimmten Frist abzulegen sind. Die Durchführung der Orientierungsprüfung obliegt den jeweils zuständigen Fachbereichen.

Ob in Ihrem Studiengang eine Orientierungsprüfung vorgesehen ist, und innerhalb welcher Frist welche Leistungen dafür zu erbringen sind, entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung sowie ggf. dem betreffenden Fachanhang für Ihren Bachelorstudiengang, nachzulesen.

Prüfungsleistungen der Orientierungsprüfung können jeweils nur einmal wiederholt werden.

Bei endgültigem Nichtbestehen der Orientierungsprüfung oder bei Nichteinhaltung der Frist für die Ablegung der Orientierungsprüfung erlischt der Prüfungsanspruch im betreffenden Studiengang und die gesamte Bachelorprüfung ist endgültig nicht bestanden.