OSL Dosimeter @ ARPANSA

Überwachung und Dosimetrie

Alles unter Kontrolle

Wer mit Radioaktivität oder mit ionisierender Strahlung arbeitet (eine Tätigkeit gem. §4 StrlSchG ausübt), kann unter Umständen dieser Strahlung ausgesetzt sein (Exposition) und eine Dosis erhalten. Dabei darf nach §71 StrlSchV die beruflich "angesammelte" Dosis je nach Kategorie (beruflich strahlenexponierter Personen) einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten.

Beruflich strahlenexponiert gem §5 (7) StrlSchG ist jede Person, die beruflich eine o.g. Tätigkeit nach §4 StrlSchG ausübt, die zu einer Exposition von mehr als 1 mSv / Jahr führen kann. Dabei handelt es sich ausschließlich um die "normale" Tätigkeit und nicht um Notfallsituationen, die gem. StrlSchG explizit aus der Definition der beruflichen Exposition ausgenommen sind.

Kategorien nach §71 StrlSchV

Alle beruflich exponierten Personen sind automatisch in Kategorie B eingestuft, sofern die u.G. Grenzwerte für Kategorie A nicht erreicht werden können. Kann eine Exposition durch eine Tätigkeit von mehr als 1 mSv/Jahr ausgeschlossen werden, muss keine Eingruppierung in eine der Kategorien A oder B erfolgen. Dann ist auch keine Kontrolle oder ärztliche Überwachung nötig.

Grenzwerte

Der untere Grenzwert beträgt für beruflich exponierte Personen der Kategorie A 6 mSv pro Jahr und für Personen der Kategorie B 1 mSv pro Jahr. Und zwar zusätzlich zur ohnenhin vorhandenen natürlichen Strahlenexposition, die am Bodensee rund 2 mSv pro Jahr beträgt. Wer also aufgrund seiner Tätigkeit oder im Umgang mit radioaktiven Stoffen eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv pro Jahr erhalten kann, muss in Kategorie B als beruflich strahlenexponierte Person eingestuft werden, wer mehr als 6 mSv Pro Jahr erhalten kann, in Kategorie A. Als 1 Jahr gilt im Strahlenschutz die Dauer von 40 Stunden pro Woche an 50 Wochen im Jahr, also insgesamt 2000 Stunden. Mit dieser Zahl kann eine Dosis auch in eine Dosisleistung mSv / h umgerechnet werden.

Diese Grenzwerte gelten als gesundheitlich unbedenklich und sind wichtig bei der Abgrenzung von Strahlenschutzbereichen. Dazu mehr im Kapitel zum praktischen Strahlenschutz.

Die oberen Grenzwerte pro Kalenderjahr betragen für

  • Kategorie B: 6 mSv (wird dieser Wert überschritten, kann eine Einstufung in Kategorie A erfolgen, wobei von einem "Herantasten" abgeraten wird. Die Höherstufung sollte von vornherein feststehen.)
  • Kategorie A: 20 mSv (wird dieser Wert überschritten, ist für dieses Jahr Schluss!)

Berufslebensdosis

Nach §77 StrlSchG darf die Berufslebensdosis strahlenexponierter Personen 400 mSv nicht übersteigen. Dieser Grenzwert folgt daher auch der Logik, dass Dosis nie abnimmt. Man sammelt sie lebenslang an und daran kann man nichts ändern. Dabei kann man die natürlich angesammelte Dosis weder kontrollieren noch messen. Um sicherzustellen, dass man beruflich nicht zusätzlich mehr als die erlaubten Dosiswerte ansammelt, muss man beim Umgang mit Strahlung die Dosis messen und lückenlos (!!!) dokumentieren. Nicht nur das: Diese Messprotokolle müssen fast lebenslang für die überwachten Personen aufbewahrt werden, also noch lange über das Berufsleben hinaus.

Das bedeutet aber auch, falls man durch die Arbeit mit Strahlung jedes Jahr 20 mSv erhält, dass dann nach 20 Berufsjahren Schluss ist. Nicht Schluss im Sinne von "das wars, jetzt wird man krank", sondern dass man keinen Umgang mit Strahlung mehr haben darf. Personen, die also berufsbedingt erhöhter Strahlung ausgesetzt sind wie z.B. fliegendes Personal (insbesondere Astronauten) oder auch Bergleute, müssen dies in ihre Berufsplanung einbeziehen.

Für die Arbeit an der Universität Konstanz spielen diese Grenzwerte praktisch keine Rolle, bzw. nur dann, wenn ein Strahlenunfall passiert. Damit dies nicht passiert, müssen Maßnahmen getroffen werden. Damit befasst sich der praktische Strahlenschutz.

Überwachung / Kontrolle

Der Begriff Überwachung hat im Strahlenschutz zweierlei Bedeutung: Einerseits die Personenüberwachung und andererseits die Überwachung eines Bereichs, an dem radioaktive Strahlung oder Röntgenstrahlung aufreten kann (Strahlenschutzbereiche: Überwachungsbereich). Nur, weil man aber im Überwachungsbereich arbeitet, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass man als Person einer Strahlenschutzüberwachung unterliegt. Damit man als Person überwacht werden muss, etwa durch Personendosimetrie, muss man mindestens in die Kategorie B eingestuft sein, d.h. eine berufliche Exposition von mehr als 1 mSv kann überschritten werden.

Überwacht werden muss außerdem der Bereich, in dem eine Exposition von mehr als 1 mSv/Jahr erreicht werden kann.

Überwachung an der Uni Konstanz

Alle Personen, die an der Universität Konstanz in einem Überwachungsbereich arbeiten, müssen überwacht werden. Dies klingt zwar nach einer einfachen Logik, ist aber gar nicht so einfach einzugrenzen: denn was ist ein Überwachungsbereich und wer legt das fest?

Die Abgrenzung und Festlegung von Überwachungsbereichen (und Kontrollbereichen) im Sinne des StrlSchG ist Aufgabe der Strahlenschutzbeauftragten. Sie müssen prüfen, ob das überhaupt nötig ist und welche Art von Überwachungsbereich festgelegt wird. Auch dies wird im Kapitel über den praktischen Strahlenschutz näher beschrieben.

Daraus folgt aber auch, dass offenbar nicht alle Bereiche, in denen Strahlung auftritt, überwacht werden müssen, z.B. bei der Arbeit mit Vollschutz- oder Hochschutzgeräten (oder bauartgleichen Geräten). Wer also beispielseise ausschließlich am Rasterelekronenmikroskop arbeitet (in dessen Innerem erhebliche Röntgenstrahlung auftreten kann), muss nicht überwacht werden.

Dosimetrie

Überwachungspflichtige Personen müssen Dosimeter tragen. Und zwar immer dann, aber auch nur dann, wenn mit Strahlung umgegangen wird. An der Universität Konstanz (nicht nur da) kommen die relativ modernen OSL Dosimeter zum Einsatz (siehe Headerbild). OSL bedeutet Optisch Stimulierte Lumineszenz. In einem vom Umgebungslicht abgeschirmten Kristall aus Aluminiumoxid oder Berylliumoxid werden durch eintretende Photonen Defekte im Kristallgitter erzeugt und auf diese Weise "gespeichert". Bei der Auswertung der erhaltenen Dosis (das Dosimeter erhält ja dieselbe Dosis wie der Träger oder die Trägerin), wird der Kristall mit UV Licht bestrahlt und setzt einen Teil der aufgenommene Energie in Form vom Lumineszenz wieder frei, nur eben in einer anderen Wellenlänge. Die freiwerdende Energie ist proportional zu der zuvor gespeicherten und lässt sich in eine erhaltene Dosis umrechnen.

In über 99,9 % der Fälle ist die durch die überwachten Personen aufgenommene Energie (Dosis) = 0. Das klingt zunächst "super". Ist die Dosis hingegen nicht = 0, also auch dann, wenn 0 nur geringfügig überschritten wird, muss die Ursache ermittelt werden. Das ist nicht mehr "super" und leider meist kompliziert.

Nachteile der Dosimetrie

Die bei uns zum Einsatz kommenden OSL Dosimeter sind zwar sehr empfindlich, aber nur für bestimmte Strahlungsarten, nämlich Beta- und Gammastrahlung. Alphastrahlung kann aufgrund ihrer zu geringen Energie die Hülle der Dosimeter wie auch menschliche Haut oder ein Blatt Papier nicht durchdringen. Anders sieht dies jedoch aus, wenn Alphastrahler inkorporiert werden. Im Körper können sie tatsächlich mehr Schaden anrichten als Beta- und Gammastrahlung. Die inkorporierte Dosis kann aber mit herkömmlichen Dosimetern kaum ermittelt werden und schon gar nicht vorher. Erst dann, wenn es bereits (fast) zu spät ist, abhängig von der aufgenommenen Energiemenge.

Die Dosimeter sind auch wenig empfindlich für bestimmte Isotope, die zwar Betastrahler sind, aber eine zu geringe Energie freisetzen, damit der Detektor diese "bemerkt". Dies trifft z.B. auf die Radioisotope von Wasserstoff (Tritium H-3) und Kohlenstoff (C-14) zu.

Nun ist es in der Praxis tatsächlich so, dass die Arbeit mit diesen offenen Radioisotopen nicht durch Dosimetrie überwacht werden kann (jedenfalls nicht vor einer Inkorporation). Die Strahlenschutzverordnung unterscheidet hier aber nicht, wann ein Dosimeter Sinn macht und wann nicht. Getragen werden müssen sie so oder so.

Um diese Isotope einigermaßen zu überwachen, muss man also auf "Tricks" im praktischen Strahlenschutz ausweichen.

Das Strahlenschutzregister

Einmal dabei - immer dabei!

Alle im Strahlenschutz überwachten Personen werden seit einigen Jahren in einem bundesweiten Strahlenschutzregister beim Bundesamt für Strahlenschutz BfS erfasst. Wer einmal drin ist, bleibt drin und zwar bis an sein Lebensende.

Die überwachungspflichtige Person erhält eine sogenannte Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer). Diese bundesweite und einheitliche Überwachung darf aber nicht verwechselt werden mit einer Überwachung im Sinne des Verfassungsschutzes, sondern dient allein der gesundheitlichen (und finanziellen) Absicherung gegenüber dem Arbeitgeber. Einerseits will natürlich der Staat aus berechtigten Gründen wissen, wer Umgang mit Radioaktivität oder Strahlung hat, weil man damit natürlich auch Unfug anstellen kann. Andererseits haben die Überwachten Personen ab Eintrag ins Register eine lückenlose Dokumentation ihrer Dosiswerte, falls diese irgendwann einmal (zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Arbeitgeber) benötigt werden.

Die Webseite des BfS hält viele hilfreiche Informationen zur Verfügung, mit denen sich überwachte Personen vertraut machen sollten und natürlich können.

Kein Opt-Out!

Eine Wahl hat man indes nicht. Wer mit radioaktiven Stoffen und Strahlung arbeitet, und sei dies nur vorübergehend und für kurze Zeit), wird als überwachungspflichtige Person beim BfS angemeldet, ob sie wollen oder nicht.

Anders verhält sich die allerdings für ausländische Gäste: Für deren Überwachung ist der Heimatstaat verantwortlich. Aber auch hierfür gelten Vorschriften und überwacht wird auch bei uns. Gegebenenfalls ist hierfür ein Strahlenpass (ähnlich dem Impfausweis) nötig, in den unsererseits Dosiswerte eingetragen werden.

Anmeldung überwachungspflichtiger Personen

Wenn eine Arbeitsgruppe beabsichtigt (neue) Mitarbeiter*innen im Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung zu beschäftigen, sei es dauerhaft oder befristet im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit müssen einerseits die Voraussetzungen dafür erfüllt sein (z.B. Eignung und arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. sogar Untersuchung) und diese Personen müssen bisher zur Überwachung angemeldet werden.

Das tun die betroffenen Personen nicht selbst oder alleine und auch nicht deren Vorgesetzte. Die Anmeldung ist ein formeller Akt und erfolgt durch die Arbeitsgruppenleitung über die / den zuständigen Strahlenschutzbeauftragte/n SSB an den Strahlenschutzbevollmächtigten SSBev. Dieser erfasst alle nötigen Informationen, wie persönliche Daten und insbesondere auch die Sozialversicherungsnummer und übermittelt diese Daten and die Überwachungsstelle sowie das BfS. Eine kleine Besonderheit ist hingegen, dass sich die aufsichtführende Behörde für diese Personen nicht interessiert. Die interssiert sich nur, ob diese Personen überwacht und regelmäßig unterwiesen werden.

Wenn Sie als verantwortliche Person beabsichtigen, jemanden im Umgang mit radioaktiven Stoffen zu beschäftigen, klären Sie bitte mit Ihrer / Ihrem Strahlenschutzbeaufragten, ob eine Überwachung nach StrlSchV erforderlich ist.

Anmeldung also:

  1. AG-Leiter*in über SSB an SSBev.
  2. SSBev an Überwachungsstelle
  3. SSBev an BfS

Dosimeterverwaltung

Die Überwachung per Dosimeter erfolgt in monatlichem Turnus. Dieser Zeitraum ist dem BfS engmaschig genug (für den Fall, dass einmal eine Dosis gemessen werden sollte) und ist vom Verwaltungsaufwand überschaubar. Der Nachteil ist indes, dass man erst nach der montalichen Auswertung feststellen kann, ob eine Dosis gemessen wurde oder nicht, um sich dann ggf. auf die Suche nach der Ursache zu machen. Im ungünstigsten Fall ist seit der Messung ein ganzer Monat  vergangen.

Ausgabe und Rückgabe der Dosimeter

Die Ausgabe der Dosimeter erfolgt über das Sekretariat des Strahlenschutzbevollmächtigten idealerweise an die zuständigen Strahlenschutzbeauftragten der einzelnen Arbeitsgruppen. Der Einfachheit halber werden die neuen Dosimeter am Ende des ablaufenden Monats per Hauspost and die Arbeitsgruppen versendet. Die Empfänger verteilen die Dosimeter dann an die überwachten Personen.

Die Dosimeter sind personifiziert. Das bedeutet, "an die Kollegen ausleihen" ist nicht möglich und - das muss gesagt werden, weil dies gelegentlich praktiziert wird - auch nicht erlaubt!

Auf dem Dosimeter stehen Informationen zum Dosimeter selbst, die Betriebsnummer, die Mitarbeiternummer und die Dosimeternummer. Nur so ist immer eine eindeutige zuordnung möglich.

Gleichzeitig werden die alten Dosimeter eingesammelt. Dabei ist es nicht so wichtig, genau bis zum Monatsende zu warten. Hauptsache der Turnus stimmt. Wichtig ist, dass die Ausgabe tagesgenau dokumentiert wird und sich die verwendung des alten und neuen Dosimeters nicht überschneidet. Also bitte nicht das neue Dosimeter zusammen mit dem alten an den Arbeitsplatz nehmen.

Die "gebrauchten" Dosimeter werden wieder an das SSBev-Sekretariat zurückgesendet oder gerne auch persönlich vorbeigebracht.

Dosimeter verloren? Was nun?

© Pixabay

Gerne würden wir an dieser Stelle schreiben: "Kein Problem!" Aber ein Dosimeter zu verlieren oder zu verlegen, so dass es vielleicht (viel) später wieder gefunden wird, ist - diplomatisch ausgedrückt - subotimal.

Wie bereits erwähnt, muss die Überwachung lückenlos sein, solange man als überwachungspflichtig registriert ist, also sozusagen "in Betrieb befindlich".

Geht ein Dosimeter dauerhaft oder auch nur vorübergehend verloren, muss eine Ersatzdosis bestimmt werden. Eine Ersatzdosis ist natürlich keine Dosis, die nachträglich gemessen oder erzeugt werden kann, sondern rein hypothetisch. Das ist Aufgabe der / des Strahlenschutzbeauftragten und macht ihr oder ihm das Leben etwas schwerer.

Relativ einfach ist es, wenn bisher, also in den Monaten und Jahren zuvor, nie eine Dosis gemssen wurde oder im Überwachungsmonat überhaupt nicht mit Strahlung gearbeitet wurde.

Kompliziert wird es, wenn einmal eine Dosis gemssen wurde, denn dann ist nicht auszuschließen, dass im "verlorenen" Intervall auch Dosis gesammelt werden konnte.

Das bedeutet, man muss genau anhand der Tätigkeiten, die ausgeübt wurden, nachvollziehen, ob mit Radioaktivität gearbeitet wurde, mit welchen Aktivitäten (einschl. Umrechnung in Dosis - und das ist richtig fies!) und wie oft und wie lange. Am Ende braucht man eine Zahl in Sievert bzw. mSv oder besser µSv und hoffentlich 0,0 µSv.

Diese Berechnung muss plausibel begründet und nachvollziehbar sein und dem BfS auf dem "Dienstweg" übermittelt werden.

Tipp:

Das Dosimeter bitte hüten wie den eigenen Augapfel (oder Goldbarren) und der / dem Strahlenschutzbeauftragten keine (zusätzlichen) grauen Haare machen.