Unfallanzeige abgeben

Alle eingeschriebenen Studierenden oder Promovierenden an der Universität Konstanz sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung während ihrer Aus- und Fortbildung bzw. Tätigkeit, die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität zuzurechnen ist, bei Unfällen versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8c Siebtes Buch Sozialgesetzbuch).

Die Unfallkasse Baden-Württemberg informiert Sie über Einzelheiten. Sie ist auch für die Gewährung von Leistungen nach einem Unfall zuständig.

Wie zeige ich einen Unfall an?

Nachdem Ihnen ein Unfall zugestoßen ist und Sie beim Arzt oder bei einer Ärztin gewesen sind, geben Sie bitte zeitnah beim Seezeit Service Center eine Unfallanzeige [pdf] auf. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen persönlichen Beratungstermin.

Hinweis:

Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin meldet in der Regel der zuständigen Unfallkasse das Unfallereignis. Die Unfallanzeige selbst muss von Ihnen zeitnah nachgereicht werden.

Versicherte Tätigkeiten sind insbesondere

  • der Besuch von Lehrveranstaltungen und anderen universitären Veranstaltungen
  • die Immatrikulation und Exmatrikulation sowie die damit zusammenhängenden Wege
  • Tätigkeiten in der Studierendenselbstverwaltung
  • unmittelbar mit dem Hochschulbesuch zusammenhängende Wege
  • die Teilnahme an bestimmten Praktika

Nicht versichert sind Sie zum Beispiel bei

  • Studienarbeiten zu Hause
  • privaten Studienfahrten
  • Repetitorien bei privaten Anbietern
  • privaten Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule
  • anderen privaten Tätigkeiten wie z. B. Essen, Trinken, Schlafen

Erläuterungen zu den Fragen in der Unfallanzeige

Inhaltliche Anforderungen und Hinweise

Unfallanzeige [pdf]

zu 2 Anzugeben ist der Träger der Einrichtung (hier: Universität Konstanz).

zu 3 Anzugeben ist die Mitgliedsnummer der Universität Konstanz bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (hier: 666 00000 1500 170).

zu 14 Die Schilderung des Unfallhergangs soll detaillierte Angaben zum Unfall und zu seinen näheren Umständen enthalten, z. B. wo, wie, warum und unter welchen Umständen sich der Unfall ereignet hat. Insbesondere auf die folgenden Punkte sollte die Schilderung des Unfallhergangs eingehen:

  • Genauer Ort und Uhrzeit, an dem sich der Unfall ereignet hat,
    z. B. im Flur eines bestimmten Gebäudes mit Angabe der Ebene, auf dem Freigelände des Campus, im Seminarraum, in der Sporthalle.
  • Art der Veranstaltung,
    z. B. reguläre Vorlesung, Hochschulsportwettbewerb, Exkursion, Sprachkurs, Labortätigkeit.
  • Umstände, die den Verlauf des Unfalles kennzeichnen,
    z. B. Sturz mit dem Fahrrad, Ausrutschen auf dem Fußboden, Zusammenprall mit anderem Studierenden, Rangelei/Streitfälle unter Studierenden, Stolpern an einer Treppe, Verletzung durch Messer, Verätzung durch Säure.
  • Besondere Bedingungen,
    z. B. Schneeglätte, feuchter Boden oder Laub, Umgang mit Gefahrstoffen.

    Bei Hochschulsportunfällen sind die Sportart und die Art der Veranstaltung (Pflichtveranstaltung nach dem Vorlesungsverzeichnis, Arbeitsgemeinschaft, Wahlpflichtfach, Hochschulsportwettbewerb) anzugeben.

Die Unfallschilderung kann auf einem Beiblatt fortgesetzt werden.

zu 15 Beispiele: rechter Unterarm, linker Zeigefinger, linker Fuß und rechte Kopfseite.

zu 16 Beispiele: Prellung, Knochenbruch, Verstauchung, Verbrennung, Platzwunde, Schnittverletzung.