Interne Forschungsförderung

Interne Forschungsförderung an der Universität Konstanz

Die Universität Konstanz stellt einen Teil der Haushaltsmittel zur Verfügung, um die Forschung der WissenschaftlerInnen zu unterstützen.

Die wichtigsten Eckdaten in Kürze:

1. Zusammensetzung der internen Forschungsförderung

–  Forschungsmittel des Ausschusses für Forschungsfragen (AFF)

–  Auslauffinanzierung von Doktorandenstellen

–  Drittmittelbelohnung

–  Studienabschlussarbeiten

2. Mittelbereitstellung

auf Haushaltskonto mit der Kontierung:

  • Kapitel: 1414
  • Titel: 42771 für Hilfskraftmittel bzw. 54771 für Sachausgaben
  • Untertitel: 04
  • Kontoebene1: (individuell)

3. Mittelverwendung

  • Sachausgaben wie Reisen, Verbrauchsmaterial, Kleingeräte bis 2.500 €
  • Hilfskräfte
  • nicht finanzierbar: Personal, Investitionen
  • Besonderheit: getrennte Ansätze für Sachausgaben und Hilfskräfte, wobei Sachausgaben auch für Hilfskräfte verwendet werden können, jedoch nicht umgekehrt
  • nur im laufenden Haushaltsjahr verwendbar (bitte Jahresschlusstermine beachten), Restmittel nicht übertragbar ins Folgejahr (Ausnahmen siehe Bewilligungsbescheid)

4. Besonderheit: Auslauf- und Überbrückungsfinanzierung für DoktorandInnen

Die Stellen werden mit Bezug auf das o.g. Haushaltskonto bewilligt und dieser Bezug ist auch bei den entsprechenden Einstellungs- bzw. Verlängerungsanträgen an die Personalabteilung anzugeben. Die Verbuchung der Personalkosten erfolgt jedoch aus haushaltstechnischen Gründen über ein zentrales Konto.

Weitere Fragen zur Mittelbewirtschaftung beantworten Ihnen die jeweiligen Projektadministratoren*innen gerne. Bei Fragen zur Antragstellung und Bewilligung wenden Sie sich bitte an:

Referent des Ausschusses für Forschungsfragen

Sebastian Vogt

Tel. -3483

Forschungsmittel für interne Forschungsprojekte (AFF-Projekte)

Die Förderung interner Forschungsprojekte stellt den größten Bereich der universitätsinternen Forschungsförderung dar.

1. Antragsstellung

Um Forschungsmittel für interne Projekte zu erhalten, ist bis zum 15.10. ein Antrag an den Ausschuss für Forschungsfragen (AFF), z. Hd. Herrn Vogt, Abteilung Finanzen und Controlling, zu richten.

Es handelt sich um ein standardisiertes Verfahren, bei dem

  • jeder / jede Wissenschaftler*in nur einen Antrag stellen kann (ggf. mit Unterteilung in einzelne Teilprojekte)
  • der Antrag deckt i.d.R. die kommenden 2 Jahre ab
  • das vorgegebene Antragsformular zu verwenden ist
  • der Antragstermin verbindlich ist

Alle Unterlagen zur aktuellen Ausschreibungsrunde finden Sie auf der Seite des AFF hinterlegt.

Nachanträge können zum 15.06. gestellt werden. Dieser Termin ist hauptsächlich für Projekte von neuen Universitätsmitgliedern vorgesehen.

2. Beschlussfassung

Nach Ablauf der Antragsfrist am 15.10. berät der AFF (Ausschuss für Forschungsfragen) über die eingegangen Anträge und spricht eine Empfehlung aus. Anschließend entscheidet das Rektorat über die Förderung der einzelnen Projekte. In der Regel dauert die Entscheidungsfindung ca. 6 Wochen, d.h. bei der Hauptkampagne steht die Entscheidung erst am Jahresende fest.

3. Mittelbereitstellung

Die Entscheidung des Rektorats wird den Antragsteller*innen per Bescheid durch die Abteilung Finanzen und Controlling mitgeteilt. Daraus geht hervor, ob und in welchem Umfang das Projekt gefördert wird und was bei der Mittelverwendung zu beachten ist. Bei Zweijahresanträgen wird über beide Kalenderjahre entschieden, d.h. im Folgejahr ergeht kein weiterer Bescheid.

Auslauffinanzierung von Doktorand*innenstellen

Aus Mitteln des AFF werden Doktorand*innenstellen (TV-L E13, Beschäftigungsumfang 50 %) als Auslauffinanzierung für maximal drei Monate bewilligt. Anträge hierauf können jederzeit formlos mit einer detaillierten Begründung und einer spezifischen Aufgabenbeschreibung an den Ausschuss für Forschungsfragen, z. Hd. Herrn Vogt, Abteilung Finanzen und Controlling, gestellt werden.

Für das Jahr 2023 sind bereits alle 48 Stellenmonate zur Auslauffinanzierung vergeben. Es können leider keine weiteren Anträge berücksichtigt werden.

Drittmittelbelohnung

Bei der Drittmittelbelohnung handelt es sich um eine Prämie für eingeworbene Drittmittel. Die Universität stellt zur Zeit jährlich 250.000 € zur Verfügung um die Einwerbung von Drittmitteln zu honorieren und einen zusätzlichen Anreiz zu bieten.

Die Verteilung erfolgt auf der Basis der Personalausgaben aus Drittmittelprojekten des/der Projektleiters/in im Vorjahr. Die zur Verfügung stehende Summe wird dementsprechend auf die Projektleiter/innen verteilt.

Weitere Einzelheiten der Berechnung:

  • Mindesthöhe der Belohnung 300 €, darunter keine Ausschüttung
  • Deckelung der Belohnung auf maximal 5.000 €
  • Werkverträge zählen nicht zu den Personalausgaben, Stipendien nur bei Einzelprojekten (nicht Graduiertenkollegs o.ä.)
  • Externe sind vom Belohnungsmodell ausgenommen
  • Bei mehreren Projektleiter*innen ist nur der / die erste Projektleiter*in begünstigt, sofern keine andere Vereinbarung mit der Abteilung Finanzen und Controlling getroffen wurde
  • Für zentral beantragte Projekte wird keine Drittmittelbelohnung ausgeschüttet. Dazu zählen Stiftungsprofessuren, Exzellenzinitiative, Graduiertenschulen.
  • Beamtenbezüge bleiben unberücksichtigt

Studienabschlussarbeiten

Auf Antrag werden Studienabschlussarbeiten aus Haushaltsmitteln gefördert. Die Mittel werden auf Antrag bewilligt und auf dem Forschungsmittelkonto des Erstbetreuers / der Erstbetreuerin bereitgestellt.

Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der Haushaltsabteilung.

Antragsformulare sind bei den Sektionen erhältlich.