Scrabble mit Begriffen aus der Antragstellung

Bewilligung oder Ablehnung?

In beiden Fällen unterstützen Forschungsverwaltung und Forschungssupport

Ihr Antrag wurde bewilligt!

Herzlichen Glückwunsch! Falls Sie das Drittmittelverfahren noch nicht durchgeführt haben, müssen Sie dies spätestens mit der Bewilligung nachholen, da sonst keine Kostenstelle für Ihr Projekt eingerichtet werden kann. Die Mitarbeiterinnen der Forschungsverwaltung unterstützen Sie sowohl bei der Projekteinrichtung wie auch bei der finanziellen und administrativen Projektabwicklung.

Dieses Mal nicht erfolgreich?

Das ist natürlich ärgerlich. Allerdings ermöglichen einige Drittmittelgeber die Wieder- oder Neueinreichung eines abgelehnten Antrags. Lesen Sie daher den Ablehnungsbescheid genau. Oft enthält er Auszüge aus den Gutachten oder fasst die Gründe für die Ablehnung zusammen. Geschieht das nicht und sind Rückfragen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, empfiehlt sich ein Anruf beim Drittmittelgeber.

Ausgehend von den Rückmeldungen kann es sich lohnen, einen abgelehnten Antrag zu überarbeiten.  Prüfen Sie daher bitte unbedingt, ob die Antragsrichtlinien Ihres Drittmittelgebers eine Wiedereinreichung zulassen und welche Voraussetzungen hierfür gelten.

Bestimmungen der wichtigsten Drittmittelgeber zur Wiedereinreichung

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Sie können dem Wortlaut des Förderbescheids entnehmen, ob es ratsam ist, einen abgelehnten Antrag zu überarbeiten und neu einzureichen. Vor allem bei Erstanträgen zitiert die DFG-Geschäftsstelle in der Regel ausführlich aus den Fachgutachten und der Stellungnahme des Fachkollegiums.

Wenn Sie sich für eine überarbeitete Neueinreichung entscheiden, legen Sie dem Antrag neben dem Anschreiben ein weiteres Dokument bei, in dem Sie kurz erläutern, welche Veränderungen Sie vorgenommen haben. Der Antrag durchläuft dann erneut das gesamte Begutachtungsverfahren.

Förderung des Bundes (BMBF und andere Ministerien)

Ein abgelehnter Antrag kann nur dann wieder eingereicht werden, wenn in der jeweiligen Programmlinie eine neue Ausschreibung erfolgt.

Neben der wissenschaftlichen Begutachtung, die zu einer Förderempfehlung führt, werden Anträge beim Bund auch betriebswirtschaftlich geprüft. Die endgültige Bewilligung ist oft davon abhängig, dass Sie Ihren Antrag nach den Wünschen des Projektträgers überarbeiten. Werden Sie sich hier nicht einig, kann es trotz der allgemein ausgesprochenen Förderempfehlung noch zu einer Ablehnung kommen.

Fritz Thyssen Stiftung

Eine Wiedereinreichung ist nicht möglich.

VolkswagenStiftung

Eine Wiedereinreichung ist erst bei der erneuten Ausschreibung des Förderprogramms möglich. Da die VolkswagenStiftung in den meisten Programmlinien keine schriftlichen Gutachten einholt, werden auch keine Stellungnahmen der GutachterInnen versandt. Die FachreferentInnen geben in der Regel telefonisch Auskunft, sofern das im Förderbescheid nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird, wie etwa bei der Förderlinie „Experiment!”.

Erfolgt eine „Ablehnung in der vorliegenden Form”,  erhalten Sie ein Schreiben mit Hinweisen der GutachterInnen, zu denen Sie Stellung nehmen können. Erst danach erfolgt die endgültige Entscheidung.

Europäische Union: ERC Grants

Grundsätzlich ist eine erneute Antragstellung bei einer späteren Ausschreibung möglich. Da sich die Regeln für die Wiedereinreichung und die vorgeschriebene Wartezeit von Ausschreibungsrunde zu Ausschreibungsrunde ändern können, prüfen Sie bitte unbedingt die entsprechenden Bestimmungen in den jeweils aktuellen Richtlinien zur Antragstellung.

Europäische Union: Verbundanträge

Im Rahmen derselben Ausschreibung ist eine Wiedereinreichung ausgeschlossen. Es besteht zwar die Möglichkeit, einen ablehnenden Bescheid in einem Rechtsmittelverfahren anzufechten („redress procedure”), doch kann die Beschwerde nur auf nachweisbare formelle Versäumnisse gestützt werden. Eine Zweitbegutachtung erfolgt nicht. Die Erfolgschancen sind gering.

Sollte bei einem späteren Förderaufruf ein ähnliches Thema ausgeschrieben werden, ist die erneute Antragstellung möglich.

Europäische Union: Erasmus+

Eine Wiedereinreichung ist möglich. Beachten Sie aber, dass sich Richtlinien eventuell geändert haben. Der für das entsprechende Jahr gültige „Programm Guide” sollte beachtet werden. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie die aktuellen Antragsunterlagen (eForm sowie template für die Vorhabensbeschreibung) benutzen. Diese werden entweder von der zuständigen Agentur in Brüssel oder der Nationalen Agentur zur Verfügung gestellt. 

Ist eine Wiedereinreichung nicht möglich, kommen die Antragstellung bei einer anderen Fördereinrichtung oder die vollständige Neukonzeption des Projekts in Frage. Wir beraten Sie gern.