Druckkostenzuschüsse
Druckkostenzuschüsse können aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften aus Landesmitteln (Grundbetrag, AFF, Drittmittelbelohnung, Berufungszusage) nicht finanziert werden.
Eine Bezahlung aus Drittmitteln ist möglich, wenn die Richtlinien des Drittmittelgebers dies erlauben. Bitte setzen Sie sich vor Vertragsabschluss mit der Projektadministration in Verbindung.
Literatur
Die Beschaffung von Büchern aus Drittmitteln ist nur zulässig, wenn der Geldgeber im Bewilligungsbescheid dafür Mittel vorgesehen hat. Die Zuständigkeit für Literaturbeschaffungen liegt grundsätzlich bei der Bibliothek, insbesondere fallen hierunter auch Software-Handbücher, sofern sie nicht mit einem Programm mitgeliefert werden, Ergänzungslieferungen, Literatur zum Verbrauch. Ausnahmen hiervon sind Produktkataloge, Hotelführer u.ä.. Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Bibliothek fällt die Beschaffung von Nicht-Buch-Materialien wie z. B. Lizenzen für Datenbanken auf Datenträgern oder auch Literatur, die über das Netz angeboten wird.
Auch aus Drittmitteln beschaffte Literatur wird inventarisiert. Wurde in begründeten Einzelfällen Literatur selbst beschafft, kann die Rechnung nur mit dem Inventarisierungsvermerk der Bibliothek zur Erstattung bei der Projektadministration eingereicht werden.
Software
Software wird in der Regel durch die zentrale Beschaffung eingekauft, siehe FAQ.
Die Universität ist verpflichtet alle Softwarelizenzen zu inventarisieren (unabhängig von einer Wertgrenze). Bei Selbstbeschaffungen ist daher der Erstattungsantrag über die Inventarisierungsstelle an die Projektadministration zu richten.
Verbrauchsmaterial
Unter Verbrauchsmaterial wird Material verstanden, das bei Verwendung sofort verbraucht wird, wie z.B. Papier, Toner, Pipetten, Chemikalien, Putzmittel, Reinraumhandschuhe, Batterien, usw.. Was genau darunter fällt, kann von Geldgeber zu Geldgeber variieren. Unter Umständen fallen auch Ersatzteile oder Wartungskosten darunter. Im Zweifelsfall ist Ihr/e ProjektadministratorIn gerne bei der Klärung behilflich.
Die Zuständigkeiten für die Auftragserteilung finden Sie unter FAQ.
Kleingeräte
Geräte werden als Kleingeräte betrachtet, wenn die Anschaffungskosten unter der Wertgrenze für Investitionen liegen. Die Wertgrenze beträgt bei Landesmitteln 2.500 € und kann je nach Geldgeber variieren, siehe Investitionen.
Die Zuständigkeiten für die Auftragserteilung finden Sie unter FAQ.
Versicherungen
Es gilt der Grundsatz der Selbstversicherung. Das Land versichert seine Risiken nicht, sofern die Versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. hierzu Ziff. 7 zu VV-LHO). Diese Regelung gilt auch für Drittmittel (Beispiel: Transportversicherung, Kfz-Versicherung, Reiseversicherungen). Bei Verträgen mit Unternehmen ist darauf zu achten, dass das vereinbarte Entgelt auch eine angemessene Abdeckung der Risiken umfasst.