Scrabble mit Begriffen aus der Antragstellung
Scrabble mit Begriffen aus der Antragstellung

EU-Anschubfinanzierung 2024

Mittel zur Anschubfinanzierung von EU-Projekten (für Forschungs- und Bildungsprogramme) für Antragstellende der Universität Konstanz.

Auch 2024 können Mittel für die Anschubfinanzierung von EU-Projekten beantragt werden. Mit Hilfe der Anschubmittel können alle Antragstellungen im Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe, in den Strukturfonds (EFRE, ESF, INTERREG) sowie für Antragstellungen unter Erasmus+ und in Forschungsprogrammen außerhalb der EU-Förderprogrammstruktur, an denen die EU finanziell beteiligt ist (z. B. COST, EUREKA, PRIMA), gefördert werden. Antragsberechtigt sind alle Antragstellenden der Universität Konstanz.

Es besteht die Möglichkeit, Personal-, Sach- und Reisemittel zu beantragen. Ebenfalls können Kosten für externe Trainings zu EU-Anträgen beantragt werden. Beratungsleistungen von externen Agenturen sind nicht förderfähig. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Projekt 2024 beantragt wird oder wurde sowie dass die Kosten im Haushaltsjahr 2024 und vor Unterzeichnung des Grant Agreement bzw. vor Ablehung des Projektantrags durch die EU anfallen oder angefallen sind. Mittel können nicht in folgende Haushaltsjahre übertragen werden. Mit der Annahme der Mittel verpflichten sich die Empfängerinnen und Empfänger, einen EU-Antrag einzureichen und bis zum 31.1.2025 einen kurzen Bericht vorzulegen.

Die Anträge auf Anschubfinanzierung sollen kurz gehalten sein und brauchen keiner besonderen Form folgen. Bitte erläutern Sie, für welchen Antrag (Titel und Akronym) und welche Ausschreibung Sie die Anschubfinanzierung beantragen, skizzieren kurz Ihr Forschungsprogramm, machen eine Kostenaufstellung und erklären, wofür Sie die beantragten Mittel benötigen.

Insgesamt stehen der Universität ca. 50.000 Euro zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung.

Ihren Antrag richten Sie bitte an die EU-Referentin der Universität Konstanz, Dr. Anja Eisenbeiß. Eine Entscheidung über den Antrag fällt zeitnah durch den Ausschuss für  Forschungsfragen (AFF) bzw. seinen Vorsitzenden.