Notizzettel mit dem Wort "Antrag"

Freiräume für Kreativität

Freistellungen von der akademischen Selbstverwaltung und flexible Verringerung des Lehrdeputats für Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Universität Konstanz. Antragsfristen: 30.04. und 30.10.

Im Rahmen der Exzellenzstrategie bietet das Programm „Freiräume für Kreativität“ herausragenden Forschungspersönlichkeiten der Universität Konstanz die Möglichkeit, durch Freistellungen von der akademischen Selbstverwaltung und eine flexible Verringerung des Lehrdeputats, Forschungsvorhaben mit gesamtuniversitärer Strahlkraft voranzubringen.

Antragsberechtigt sind:

  1. Professorinnen und Professoren der Universität Konstanz.
  2. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Universität Konstanz mit einer Lehrverpflichtung von mehr als 6 SWS bzw. nach erfolgreicher Zwischenevaluation in Verbindung mit einem Fellowship bei einem der Exzellenzcluster bzw. dem Zukunftskolleg.

Für Profesorinnen und Professoren ermöglicht das Programm die Gewährung von (Teil-)Freistellungen jeweils im Sommer- und im Wintersemester (in der Regel für die Dauer von einem Semester). Für die Vertretung der Freiräume gilt: Die Gewährung des Freiraums erfolgt vorbehaltlich der Bestellung einer Vertretung durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einer anderen Universität oder der Universität Konstanz. Voraussetzung für die Vertretung ist das Vorliegen einer Habilitation oder der Bestätigung von habilitationsäquivalenten Leistungen. Die Vergütung erfolgt analog W2.

Für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren ermöglicht das Programm die Gewährung von Deputatsreduzierungen, i.d.R. für die Dauer von einem Semester, in Verbindung mit einem Fellowship bei einem der Exzellenzcluster bzw. dem Zukunftskolleg. Eine Kompensation der Lehrverpflichtung kann in dieser Zeit bei Erfüllen der Voraussetzungen im Angestelltenverhältnis (EG 13 TV-L) erfolgen.

Anträge können zweimal jährlich unter Verwendung des Antragsformulars an die jeweilige Sektion gestellt werden. Einreichungsfrist für das Sommersemester ist der 30.10. des Vorjahrs, für das Wintersemester der 30.04. des laufenden Jahres. Bitte beachten Sie dabei, dass zuvor auch die jeweiligen Fachbereiche dem Antrag zustimmen müssen. Nach positivem Sektionsbeschluss werden die Anträge auf den Gremienweg gebracht und inklusive der Vertretung im Rektorat entschieden. Hierfür sind die Rektoratssitzungen im Dezember (für das Sommersemester) bzw. im Juni (für das Wintersemester) vorgesehen.