Anlagenbuchhaltung

Aufgabe der Anlagebuchhaltung ist es, den Zu- und Abgang sowie die Werteentwicklung aller Anlagegegenstände der Universität ab einem bestimmten Wert (800 € ohne MwSt.) festzustellen und zu dokumentieren. Dazu erfolgt in der Anlagebuchhaltung eine eindeutige Beschreibung des Gegenstandes, eine Identifikation des Gegenstandes (insb. durch Vergabe der Inventarnummer), die Feststellung an welchem Ort der Gegenstand eingesetzt wird und welcher Kostenstelle / welchem Kostenträger dieser zuzuordnen ist, die Dokumentation des Zeitpunktes der Beschaffung, der Abschreibungsdauer und der Anschaffungskosten.

Die Informationen aus der Anlagenbuchhaltung bilden die Grundlage für die Kosten- und Leistungsrechnung und für die jährliche Erstellung der Anlagenübersicht der Universität. Darüber hinaus liefert die Anlagenbuchhaltung grundlegende Informationen für den Verkauf von Gegenständen, die im Eigentum der Universität stehen, sowie detaillierte Inventurverzeichnisse.

Alle neu zu inventarisierende Gegenstände werden seit dem Jahr 2014 mit einem Etikett / Barcode versehen. Dies erleichtert die Zuordnung der einzelnen Gegenstände zu den jeweiligen Nutzern.

Für Fragen zur Anlagenbuchhaltung steht Ihnen Christa Karrer (Tel. 88 3609) gerne zur Verfügung sowie die nebenstehenden Ansprechpartner*innen.

Zum Verkauf von Gegenständen kann Ihnen Alexander Sauter (Tel. 88 4895) weitere Informationen geben. Beachten Sie hierzu auch die Informationen für den Verkauf von Gegenständen unter Vordrucke und Merkblätter [V = Verkauf von...]