Scrabble mit Begriffen aus der Antragstellung

Das europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Horizon Europe ist das aktuelle zentrale Förderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission. Mit einem Fördervolumen von rund 95,5 Milliarden Euro über den Förderzeitraum 2021 bis 2027 gehört es zu den größten Forschungsförderprogrammen weltweit.

Mit Horizon Europe will die Europäische Kommission die Attraktivität des Europäischen Forschungsraums erhöhen, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum Europas stärken sowie Europäische Politik stützen und aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren. Alle Informationen rund um die europäische Forschungsförderung finden Sie auf dem zentralen Funding and Tenders Portal.

Übersicht über Horizon Europe

Horizon Europe besteht aus drei Hauptsäulen, die jeweils unterschiedliche Zielsetzungen, Strukturen und Antragsbedingungen haben:

Wissenschaftsexzellenz

Die Säule Wissenschaftsexzellenz (Excellent Science) soll dazu dienen, die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Europa in allen Phasen ihrer wissenschaftlichen Karriere zu unterstützen. Die hier beantragbaren Projekte sind deshalb themenoffen und können auch Grundlagenforschung beinhalten. ERC Grants helfen herausragenden einzelnen Forscherinnen und Forschern, ihre innovativen und risikoreichen Projektideen umzusetzen. ERC Starting Grants richten sich an Forschende zwischen zwei und sieben Jahren nach der Promotion, ERC Consolidator Grants an Forschende zwischen sieben und zwölf Jahren nach der Promotion und ERC Advanced Grants an etablierte WissenschaftlerInnen. ERC Synergy Grants hingegen richten sich an kleine Teams aus zwei bis vier WissenschaftlerInnen. Schließlich gibt es noch die ERC Proof of Concept Förderlinie: Forschende, die bereits einen ERC Grant innehaben, können damit ein Forschungsergebnis aus ihrem laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekt anwendungsbezogen weiterentwickeln. Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen fördern die Mobilität und Ausbildung von NachwuchswissenschaftlerInnen. Forschungsinfrastrukturen ermöglichen den transnationalen Zugang zu großen Infrastrukturen.

Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas

Die Säule Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas (Global Challenges & European Industrial Competitiveness) ist auf anwendungsorientierte Forschung ausgerichtet, die in großen interdisziplinären, transnationalen Forschungsverbünden umgesetzt wird. In sechs Clustern werden folgende Bereiche adressiert:

  • Gesundheit
  • Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
  • Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
  • Digitalisierung, Industrie und Weltraum
  • Klima, Energie und Mobilität
  • Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Da die Inhalte der Cluster stark politikgetrieben sind, werden die in den Ausschreibungen veröffentlichten Themen und Ziele weitgehend von der EU vorgegeben. Zudem wurden erstmals unter Horizon Europe Missionen definiert, die als zeitlich klar begrenzte, interdisziplinäre Instrumente für Forschung und Innovation ehrgeizige Ziele verfolgen. Im Einklang mit den Prioritäten der Europäischen Kommission sollen bis 2030 konkrete, umsetzbare Lösungen für drängende gesellschaftliche Herausforderungen gefunden werden wie z. B. Anpassung an den Klimawandel oder Krebs.

Innovatives Europa

Die Ausschreibungen innerhalb der Säule Innovatives Europa (Innovative Europe) zielen darauf ab, die Entwicklung von Technologien und Innovationen zu beschleunigen, damit der Kontinent gut für die Zukunft aufgestellt ist. Der Hauptbaustein dieser Säule, der Europäische Innovationsrat (EIC), kann als innovationsgetriebenes Gegenstück zum forschungsgetriebenen ERC betrachtet werden. Ergebnisse aus der Grundlagenforschung sollen schneller in Richtung einer möglichen Verwertung weiterentwickelt werden. Entsprechend umfasst der EIC verschiedene Förderinstrumente, wie z. B. die Pathfinder-Förderung (früher Future and Emerging Technologies (FET)), in denen bahnbrechende Forschung mit Fokus auf zukünftige Innovationen unterstützt wird. Antragstellende können die Themen der Projekte größtenteils selbst wählen.

Globus
Globus

 

Antragstellung in Horizon Europe


Daten der Universität Konstanz für die elektronische Antragstellung

Participant Identification Code (PIC): 999866204
Organisation Short Name: UKON
Main Host Institution Contact: Anja Eisenbeiß, anja.eisenbeiss@uni-konstanz.de
LEAR: Stefanie Preuß, stefanie.preuss@uni-konstanz.de
Project Legal Signatory (PLSIGN): Stefanie Preuß UND Sebastian Vogt

Wo erhalte ich Informationen über Ausschreibungen?

Geöffnete Ausschreibungen werden im Funding and Tenders Portal der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dort finden sich auch alle relevanten Dokumente zur Antragstellung, wie z. B. Leitfäden, Regularien oder Vorlagen. Das Einreichen des Antrags erfolgt ebenfalls elektronisch über dieses Portal. Da die Vorbereitung eines EU-Antrags meist recht aufwändig ist, können und sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Ausschreibungen über geplante Themen informieren. Hierfür veröffentlicht die Kommission zweijährige Arbeitsprogramme, die thematische Vorgaben, die dazugehörigen Förderformate der Projekte, die Evaluationskriterien sowie die voraussichtlichen Veröffentlichungsdaten der Ausschreibungen enthalten. Für eine längerfristige Planung lohnt auch der Blick in den Strategischen Plan, in dem Leitlinien für Forschungs- und Innovationsausgaben in Horizon Europe für die ersten vier Jahre festlegt sind. Der Forschungssupport veröffentlicht darüber hinaus in regelmäßigen Abständen eine EU-Sonderausgabe der Forschungsnachrichten. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie selbstverständlich auch in den regulären Forschungsnachrichten.

Wie stelle ich einen Antrag?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über den „Submission Service” im Funding and Tenders Portal. Für die Registrierung eines Antrags benötigen Sie einen persönlichen Account sowie den PIC (Participant Identification Code) der beteiligten Institutionen. Der PIC der Universität Konstanz lautet 999866204. Für den administrativen Teil des Antrags müssen Sie im Participant Portal Formulare ausfüllen, die je nach Programm etwas anders aussehen. Lesen Sie dazu in der zu der jeweiligen Ausschreibung gehörenden „Information for Applicants” die „Instructions for completing part A of the proposal”. Der Forschungssupport ist Ihnen gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Am besten geben Sie einer Mitarbeiterin des Forschungssupports Zugangsrechte zu Ihrem Antrag, indem Sie sie als „coordinator contact” oder „participant contact” freischalten. Je nach Programm benötigen Sie gegebenenfalls noch weitere Dokumente, wie eine Erklärung der Institution oder eine Kooperationsvereinbarung. Wenden Sie sich hierfür bitte mindestens 14 Tage vor dem Einreichungstermin an den Forschungssupport. Den eigentlichen Antrag sowie weitere erforderliche Dokumente laden Sie im PDF-Format im Portal hoch. Bitte beachten Sie die strikten Seitenbegrenzungen und Einreichungsfristen. Weitere Informationen finden Sie im Online Manual zu Horizon Europe.

Was kann ich beantragen?

Sie können alle Kosten für Personal, Verbrauchsmaterialien, Abschreibungen für Geräte, Reisen, Dienstleistungen und Unteraufträge beantragen, die für die Projektdurchführung erforderlich sind und dem Projekt direkt zugeordnet werden können. Sofern die Gesamtkosten eines Projekts für einen Partner 430.000 Euro überschreiten, verlangt die Europäische Kommission eine Prüfbescheinigung (Audit), die von einem externen Finanzprüfer durchgeführt wird. Hierfür sollten Sie in Ihrem Budget Kosten in Höhe von 6.000 Euro einplanen. Der Forschungssupport ist Ihnen gern beim Erstellen des Budgets behilflich.

Was muss ich bei der Projektdurchführung beachten?

Wenn Ihr Projekt bewilligt wurde, sollten Sie sich mit den Bedingungen im Grant Agreement vertraut machen. Die zuständige Sachbearbeiterin in der Forschungsverwaltung berät und informiert Sie gern zu den Besonderheiten der finanziellen Administration.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Antragstellung?

Der Forschungssupport und die EU-Referentin der Universität Konstanz beraten Sie gern bei allen Fragen rund um die Antragstellung. Regelmäßig bieten wir auch Informationsveranstaltungen zu EU-Projekten an.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Beratungseinrichtungen, an die Sie sich mit Spezialfragen wenden können und die ebenfalls Schulungen zum Thema anbieten. Hierzu gehören die Nationalen Kontaktstellen (NKS), die Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) und das EU-Büro des BMBF.

Anschubfinanzierung für EU-Projekte

Für die Beantragung von Projekten in den Forschungs- und Bildungsprogrammen der EU stellen die Universität Konstanz und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) Mittel zur Vorbereitung und Anschubfinanzierung zur Verfügung. Mit Hilfe der Anschubmittel können alle Antragstellungen im Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe, in den Strukturfonds (EFRE, ESF, INTERREG) sowie für Antragstellungen unter Erasmus+ und in Forschungsprogrammen außerhalb der EU-Förderprogrammstruktur, an denen die EU finanziell beteiligt ist (z. B. COST, EUREKA, PRIMA), gefördert werden.

Antragsberechtigt sind alle ProjektleiterInnen der Universität Konstanz. Es besteht die Möglichkeit, Personal-, Sach- und Reisemittel zu beantragen. Ebenfalls können Kosten für externe Trainings zu EU-Anträgen beantragt werden. Beratungsleistungen von externen Agenturen sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist, dass ein Projekt im jeweiligen Jahr beantragt wird oder wurde sowie dass die Kosten im jeweiligen Haushaltsjahr und vor Unterzeichnung des Grant Agreement anfallen oder angefallen sind. Mittel können nicht in folgende Haushaltsjahre übertragen werden.

Jeweils zu Beginn eines Jahres erfolgt eine universitätsinterne Ausschreibung. Informationen darüber erhalten Sie unter Aktuelles sowie über die Forschungsnachrichten.

Für Fragen steht Ihnen die EU-Referentin gern zur Verfügung.