Bachelor of Education
B.Ed. Deutsch | Englisch | Französisch | Italienisch | Latein | Russisch | Spanisch
Auf dieser Seite erhalten Interessierte und Studierende Informationen zum Studium einer oder mehrerer Sprachen im Rahmen des Bachelor of Education (B.Ed.).
1. Bewerbungsverfahren
Detaillierte Informationen über die Bewerbungsabläufe für die sprachlichen Lehramtsfächer finden Sie auf den Seiten der Abteilung Studium und Lehre. Unter „Studienangebot“ werden für jeden Studiengang und jedes Studienfach die wichtigsten Informationen zusammengefasst und die Bewerbungstermine, Zulassungsvoraussetzungen und Formalitäten, auch für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, angegeben.
Bei Fragen zu den Themenkreisen Bewerbung, Auswahl, Zulassung und Immatrikulation nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Abteilung Studium und Lehre.
Bewerbungsfristen
Fächer | Studienanfängerinnen/Studienanfänger (Erstsemester) | Fach- und Hochschulwechselnde und Bewerberinnen/Bewerber für höhere Fachsemester |
---|---|---|
zulassungsbeschränkt: Deutsch Englisch | bis 15. Juli (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) | bis 15. Juli (bei Bewerbung zum Wintersemester) bis 15. Januar (bei Bewerbung zum Sommersemester) |
zulassungsfrei: Französisch Italienisch Latein Russisch Spanisch | bis 15. September (Bewerbung nur zum Wintersemester möglich) | bis 15. Juli (bei Bewerbung zum Wintersemester) bis 15. Januar (bei Bewerbung zum Sommersemester) |
Auch wenn einige Fächer zulassungsbeschränkt sind, findet derzeit an der Universität Konstanz innerhalb des Auswahlverfahrens kein Sprach- oder Eignungstest statt. Auf der Seite „Bewerbung für ein Bachelorstudium“ finden Sie unten nähere Informationen zum Auswahlverfahren.
Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen können Sie den Zulassungssatzungen entnehmen.
2. Ansprechpersonen/Beratungsstellen
Für Fragen bezüglich der Organisation Ihres Studiums ist Herr Florian Schönhuber zuständig:
- Sprechzeiten (offen, keine Voranmeldung notwendig): Montag, Dienstag und Mittwoch, jeweils von 10 bis 12 Uhr
- Raum G 110
- Telefon: +49 7531 88-4108
- E-Mail: lehramt.sprachen@uni.kn
Für die fachliche Studienberatung (literatur- und sprachwissenschaftlicher Teil) wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Fachstudienberatenden.
Fragen bezüglich der sprachpraktischen Leistungen klären Sie bitte mit den zuständigen Personen des Sprachlehrinstituts (SLI).
Für den Bereich Bildungswissenschaften wenden Sie sich bitte an die zuständigen Personen des Bereichs Empirische Bildungsforschung.
Bei Fragen bezüglich des Orientierungspraktikums, des Praxissemesters, des Betriebs-/Sozialpraktikums, des Referendariats und des Lehrerinnen- und Lehrerberufs im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an die Binational School of Education (BiSE).
Bei Fragen zum Bereich „Modul Praxis Lehramt (MPL)“ wenden Sie sich bitte an das SQ-Zentrum und dort an Frau Gabriele Schaub.
Fragen zu den fachdidaktischen Veranstaltungen können Sie mit den jeweils zuständigen Lehrenden der Fachdidaktik klären.
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen wird von den zuständigen Personen der Fachbereiche vorgenommen.
Bezüglich möglicher Beurlaubungen und des Nachweises des Studienfortschritts (Leistungsnachweis BAföG, KfW und ähnliches) wenden Sie sich bitte an Herrn Daniel Hütter.
Sollten Sie für eine Bewerbung, einen Hochschulwechsel oder ähnliches eine Leistungsübersicht benötigen, so können Sie sich diese selbst aus ZEuS heraus erstellen (Mein Studium > Leistungen). Die Übersicht enthält in den Versionen „Positive Versuche“ und „Positive Versuche mit Anmeldungen“ einen Verifikationscode, mit dem die Echtheit und Unverfälschtheit des Dokuments auch von Externen überprüft werden kann. Diese Leistungsübersicht ersetzt den unterschriebenen und gestempelten Notenausdruck der Studienberatung, der zukünftig nicht mehr ausgestellt wird.
3. Studien- und Prüfungsordnungen
Für Lehramtsstudierende ab dem Wintersemester 2015/2016 gilt die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) sowie die Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium (StPO) und die dazugehörigen Fachanhänge.
Machen Sie sich mit den für Sie geltenden Regelungen vertraut!
4. Studienvoraussetzungen: Sprachkenntnisse
In den sprachlichen Lehramtsfächern Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein und Spanisch müssen als Studienvoraussetzung bis spätestens zum Ende des vierten Fachsemesters bestimmte Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Diese Sprachkenntnisse können entweder bereits durch das Abiturzeugnis nachgewiesen oder bis zum Ende des vierten Fachsemesters nachgeholt werden.
Sollten die erforderlichen Sprachkenntnisse zu Studienbeginn noch nicht vorliegen, so müssen diese ab dem ersten Semester nachgeholt werden. Ausschließlich dadurch ist gewährleistet, dass – sofern nötig – innerhalb der Frist weitere Versuche in Anspruch genommen werden können, denn nicht jeder Kurs wird jedes Semester angeboten.
Um frühzeitig festzustellen, ob die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen, muss der Antrag auf Überprüfung der Sprachkenntnisse inklusive aller relevanten Anlagen (Abiturzeugnis, gegebenenfalls Nachweis durch weitere Jahresabschlusszeugnisse) zu Beginn des Studiums eingereicht werden. Dies muss grundsätzlich bis zu dem in der Infoveranstaltung zu Beginn des ersten Semesters genannten Termin als Scan per E-Mail an die Studienberatung geschehen. Der Antrag auf Überprüfung gilt gegebenenfalls auch als Antrag auf Nichtanrechnung der Studienzeiten für das Nachholen von Sprachkenntnissen auf die Regelstudienzeit.
Beachten Sie bitte, dass die Studienberatung aus Gründen des Datenschutzes keinen Zugriff auf die von Ihnen zur Bewerbung eingereichten Unterlagen hat und der Nachweis deshalb auch nicht automatisch geschieht; hierfür müssen Sie die notwendigen Unterlagen separat bei der Studienberatung einreichen.
Die nachzuweisenden Sprachkenntnisse sind:
- für das Fach Deutsch: Kenntnisse des Englischen und Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache
- für das Fach Englisch: Kenntnisse des Englischen und entweder Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache
- für das Fach Französisch: Kenntnisse des Französischen und Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
- für das Fach Italienisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
- für das Fach Latein: Latinum und Graecum
- für das Fach Russisch: keine zusätzlichen Sprachkenntnisse
- für das Fach Spanisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
Kenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder vier Jahre Unterricht der Sekundarstufe (Endnote mindestens „ausreichend“) oder drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung durch das Abiturzeugnis oder Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, GeR) nachgewiesen werden. Die Formulierung „drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung“ ist so zu verstehen, dass die Fremdsprache in den letzten drei Jahren bis zum Abitur (G8: Stufe 10-12, G9: Stufe 11-13) belegt worden sein muss und dass der Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit „ausreichend“ bewertet wurde. Es ist nicht erforderlich, dass dieses Fach für die mündliche oder schriftliche Abiturprüfung gewählt wurde.
Grundkenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder zwei Jahre Unterricht der Sekundarstufe durch das Abiturzeugnis (Endnote mindestens „ausreichend“) oder Niveau A2 (nach dem GeR) nachgewiesen werden.
Sprachkenntnisse, die an der Universität Konstanz nachgeholt werden können:
Kenntnisse:
- Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-VI“ und vier Semesterwochenstunden „Niveau avancé“)
- Latein (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Latein I und II“)
Grundkenntnisse:
- Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-IV“)
- Italienisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Italienisch I-IV“)
- Katalanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Katalanisch I-IV“)
- Latein (erfolgreiches Bestehen der Veranstaltung „Grundkenntnisse der lateinischen Sprache und Kultur für Studierende der romanischen Sprachen“)
- Portugiesisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Portugiesisch I-IV“)
- Spanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Spanisch I-IV“)
Weitere Sprachkenntnisse:
- Latinum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Fachstudienberatung durch Herrn Thomas Konrad)
- Graecum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Informationen durch die betreffenden Dozentinnen/Dozenten)
Studium ohne Vorkenntnisse/Propädeutikum
In den Fächern Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch kann gegebenenfalls ein Studium ohne Vorkenntnisse in der jeweiligen Sprache begonnen werden. In diesem Fall ist ein sprachliches Vorstudium, d.h. ein Propädeutikum (bzw. das Latinum), zu absolvieren, im Rahmen dessen die Grundlagen der jeweiligen Sprache erlernt werden. Bitte vermerken Sie ein mögliches Propädeutikum auch auf dem Antrag, da auch die hierfür aufgewandte Studienzeit gegebenenfalls nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden kann.
Beachten Sie bitte, dass ein sprachliches Propädeutikum grundsätzlich mit großem Arbeitsaufwand verbunden ist und für den erfolgreichen Abschluss deshalb eine hohe Leistungsbereitschaft voraussetzt.
5. Studium/Studienverlauf
5.1 Aufbau der Lehramtsstudiengänge
Das gesamte Lehramtsstudium ist unterteilt in einen Bachelorstudiengang und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang. Um zum Vorbereitungsdienst, d.h. zum Referendariat, in Baden-Württemberg zugelassen zu werden, muss der Masterstudiengang erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Berechnung der Leistungszahl für die Lehrerinnen- und Lehrereinstellung liegen neben der Note der Lehramtsprüfung zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes sowohl die Note des Bachelor- als auch die des Masterabschlusses zugrunde. Den konkreten Berechnungsschlüssel können Sie dem Informationsschreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 18. April 2018 entnehmen.
Struktur des Bachelor of Education (180 ECTS-Punkte, in der Regel sechs Semester)
- Fachstudium des ersten Hauptfachs inklusive Fachdidaktik
- Fachstudium des zweiten Hauptfachs inklusive Fachdidaktik
- Bildungswissenschaften inklusive Orientierungspraktikum
- Bachelorarbeit
Module der Fachwissenschaft im Bachelor
Die Leistungen, die während des Studiums einer Sprache erbracht werden müssen, sind in thematische und organisatorische Module aufgeteilt:
I. Pflichtmodule
- Grundlagen und Vertiefungen
- Ausland (empfohlen)
II. Flexibilisierungsmodule
- Flexibilisierungsmodul 1: in der Regel im Bachelorstudiengang zu absolvieren
- Flexibilisierungsmodul 2: in der Regel im Masterstudiengang zu absolvieren
III. Fachdidaktik
- Fachdidaktik I
IV. Bachelorabschluss
- Bachelorarbeit
5.2 Vorlesungsverzeichnis
Die Veranstaltungen aller Fachbereiche und weiterer Einrichtungen sind im elektronischen Vorlesungsverzeichnis über ZEuS einsehbar; hier ist die Modulstruktur abgebildet, wie Sie sie in den jeweiligen Fachanhängen finden.
5.3 Anmeldung von Studienleistungen und studienbegleitenden Prüfungsleistungen
Studierende müssen sich über ZEuS für grundsätzlich alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten und andere) anmelden.
Die Anmeldezeiträume für die Sprachen im Lehramt sind in der Regel:
- im Wintersemester: 1. Dezember bis 15. Januar
- im Sommersemester: 1. Mai bis 15. Juni
Beachten Sie bitte, dass andere Fachbereiche eventuell andere Anmeldezeiträume haben.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie im ZEuS-Wiki.
Informationen zu den notwendigen TAN-Listen sind über das SB-Terminal zu finden.
5.4 Auslandsmodul
In den sprachlichen Fächern (exklusive Latein) ist ein Auslandsmodul integriert (Modul 5 bzw. 6). Die Studien- und Prüfungsleistungen im Gesamtumfang von mindestens 10 ECTS-Punkten sollen an einer Universität im Ausland erbracht werden. In diesem Fall können in Abstimmung mit den für Anrechnungsfragen zuständigen Fachberatenden Veranstaltungen aus den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft und Sprachpraxis frei belegt werden (für das Fach Deutsch entfällt die Sprachpraxis).
Alternativ können an der Universität Konstanz Leistungen aus den Bereichen der jeweils sprachspezifischen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft oder Sprachpraxis im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten erbracht werden. In diesem Fall muss eine Veranstaltung aus dem Bereich Area Studies bzw. Landes- und Kulturwissenschaft belegt werden (dies gilt nicht für das Fach Deutsch). Sofern im Vorlesungsverzeichnis ZEuS keine konkreten Veranstaltungen für einen gewünschten Bereich angegeben sind, können diese grundsätzlich frei gewählt werden. Empfohlen sind im Bereich der Literaturwissenschaft fortgeschrittene, d.h. in der Regel Hauptseminare und im Bereich der Sprachwissenschaft weitere, noch nicht besuchte Veranstaltungen aus Modul 4. Die Prüfungsleistungen der jeweiligen Ersatzveranstaltungen sind dann unter ZEuS vorübergehend in den Modulteilen anzumelden, für die sie ursprünglich angeboten werden. Nach Eintragung der Note werden diese auf Anfrage bei der Studienberatung in das Auslandsmodul umgebucht.
Es ist auch möglich, einen Teil der ECTS-Punkte dieses Moduls im Rahmen des Auslandssemesters und einen Teil an der Universität Konstanz zu erbringen.
5.5 Flexibilisierungsmodule
Im Laufe Ihres Studiums können Sie festlegen, ob Sie während des Bachelorstudiums beide Fächer im gleichen Umfang studieren („synchron“) oder ob Sie einen vorläufigen Schwerpunkt auf eines Ihrer Hauptfächer legen möchten („asynchron“); hierfür sind die Flexibilisierungsmodule gedacht, die auf den Bachelor- und den Masterstudiengang verteilt sind. Beachten Sie bitte, dass der Schwerpunkt nur vorläufig wäre, da gegebenenfalls ausstehende Leistungen bzw. ECTS-Punkte während des Masterstudiums nachgeholt würden, so dass zu dessen Ende beide Hauptfächer im gleichen Gesamtumfang, d.h. mit der gleichen Anzahl an ECTS-Punkten, studiert wurden.
Wenn Sie sich gegen eine vorläufige Schwerpunktsetzung entscheiden und damit beide Fächer synchron studieren, so müssen Sie in jeweils beiden Fächern das Flexibilisierungsmodul 1 während des Bachelorstudiums und das Flexibilisierungsmodul 2 dann während des Masterstudiums absolvieren.
Sollten Sie während des Bachelorstudiums den Schwerpunkt auf eines Ihrer Hauptfächer legen wollen (asynchron), um gegebenenfalls das Lehramtsstudium nach Abschluss des Bachelors aufzugeben und aufgrund einer etwas höheren Anzahl an verwertbaren ECTS-Punkten im Schwerpunktfach leichter in einen Fachmasterstudiengang wechseln zu können, so wären beide Flexibilisierungsmodule (1 und 2) des Schwerpunktfaches bereits während des Bachelorstudiums zu absolvieren.
Bitte beachten Sie: Die Fachbereiche Linguistik und Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften empfehlen dringend, beide Hauptfächer während des Bachelorstudiums synchron, also im gleichen Umfang zu studieren, d.h. Sie sollten das Flexibilisierungsmodul 1 in beiden studierten Fächern jeweils im Bachelorstudiengang und das Flexibilisierungsmodul 2 jeweils im Masterstudiengang absolvieren. Möchten Sie entgegen dieser Empfehlung asynchron studieren, so sollen im sprachlichen Hauptfach beide Flexibilisierungsmodule (1 und 2) unbedingt erst im Masterstudiengang abgelegt werden.
5.6 Studienverlaufspläne
Am Ende des jeweiligen fachspezifischen Anhangs der sprachlichen Lehramtsfächer finden Sie den Studienverlaufsplan. Dieser stellt eine unverbindliche Empfehlung der Fachbereiche Linguistik und Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften dar, wie Sie Ihr Studium sinnvoll organisieren können.
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um einen Plan handelt, der das eventuell notwendige Nachholen von Sprachkenntnissen, siehe oben, nicht berücksichtigt; möglicherweise muss der Plan in Ihrem Fall angepasst werden. Kontaktieren Sie bei Fragen zur Organisation gegebenenfalls Ihre Studienberatung.
5.7 Zwei sprachliche Hauptfächer: Identische Leistungen
Im Fall des Studiums zweier sprachlicher Hauptfächer (exklusive Latein) werden einige Veranstaltungen in beiden Fächern gefordert und müssen deshalb im einen Fach absolviert, im anderen ersetzt werden, damit letztendlich in beiden Fächern die notwendige Anzahl an ECTS-Punkten erreicht wird. Im Folgenden finden sie die möglichen Fachkonstellationen und die entsprechende Ersetzungsregelung:
Deutsch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch
Stammen beide studierten Hauptfächer aus dieser Gruppe, so muss die „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“ (Modul 1) im einen Fach absolviert und im anderen durch ein literaturwissenschaftliches Proseminar ersetzt werden; die Verteilung der Original- und der Ersatzveranstaltung auf die Fächer ist grundsätzlich frei wählbar.
Der Ersatz muss erfolgen in Deutsch aus „Neuere Deutsche Literatur“ (Modul 3), in Französisch/Italienisch/Spanisch aus „Epoche/Autor/Gattung I“ (Modul 3) und in Russisch entweder aus „Epoche, Autor, Gattung I“ (Modul 1) oder „Epoche, Autor, Gattung II“ (Modul 3).
Die Ersatzveranstaltung muss mit einer bewerteten Prüfungsleistung abgeschlossen werden. Beachten Sie bitte, dass in dem als Ersatz vorgesehenen, literaturwissenschaftlichen Proseminar nicht zwingend eine Hausarbeit angefertigt werden muss. Sofern dies in der jeweiligen Veranstaltung angeboten wird, kann als Ersatzleistung auch eine Klausur geschrieben werden.
Französisch, Italienisch, Spanisch
Stammen beide studierten Hauptfächer aus dieser Gruppe der romanischen Sprachen, so müssen – zusätzlich zur „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“, siehe oben – „Struktur und Geschichte der romanischen Sprachen I und II“ (jeweils Modul 2) im einen Fach absolviert und im anderen durch sprachwissenschaftliche Seminare ersetzt werden; die Verteilung der Original- und der Ersatzveranstaltungen auf die Fächer ist grundsätzlich frei wählbar.
Die Ersatzveranstaltungen müssen entweder aus „Kerngebiete“ (empfohlen) oder aus „Varietäten“ (jeweils Modul 4) gewählt und mit bewerteten Prüfungsleistungen abgeschlossen werden.
Englisch + weiteres sprachliches Hauptfach
Wird Englisch und ein weiteres sprachliches Hauptfach (exklusive Latein) studiert, so muss die „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“ im weiteren sprachlichen Fach im Umfang von 6 ECTS-Punkten absolviert werden. Die damit in Englisch offenen 3 ECTS-Punkte sind ersatzweise in einer zusätzlichen, frei wählbaren Veranstaltung des Faches Englisch zu erbringen (Sprachpraxis, Landeskunde, Literatur- oder Sprachwissenschaft); eine Bewertung der Ersatzleistung ist nicht erforderlich, ein Bestehen ist hier ausreichend.
Alle Ersatzleistungen sind unter ZEuS vorübergehend in den Modulteilen anzumelden, für die sie ursprünglich angeboten werden, z.B. „Neuere Deutsche Literatur“ (Modul 3), „Epoche/Autor/Gattung I“ (Modul 3), „Kerngebiete“ (Modul 4), „Area Studies“ (Modul 3) usw. Nach Eintragung der Note werden diese dann auf Anfrage bei der Studienberatung als Ersatz in die jeweiligen Modulteile, das heißt „Einführung in die allgemeine Literaturwissenschaft“ (Modul 1) bzw. „Struktur und Geschichte der romanischen Sprachen I/II“ (Modul 2) umgebucht.
Beachten Sie bitte: Der Ersatz sollte nicht bereits im ersten Fachsemester vorgenommen werden, da in diesem Semester erst die notwendigen Grundlagen der Literatur- und Sprachwissenschaft erworben werden.
5.8 Modulhandbücher
Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Modulen und Modulteilen (Qualifikationsziele, Lehrinhalte und ähnliches) erhalten Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern des Bachelor of Education.
6. Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist in einem der beiden wissenschaftlichen Fächer anzufertigen (nicht im Bereich der Bildungswissenschaften). Innerhalb einer Sprache kann die Arbeit grundsätzlich entweder im Bereich der Literatur- oder der Sprachwissenschaft verfasst werden; im Fach Latein ist dies ausschließlich im Bereich der Literaturwissenschaft möglich.
Zulassungsvoraussetzungen/fachliche Besonderheiten
Um zur Bachelorarbeit in einem der sprachlichen Fächer zugelassen zu werden, ist es notwendig, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind bzw. sind die folgenden Punkte zu beachten:
- Der Prüfungsanspruch besteht in beiden Hauptfächern und im Bereich Bildungswissenschaften.
- Die Sprachkenntnisse liegen vollständig vor.
- Der Nachweis des Orientierungspraktikums liegt vor.
- Im betreffenden Fach muss das Flexibilisierungsmodul 1 absolviert werden (bis spätestens zur Beantragung des Bachelorzeugnisses, nicht zwingend bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit).
- Soll die Bachelorarbeit im Bereich Sprachwissenschaft geschrieben werden, muss im Bachelorstudium mindestens eine sprachwissenschaftliche Hausarbeit angefertigt worden sein (Umfang von ca. 10 Seiten Fließtext, d.h. ca. 4.000 bis 5.000 Wörter). Da dies im regulären Studienverlauf nicht automatisch vorgesehen ist – grundsätzlich sind in den zu absolvierenden Veranstaltungen Klausuren anzufertigen –, müssen die Studierenden mit der jeweiligen Dozentin bzw. dem jeweiligen Dozenten einer Veranstaltung vereinbaren, dass als Prüfungsleistung eine Hausarbeit angefertigt werden kann.
Prüfende
Die Bachelorarbeit wird von einer Person des betreffenden Fachbereichs betreut, die Sie selbst ansprechen (es gibt keine diesbezügliche Zuteilung). Prüfungsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren der Fachbereiche, Professurvertretungen, Privatdozentinnen und -dozenten sowie die folgenden Personen:
- im Fachbereich Linguistik: Tina Bögel
- im Fachbereich Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften: in der Regel alle promovierten, hauptamtlich Lehrenden
Fragen zu den Formalien im Hinblick auf beispielsweise die Seitenanzahl, die Formatierung und die korrekte Zitierweise sind mit den jeweiligen Prüfenden zu klären.
Thema und Bearbeitungszeit
Sie schlagen in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer ein Thema vor. Dieses wird Ihnen in der Regel dann vom Prüfungsamt zugeteilt. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt grundsätzlich sechs Wochen, kann jedoch auf begründeten Antrag um höchstens vier Wochen verlängert werden.
Anmeldungs- und Prüfungszeiträume
Die Bachelorarbeit muss beim Zentralen Prüfungsamt angemeldet werden. Dies ist pro Semester jeweils zu einem frühen und zu einem späten Termin möglich, wovon dann wiederum der Beginn der Bearbeitungszeit abhängt.
Die Anmeldeunterlagen sind in den Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraums im Zentralen Prüfungsamt bei Frau Kuketz per E-Mail anzufordern.
Prüfung im | Anmeldezeitraum von-bis | Beginn der 6-wöchigen Bearbeitungszeit |
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Wintersemester (früh) | 15. bis 30. Oktober | 15. November |
Wintersemester (spät) | 1. bis 15. Dezember | 1. Februar |
Sommersemester (früh) | 2. bis 15. Mai | 1. Juni |
Sommersemester (spät) | 1. bis 15. Juli | 1. August |
Die allgemeinen Regelungen zur Anmeldung und Anfertigung der Bachelorarbeit können Sie der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium unter § 19 ff. entnehmen.
Abschlusszeugnis
Sobald alle relevanten Leistungen vorliegen, ist das Abschlusszeugnis des Bachelor of Education beim Zentralen Prüfungsamt zu beantragen, die Erstellung geschieht nicht automatisch. Hierfür ist die korrekte Verbuchung der Leistungen – auch im Hinblick auf möglicherweise für den Master of Education vorgezogene Leistungen – von den zuständigen Personen der Fachbereiche zu prüfen; für die Sprachen geschieht dies durch die Studienberatung.
Bitte beachten Sie: Für die Einschreibung in den Master of Education an der Universität Konstanz ist grundsätzlich das Datum des Ablegens der letzten ausstehenden Prüfungsleistung (in beiden Hauptfächern und im überfachlichen Bereich) ausschlaggebend – in der Regel ist dies das Abgabedatum der Bachelorarbeit –, nicht deren Korrekturdatum. Das Bachelorzeugnis kann bis zu zwei Monate nach Aufnahme des Masterstudiums nachgereicht werden. Die mögliche Zulassung zum Masterstudium erfolgt in diesem Fall demnach vorbehaltlich.
7. Auslandsaufenthalt
Es gibt an der Universität Konstanz diverse Möglichkeiten, ein bis zwei Semester als Programmstudentin/-student oder Praktikantin/Praktikant im Ausland zu verbringen. Je nach Programm sind für die Beratung und für den Bewerbungsablauf verschiedene Stellen und Personen zuständig.
In den Fachbereichen Linguistik und Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften werden die gemeinsamen europäischen Partnerschaften im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union von den Erasmus+ Koordinatorinnen Melanie Hochstätter und Anja Christ betreut. Über das Erasmus+ Praktikum können auch selbstgesuchte Praktika im europäischen Ausland finanziell unterstützt werden.
Auf der Erasmus+ Humanities Homepage finden Sie Informationen zu den verfügbaren Plätzen für den Studierendenaustausch innerhalb der Partnerschaften und detaillierte Informationen zum Bewerbungsablauf. Ihre Fragen können zu den Sprechzeiten und per E-Mail geklärt werden.
Die außereuropäischen Programme und Partnerschaften werden zentral vom International Office der Universität Konstanz verwaltet. Über die Bewerbungsabläufe informieren die jeweils zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren. Unter „Austauschprogramme“ können Sie sich auf den Seiten des Auslandsreferats vorab über die verschiedenen Optionen informieren.
Eine weitere und für Lehramtsstudierende sehr interessante Option ist ein Aufenthalt als Fremdsprachenassistentin/-assistent im Rahmen des Programms des Pädagogischen Austauschdienstes bzw. die Absolvierung des Praxissemesters an einer deutschen oder europäischen Auslandsschule. Weitere Informationen und Links hierzu finden Sie auf den Seiten des Kultusportals Baden-Württemberg und auf der Informationsseite „Schulpraxissemester im Ausland“ der BiSE.