Gäste

Die Einladung von GastwissenschaftlerInnen kann aus Drittmitteln finanziert werden, sofern dies in der Bewilligung vorgesehen ist und dem Projektziel dient.

Gastvorträge

In der Regel werden Gastvorträge über den Fachbereich beantragt und über die Personalabteilung abgerechnet. Bei Finanzierung aus Drittmitteln ist die Projektadministration zuständig.

Neben den Fahrt- und Übernachtungskosten können Honorare bis maximal 225 € pro Doppelstunde (90 Minuten) gezahlt werden. Höhere Honorare sind nur in begründeten Einzelfällen und nach vorheriger Abklärung mit der Projektadministration möglich (i.d.R. nur bei "freien Industriemitteln").

Gastaufenthalte

Es werden i.d.R. Reisekosten für Fahrt und Aufenthalt erstattet. Honorare sind eher selten durch die Bewilligungen gedeckt. Da Gastwissenschaftler/innen während Ihres Aufenthalts meist weiterhin über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, kommen Gastaufenthalte häufig auch ohne Honorarzahlungen zustande.

In Sonderforschungsbereichen und Exzellenzclustern sind die, in deren Grundordnungen festgelegten Höchstgrenzen für Honorare zu beachten (z. B. 2.000 Euro pro Monat gem. Grundordnung SFB 767).

Meetings, Arbeitsessen, Netzwerktreffen

Im Rahmen von EU-Projekten, Unterbewilligungen aus BMBF-Projekten und Industriebewilligungen ist es häufig möglich, kleinere Meetings, Arbeitsessen, Netzwerktreffen o.ä. abzuhalten.

Häufig sind die Reisekosten der Gesprächspartner/innen durch deren Projektmittel gedeckt und belasten damit nicht die Universität. Honorare fallen nicht an, da ein gegenseitiges Interesse an der Zusammenarbeit besteht.

Die Bewirtungskosten sind nur nach Maßgabe der Repräsentationsrichtlinie der Universität Konstanz abrechnungsfähig. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Informationen unter Repräsentationsausgaben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten aus Haushaltsmitteln (Grundbetrag, AFF-Mittel), sowie auch aus DFG-Mitteln grundsätzlich nicht finanzierbar sind.

Abrechnung:

1. Umfang der Kostenübernahme

Die Abrechnung der Fahrt- und Aufenthaltskosten richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes für Baden-Württemberg (LRKG). Die Begrenzung auf einen geringeren Betrag (Pauschale) oder bestimmte Teile (z. B. nur Flug) ist möglich.

a) Fahrtkosten

  • Bahnfahrt: 1. oder 2. Klasse (oder Billigflug, wenn preisgünstiger als Bahn).
  • PKW: 16 ct/ km (bzw. 25 ct/ km, wenn begründet).
  • Ausland: Economy-Flug (kein Businessflug!)
  • Taxifahrten: nur mit Begründung (vorrangig öffentliche Verkehrsmittel nutzen!).

Beispiele für Begründungen: schweres Gepäck, ortsunkundiger Gast, keine öffentl. Verkehrsmittel früh morgens bzw. spät abends/ nachts, Terminengpass wegen vorhergehendem/nachfolgendem Termin

  • Privater Transfer: nur bei mehreren Reisenden (Dienstreiseantrag stellen!).

b) Übernachtungskosten: können bis ca. 80 € übernommen werden, höhere Kosten sind schriftlich zu begründen und im Vorfeld mit der Abteilung Finanzen und Controlling abzuklären. Sonderkonditionen sind zu erfragen (z. B. Hotel Barbarossa, Goldener Sternen, Bayrischer Hof, Hirschen). Kosten für mitreisende Partner(in werden nicht übernommen. Private Ausgaben wie Telefon und Minibar sind vom Gast zu zahlen (bitte Hotel informieren).

c) Tagegeld: 24 € je Tag (ohne An-/Abreise), Kürzung bei anderweitiger Verpflegung (Frühstück im Hotel, gemeinsames Mittagessen während der Tagung, o.ä.).

Das Tagegeld kann einbehalten werden, um gemeinsame Mahlzeiten, z. B. Abendessen zu finanzieren. Mahlzeiten von Angehörigen der Universität werden nur im Fall der Gästebetreuung übernommen. Trinkgeld ist keinesfalls erstattungsfähig! Pausenverpflegung kann in üblichem Rahmen bereitgestellt werden (Wasser, Saft, Kaffee, Tee, Gebäck, belegte Brötchen, Butterbrezeln). Näheres siehe Repräsentationsausgaben.