Kosten- und Leistungsrechnung

https://pixabay.com/de/
https://pixabay.com/de/

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) hat die Aufgabe, den Entscheidungsträgern in der Hochschule und im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) relevante Daten für die Steuerung der Hochschule zur Verfügung zu stellen.

So erstellt die KLR Kosten- und Preiskalkulationen für Dienstleistungen, die die Universität gegenüber Dritten erbringt. Die KLR erstellt die gesetzlich geforderte EU-Trennungsrechnung, mit deren Hilfe die Universität Konstanz nachweisen kann und muss, dass sie die Mittelverwendung für die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten (z. B. die o.g. Auftragsforschung finanziert durch marktangemessene Preise) streng von der Mittelverwendung für den sog. hoheitlichen Bereich (Forschung und Lehre aus Steuergeldern) trennt. Die KLR stellt außerdem bei Bedarf Daten zur Vorbereitung besonders finanzrelevanter Entscheidungen bereit (z. B. Investitions- und ggf. Berufungsentscheidungen). Für das Ministerium liefert die KLR die Daten für den so genannten produktorientierten Haushalt, d.h. Informationen darüber, welche Kosten an der Universität für die Bereitstellung von Studienangeboten der verschiedenen Fächer entstehen.

Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, greift die KLR auf die Daten aus der Finanzbuchhaltung (insb. Ein- und Auszahlungen) und der Anlagebuchhaltung (insb. Abschreibungen) zu, ergänzt diese teilweise um weitere, sog. kalkulatorische Daten (z. B. kalkulatorische Miete für landeseigene Gebäude) und ordnet sie Kostenarten wie z. B. „Personalkosten“ oder „Bürobedarf“, „Labormaterial“, „Bewirtungskosten“, etc. zu (sog. Kostenartenrechnung). Die Kostenarten werden dann den Kostenstellen (z. B. Verwaltung, Fachbereich, Bibliothek) zugeordnet, in denen sie entstehen (sog. Kostenstellenrechnung). Um die o.g. Auswertungsrechnungen vornehmen zu können, ordnet die KLR in einem dritten Schritt alle Kosten sog. Kostenträgern zu – dies sind z. B. Studiengänge, Forschungsprojekte etc., für die die jeweiligen Kosten anfallen (Kostenträgerrechnung).

Für Fragen zur KLR, ihren Aufgaben und den Services, die sie anbietet, steht Ihnen gerne Natalie Bangert (Tel. 5402) zur Verfügung.