Scrabble mit Begriffen aus der Antragstellung

Sie wollen einen DFG-Antrag stellen?

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen, die Ihnen beim Planen und Schreiben des Antrags helfen

Generelle Informationen 

Die DFG stellt für alle Förderprogramme Merkblätter bereit. Sie finden hier sehr viele nützliche Informationen, wie den Leitfaden für die Antragstellung für Projektanträge.

Hinweise zu einzelnen Förderprogrammen

Sachbeihilfe

Im Rahmen der Sachbeihilfe können Sie den Anforderungen Ihres Forschungsvorhabens entsprechend verschiedene Module beantragen.

Ein wichtiges Modul für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ist die „Eigene Stelle”. Mit diesem Modul können Sie Gelder für die Finanzierung Ihrer Stelle beantragen, um sich mit ganzer Arbeitskraft Ihrem Projekt zu widmen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Arbeitgebererklärung benötigen, wenn Sie die eigene Stelle beantragen. Mit dieser Erklärung sagt die Universität zu, Sie im Erfolgsfall für die Projektlaufzeit einzustellen. Die Arbeitgebererklärung wird vom Kanzler unterschrieben. Bitte wenden Sie sich an den Forschungssupport, wenn Sie eine Arbeitgebererklärung benötigen.

Im Rahmen des Basismoduls können Sie weitere Mittel beantragen, die für die erfolgreiche Durchführung Ihres Vorhabens notwendig sind, insbesondere Personalmittel zur Finanzierung von Promovierendenstellen, technischen AssistentInnen oder studentischen Hilfskräften. Wenn Sie Personalmittel für andere Personen beantragen, brauchen Sie keine Arbeitgebererklärung. Nichtsdestotrotz empfehlen wir, dass Sie das Gespräch in Ihrem Fachbereich suchen, um die möglicherweise notwendige Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzubereiten.

Walter Benjamin-Programm

Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der frühen Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbstständig umzusetzen. Somit können Sie wissenschaftliche Eigenständigkeit erlangen und den Grundstein für Ihre weitere wissenschaftliche Karriere legen. Da hierfür zudem Mobilität und eine thematische Weiterentwicklung gefordert sind, ist im Programm im Regelfall ein Wechsel der Einrichtung vorgesehen.

Die Förderung wird für bis zu 2 Jahre als Walter Benjamin-Stelle (Deutschland) oder als Walter Benjamin-Stipendium (Ausland) gewährt. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Walter Benjamin Stelle eine Arbeitgebererklärung benötigen, mit der die Universität zusagt, Sie im Erfolgsfall für die Projektlaufzeit einzustellen. Die Arbeitgebererklärung wird vom Kanzler unterschrieben. Bitte wenden Sie sich an den Forschungssupport, wenn Sie eine Arbeitgebererklärung benötigen.

Emmy Noether-Programm

Das Emmy Noether-Programm umfasst die in der Regel sechsjährige Förderung einer Nachwuchsgruppe. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen so früh wissenschaftliche Selbstständigkeit erlangen und die Berufbarkeit erhöhen. Bewerben können sich Postdocs mit in der Regel zwei bis vier Jahren Forschungserfahrung nach der Promotion. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über internationale Forschungserfahrung verfügen.

Gern beraten wir Sie, wenn Sie eine Bewerbung in diesem renommierten Programm erwägen. Bei einer Bewerbung um eine Emmy Noether-Gruppe ist die Unterstützung durch den Fachbereich unerlässlich. Bitte suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit der Fachbereichsreferentin/dem Fachbereichsreferenten und der Sprecherin/dem Sprecher des Fachbereichs.

Heisenberg-Programm

Das Heisenberg-Programm richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bereits die Voraussetzungen erfüllen, um auf eine Professur berufen werden zu können.

Nach der Aufnahme in das Heisenberg-Programm, können Sie zwischen vier Fördervarianten wählen und sie gegebenenfalls im Verlauf der fünfjährigen Förderung kombinieren. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden: Die Unterstützung durch den Fachbereich und die Universität ist bei der Antragstellung unerlässlich. Suchen Sie deshalb frühzeitig das Gespräch mit VertreterInnen des Fachbereichs und wenden Sie sich an den Forschungssupport.

Die Fördervarianten:

  • Bei der Heisenberg-Stelle wird Ihre eigene Stelle an einer Gasteinrichtung in Deutschland gefördert.
  • Für klinisch arbeitende WissenschaftlerInnen eröffnet die Heisenberg-Rotationsstelle die Möglichkeit, sich ganz oder teilweise vertreten zu lassen.
  • Mit dem Heisenberg-Stipendium fördert die DFG die Weiterqualifizierung erfolgreicher Bewerberinnen und Bewerber auch an Gasteinrichtungen im Ausland.
  • Mit der Heisenberg-Professur werden Mittel für eine zeitlich befristete Professur zur Verfügung gestellt. Hier verpflichtet sich die Gasteinrichtung, die Professur nach Ende der Förderung zu verstetigen. Dies bedeutet zugleich auch den höchsten Vorbereitungs- und Planungsbedarf unter den vier Varianten.

Alle Programmlinien können mit einem Sachbeihilfeantrag zur Projektförderung verbunden werden.

Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG

Gemäß Art. 91b GG  kann die DFG in Kofinanzierung mit dem jeweiligen Sitzland die Anschaffung von Forschungsgroßgeräten an Hochschulen fördern. Beachten Sie bitte, dass die Universität Antragstellerin in diesem Programm ist. Dies bedeutet, dass der Antrag über die Universitätsverwaltung eingereicht wird. Davor müssen alle nötigen Absprachen zur Kofinanzierung getroffen sein. Die internen Abläufe sind im Prozessportal der Universität zur besseren Orientierung abgebildet.

Koordinierte Programme

Unter „Koordinierte Programme” fallen die Programmlinien:

- Graduiertenkollegs
- Sonderforschungsbereiche
- DFG Forschungszentren
- Forschungsgruppen
- Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Bitte binden Sie den Forschungssupport frühzeitig in die Planung eines Koordinierten Programms ein. Eine Antragstellung erfordert in der Regel eine langfristige Vorbereitung, die Absprache mit verschiedenen universitären Stellen (Rektorat, Academic Staff Development, Referat für Gleichstellung und Familienförderung, Kommunikation und Marketing) und den Gremienweg.

Informationen zum zeitlichen Ablauf und den Antragsschritten finden Sie im Prozessportal der Universität.

Forschungsdatenmanagement

Im Rahmen der Projektbeschreibung werden Sie unter anderem nach Ihrem „Umgang mit den im Projekt erzielten Forschungsdaten” gefragt. Forschungsdaten stellen eine wichtige Grundlage für das wissenschaftliche Arbeiten dar. Der Umgang mit diesen Daten ist in den verschiedenen Disziplinen sehr unterschiedlich. Im Wesentlichen geht es im Antrag darum, die in Ihrem Forschungsvorhaben relevanten Daten zu identifizieren und die geplanten Maßnahmen zur langfristigen Sicherung und Bereitstellung für Dritte zu beschreiben. Dabei können Sie sich auch auf die am 18. Juli 2018 verabschiedete Policy zum Forschungsdatenmanagement der Universität Konstanz beziehen.

  • Auf den Internetseiten der DFG finden Sie weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen an diesen Teil des Förderantrags, häufig gestellte Fragen zum Thema und disziplinspezifische Regelungen.
  • Bei der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen beschäftigt sich eine eigene Arbeitsgruppe im Rahmen der Schwerpunktinitiative "Digitale Information" mit dem Thema Forschungsdaten und veröffentlicht regelmäßig Materialien zum aktuellen Stand der Diskussion und optimalen Vorgehensweisen.
  • Informationen und Hilfestellungen, zum Beispiel zum Schreiben eines Datenmanagementplans, bietet die vom Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Forschung Baden-Württemberg (MWK) betriebene Informationsplattform forschungsdaten.info. Das Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) der Universität Konstanz gestaltet die Inhalte der Webseite maßgeblich mit und berät Sie bei allen Fragen rund um das Forschungsdatenmanagement.

Gerätezentren – Core Facilities

Im Rahmen des Auf- und Ausbaus einer flächendeckenden Forschungsinfrastruktur fördert die DFG die Einrichtung von Gerätezentren. Durch transparente Nutzungs- und Managementkonzepte stehen diese Zentren internen wie externen Forschenden offen. Das Portal für Forschungsinfrastrukturen: RIsources ermöglicht die Suche nach existierenden Gerätezentren.

In einem Forschungsvorhaben anfallende projektspezifische Nutzungsgebühren von Core Facilities können in den verschiedenen Programmen der DFG (Sachbeihilfe, SFB etc.) in Form von Pauschalen veranschlagt werden.

Achtung

Wenn Sie Mittel zur Durchführung von Studien und Befragungen beantragen, wie z. B. Mittel für Hilfskräfte oder Honorare für Versuchspersonen, geht die DFG davon aus, dass Sie diese Arbeiten selbst durchführen. Ein Auslagern der Tätigkeiten ist dann in der Regel nicht möglich. Dies betrifft auch die nachträgliche Beauftragung einer Core Facility oder sonstigen Serviceeinrichtung mit Projektarbeiten. Bedenken Sie daher die geplante Umsetzung von Aufgaben bereits bei der Antragstellung und beantragen Sie die nötigen Mittel entsprechend.