Bewerbung für ein Bachelor-Studium

Für StudienanfängerInnen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und für StudienbewerberInnen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Bewerbung für grundständige Studiengänge, also jene, die mit dem Bachelor oder der Ersten juristischen Prüfung abschließen.

Informationen für Studienbewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Der Bewerbungsprozess

Diese Übersicht hilft Ihnen, sich im Bewerbungsprozess zu orientieren. Alle Themen dieser Seite sind nach Zeitpunkt im Bewerbungsprozess geordnet. Mit Hilfe der Inhaltsübersicht am Seitenanfang können Sie einzelne Fragen gezielt ansteuern.

Was muss ich wissen, bevor ich mich bewerbe?

Beratung

Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungszeiträume

Studentin mit Kind

Welche Ausnahmen gibt es für besondere BewerberInnen-Gruppen?

Ich möchte meine Bewerbungschancen durch einen Sonderantrag verbessern (Härtefälle, Spitzensportler, Wahlamt, Wartezeit, Dienst).

Informationsbroschüre "Für eine Kultur der Kreativität"

Was muss ich bei meiner Bewerbung beachten?

Wie bewerbe ich mich?

Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?

Gespräch auf der Terasse

Ich habe mich beworben – und nun?

Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung nachverfolgen?

Wann werde ich zum Studium zugelassen?

Wie läuft das Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge ab?

Was kann ich tun, wenn ich keine Zulassung erhalten habe?

Vor der Bewerbung

Beratung

Sollten Sie Fragen rund um die Entscheidung zum Studium oder zur Fächerwahl haben, können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden.

Bei Fragen rund um die Bewerbung an sich, also zum Beispiel zu Zugangsvoraussetzungen, Sonderanträgen oder zum Bewerbungsprozess, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter*innen der Abteilung Studium und Lehre.

Die Universität Konstanz ist eine familienfreundliche Hochschule. Auf den Seiten der Familienförderung finden Studieninteressierte mit Kindern viele Informationen und das spezielle Beratungsangebot "Studieren mit Kind".

Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungszeiträume

Diese Termine sind Ausschlussfristen!

Wenn Sie sich für einen Studiengang mit mehreren Teilstudiengängen bewerben (z. B. Lehramt) und eines der Studienfächer zulassungsbeschränkt ist, gilt für Sie die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Wir informieren Sie, sobald Sie sich online bewerben können.

Sonderverfahren

Ich möchte meine Bewerbungschancen durch einen Sonderantrag verbessern.

Sie können durch Sonderanträge Ihre Chancen auf einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhöhen.

Sie können einen Sonderantrag nur mit dem Antrag auf Zulassung in das erste Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs stellen.

Sonderanträge gibt es

Die Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Durchlaufen Sie die Online-Bewerbung und laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen in ZEuS hoch.

Ausnahme: Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben möchten, der am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnimmt, müssen Sie sich vor Start der Online-Bewerbung via ZEuS (Zentrales Einschreibe- und Studierendenportal der Universität Konstanz) über hochschulstart.de registieren. Welche Studiengänge am DoSV teilnehmen und weitere Informationen finden Sie hier

Studierende auf der Universitätsterasse
Studierende auf der Universitätsterasse

Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?

Sie können sich für bis zu drei Studiengänge bewerben. Dies gilt unabhängig davon, über welchen Weg (direkte Online-Bewerbung oder Bewerbung über Hochschulstart) die Bewerbung erfolgt.  Im Rahmen Ihrer Bewerbung auf bis zu drei Studiengänge, dürfen Sie sich aber lediglich auf einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung bewerben.

Ausnahme: Wenn Sie sich für ein Zweitstudium  oder für einen weiterbildenden berufsbegleitenden Bachelorstudiengang bewerben möchten, dann dürfen Sie sich lediglich auf einen einzigen Studiengang bewerben bzw. nur einen Antrag stellen.


Nach der Bewerbung

Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung nachverfolgen?

Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie Ihre Online-Bewerbung abgesendet haben.

Darüber hinaus können Sie den Antragsstatus im Bewerbungsportal ZEuS unter der Überschrift „Meine Bewerbung“ einsehen.

Sollten Sie sich für einen Studiengang bewerben, der über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) abgewickelt wird, können Sie sich im Bewerbungsportal Hochschulstart.de über den Stand Ihrer Bewerbung erkundigen.

Wann werde ich zum Studium zugelassen?

Sie haben sich für einen nicht-zulassungsbeschränkten Studiengang beworben

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Sie erhalten von der Universität eine schriftliche Aufforderung zur Immatrikulation in Ihrem ZEuS-Account, den Platz anzunehmen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Studienplatzannahme. In der Regel zahlen Sie hierfür die Beiträge für das erste Studiensemester und reichen fehlende Unterlagen nach. Danach erfolgt die Einschreibung durch die Universität.

Informationen zur Einschreibung finden Sie zudem in der schriftlichen Aufforderung zur Immatrikulation sowie in Ihrem Antrag auf Immatrikulation.

Die Einschreibung erfolgt, wenn Sie zunächst den Studienplatz auf ZEuS angenommen und die Immatrikulation beantragt haben. Dann bezahlen Sie die Gebühren und Beiträge und reichen fehlende Unterlagen (z. B. Nachweis der studentischen Krankenversicherung) nach, wie im Zulassungsbescheid beschrieben. Ihre erfolgreiche Einschreibung können Sie auf ZEuS einsehen. Am Semesteranfang holen Sie Ihre UniCard vom SSZ ab.

Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, nehmen Sie an einem universitäts-internen Auswahlverfahren teil. Werden Sie ausgewählt, erhalten Sie von der Universität in Ihrem ZEuS-Account einen Zulassungsbescheid. Sie werden darin aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise 9 bis 14 Kalendertage) den angebotenen Studienplatz anzunehmen. Beachten Sie bitte die Infortmationen zur Studienplatzannahme. Erfolgt die Zahlung nicht oder zu spät, verfällt Ihr Anrecht auf den Studienplatz. Nach der Annahme werden Sie durch die Universität eingeschrieben.

Informationen zur Einschreibung finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid bzw. in Ihrem PDF Antrag auf Immatrikualtion.

Die Einschreibung erfolgt, wenn Sie zunächst den Studienplatz auf ZEuS angenommen und die Immatrikulation beantragt haben. Dann bezahlen Sie die Gebühren und Beiträge und reichen fehlende Unterlagen (z. B. Nachweis der studentischen Krankenversicherung) nach, wie im Zulassungsbescheid beschrieben. Ihre erfolgreiche Einschreibung können Sie auf ZEuS einsehen. Am Semesteranfang holen Sie Ihre UniCard vom SSZ ab.

Wie läuft das Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge ab?

In Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Ist die Zahl der BewerberInnen größer als die der Studienplätze, findet eine Auswahl statt.

Schritt 1: Auswahl besonderer Bewerbergruppen

Von den insgesamt vorhandenen Studienplätzen eines Studiengangs sind reserviert:

  • 8% (mindestens ein Studienplatz) für ausländische StudienbewerberInnen, die deutschen BewerberInnen nicht gleichgestellt sind ("Nicht EU/EWR-AusländerInnen")
  • 5% (mindestens ein Studienplatz) für Härtefälle
  • 2% (mindestens ein Studienplatz) für ZweitstudienbewerberInnen
  • 1% (mindestens ein Studienplatz) für SpitzensportlerInnen und InhaberInnen eines öffentlichen Wahlamtes

Gibt es mehr BewerberInnen als Plätze in diesem Schritt, findet eine Auswahl statt. In erster Linie zählt die Note der Hochschulzugangsberechtigung. Übrig gebliebene Plätze werden in den Schritten 2 und 3 vergeben.

Schritt 2: Vorwegauswahl nach einem Dienst

BewerberInnen, die einen Studienplatz wegen der Ableistung eines Dienstes nicht angetreten haben, werden vor allen anderen BewerbernInnen, zugelassen, wenn sie sich nach Beendigung des Dienstes erneut für denselben Studiengang bewerben.

Schritt 3: Auswahl nach Eignung und Wartezeit

Von den verbliebenen Studienplätzen eines Studiengangs werden 90% nach der Eignung und 10% nach der Wartezeit vergeben. 

Für die Feststellung der Eignung werden in der Regel die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sowie einschlägige Berufsausbildungen, praktische Erfahrungen, außerschulische Leistungen und ehrenamtliches Engagement herangezogen

Die Kriterien werden gewichtet bewertet. Die sich daraus ergebende Punktzahl bestimmt Ihren Platz auf der Rangliste nach Eignung.

Was kann ich tun, wenn ich keine Zulassung erhalten habe?

Nachrückverfahren

Wenn Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nicht ausgewählt wurden, nehmen Sie am Nachrückverfahren teil. In diesem Verfahren werden Studienplätze, die nachträglich frei werden, vergeben. Manchmal sind mehrere Nachrückverfahren notwendig, um alle Studienplätze besetzen zu können. Sind in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss aller Nachrückverfahren immer noch Studienplätze frei, entscheidet ein Losverfahren.