https://pixabay.com/de/illustrations/h%C3%A4ufig-gestellte-fragen-frage-marke-685060/
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FAQs–Häufige Fragen


Ich habe eine Rechnung vom Webshop erhalten - was tun?

Nachdem Sie im Webshop bestellt haben, haben sie die Waren und Lieferscheine bekommen.

Die Rechnung erhalten Sie einmal pro Monat per Mail.

Bitte unterschreiben Sie die Lieferscheine und die Rechnung mit "sachlich richtig" und versehen sie die Rechnung mit der Kontierung, aus der gezahlt werden kann.
Beispiel: 1414 / 54771 / 03 / 01234567 (so wie auch auf einer Anforderung).

Dann alles zusammen heften und an die Buchhaltung (Fach 210) per Hauspost senden.

Ich möchte eine Exkursion durchführen. Was ist dabei zu beachten?

Aus Gründen des Versicherungsschutzes ist es zu empfehlen, die Exkursion vorher mit dem entsprechenden Formular anzumelden. Die Anmeldung geht über den Fachbereich, damit dort entschieden werden kann, ob, in welcher Höhe und woraus ein Zuschuss für die Exkursion gewährt wird. Die Exkursionsleitung kann nur übernehmen, wer an der Universität Konstanz beschäftigt ist; Studierende können also keine Exkursion leiten.

Wird die Exkursion genehmigt, so gilt dies auch als Dienstreisegenehmigung für die Exkursionsleitung. Die Personalabteilung wird entsprechend von der Haushaltsabteilung direkt informiert. Ein gesonderter Antrag auf Dienstreisegenehmigung muss daher nicht mehr gestellt werden.

Nach Abschluss der Exkursion ist der Abteilung Finanzen und Controlling eine Teilnehmer*innenliste und eine kurze Verlaufsschilderung (z. B. das Programm) vorzulegen. Beides muss von der Exkursionsleitung sachlich richtig gezeichnet sein. Die Abrechnung der Dienstreise für die Exkursionsleitung erfolgt ganz normal über die Personalabteilung (bitte Originalbelege dort einreichen).
Ansprechpartnerin bei weiteren Fragen:  Sabina Josic, Tel. -5394 

Ich brauche für Versuchspersonen eine Abschlagszahlung. Wie läuft das ab?

Der Antrag auf Auszahlung eines Abschlags muss entsprechend ausgefüllt werden. Den Antrag finden Sie hier.

Nachdem der Abschlag vom entsprechenden Sachbearbeiter oder der entsprechenden Sachbearbeiterin genehmigt wurde, wird dieser von der Buchhaltung überwiesen.

Wo ist die Kasse und wann hat sie geöffnet?

Sie finden die Universitätskasse im Verwaltungsgebäude in Raum V 703. Die Öffnungszeiten sind jeden Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr. 

Worin liegt die Unterscheidung von Spenden und Sponsoring?

Bei Spenden handelt es sich um freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen in Form von Geld, geldwerten Vorteilen und Sachwerten. Bei Spenden darf keine Gegenleistung durch den Empfänger vorliegen. Außerdem muss eine Spende der Förderung gemeinnütziger Zwecke dienen und darf auch nur unmittelbar für den gemeinnützigen Bereich verwendet werden.

Sponsoring hingegen umfasst die Gewährung von Geld und geldwerten Vorteilen durch Unternehmer/Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und Organisationen in sportlichen, kulturellen, sozialen, ökologischen oder ähnlichen Bereichen, mit der auch regelmäßig eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Hier entsteht eine Leistungsbeziehung zwischen Sponsor und Gesponsertem.

Aus steuerlicher Sicht muss beim Sponsoring zwischen dem Sponsoring im Bereich der Vermögensverwaltung (steuerfrei) und gewerblichem Sponsoring (steuerpflichtig) unterschieden werden. Die detaillierten Abgrenzungsmerkmale zwischen diesen beiden Bereichen finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Servicestelle Steuern.

Erstattet die Universität meine Mitgliedsbeiträge bei wissenschaftlichen Vereinigungen?

Unter der Voraussetzung, dass eine Mitgliedschaft sowohl im dienstlichen Interesse liegt als auch finanzielle Vorteile bringt, kann eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen aus Grundbetragsmitteln erfolgen. Allerdings beschränkt sich dies auf persönliche Mitgliedschaften im dienstlichen Interesse. Eine Mitgliedschaft der Universität bei wissenschaftlichen Vereinigungen kann und darf durch Mitglieder der Universität nicht abgeschlossen werden und ist damit auszuschliessen. Natürlich muss der Mitgliedsbeitrag aus den Grundbetrags-Sachmitteln finanzierbar sein.

Beispielfälle, die ein dienstliches Interesse für eine persönliche Mitgliedschaft eines Professors begründen und somit eine Erstattung des Mitgliedsbeitrages ermöglichen:

1. Kostengünstigere Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen (günstigere Teilnehmerbeiträge an Symposien, Workshops etc.),
2. Unentgeltlicher Bezug von Fachzeitschriften, Broschüren etc. zur Unterstützung der Dienstaufgaben,
3. Sonstiger unentgeltlicher Bezug von Informationsschriften, Veröffentlichungen etc. zur Unterstützung der Dienstaufgaben.

Die Abwicklung erfolgt über einen formlosen Antrag auf Kostenerstattung an die Abteilung Finanzen und Controlling. Dazu ist es erforderlich, die "Sachlich richtig" gezeichnete Originalrechnung über den Mitgliedsbeitrag vorzulegen.

Was ist QISFSV-3T?

QISFSV-3T ist das Kontoauskunftssystem der Abteilung Finanzen und Controlling.

Berechtigte Nutzer*innen können damit ihre Kontostände einsehen.

Zu QISFSV-3T gelangen Sie hier

Hier gibt es das Antragsblatt für die Freischaltung.

Für Nutzung von QIS aus dem Homeoffice ist einen VPN-Zugang erforderlich.

Hier finden Sie eine Anleitung zur Einrichtung eines VPN-Remote-Zugangs

Wo ist der neue WEBSHOP?

Den webshop für Büromaterial gibt es seit Juli 2019.

Auf dieser Seite haben wir alle Infos zusammengestellt (nur für Uni-Mitglieder sichtbar).

Infos: Alexander Sauter

Kann ich nachhaltig bestellen im webshop?

Sie können umso nachhaltiger bestellen, je mehr Sie folgende Tipps beachten:

  • Gruppenbestellung:
    Tun Sie sich mit anderen zusammen und bestellen Sie zum Beispiel pro Arbeitsgruppe.
    Es braucht dann auch nur eine(r) in dieser Gruppe ein Login anzumelden (Registrierung).
  • Sammelbestellung:
    Bestellen Sie nicht jeden Bleistift einzeln, sondern machen Sie zum Beispiel einmal pro Woche eine Sammelbestellung.
  • Bitte beachten Sie, dass bei Bestellungen unter 25 Euro netto, Versandkosten in Höhe von 4,95 Euro anfallen. Bitte nutzen Sie also die o.g. Möglichkeiten.

Aufladung dienstlicher Kopierkarten

Die Aufladung der canon-Kopierkarten für dienstliche Kopien für Beschäftigte erfolgt im Canon Kopierer Center, Raum L502 (im Eingangsbereich).

Weitere Infos direkt vom canon-Service:

printservice.uni-konstanz.de/uebersicht/mitarbeiter/

Hinweise zum Drucker-Papier

  • Seit Januar 2021 kann das Papier für die Arbeitsplatzdrucker direkt in der Hausdruckerei in Raum M 524 abgeholt werden. Dies ersetzt die individuelle Bestellung von Druckerpapier über den Webshop, was seither nicht mehr möglich ist. Die Umstellung dient einem verbesserten Ablauf innerhalb der Universität.
  • Zur Papier-Abholung bitte eine übliche Anforderung mitbringen. Die Mindestabnahmemenge beträgt 500 Blatt, was einer Packung entspricht. Es handelt sich um das bewährte Papier image recycled 80 gr mit dem Zertifikat blauer Engel, einer Weiße von 135 CIE und Alterungsbeständigkeit nach DIN 6738.
  • An dieser Stelle noch der Hinweis, dass das Papier für die Canon-Kopierer auf den Etagen nur für diese zu verwenden ist und ausschließlich dafür bezahlt wird.
  • Kontakt: Günther Merk (Tel.: 2518), Hausdruckerei, E-Mail: wwa-druckservice@uni-konstanz.de