Übergang zwischen zwei Gebäudeteilen der Universität Konstanz
Übergang zwischen zwei Gebäudeteilen der Universität Konstanz

Bologna-Kriterien

Kriterien für die Akkreditierungsfähigkeit von Studiengängen

Die Universität Konstanz ist systemakkreditiert. Sie ist daher selbst dafür verantwortlich, die Akkreditierungsfähigkeit ihrer Studiengänge zu garantieren. Im sogenannten Monitoringverfahren wird alle vier Jahre die Qualität der Studiengänge betrachtet und die Einhaltung der Akkreditierungskriterien geprüft

Bei der Gestaltung der Studiengänge ist zunächst wichtig, dass die Qualifikationsziele auf der Ebene des Studiengangs und der einzelnen Module genau beschrieben werden.

Studiengänge, Module und Prüfungen müssen zudem kompetenzorientiert gestaltet sein.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von formalen Kriterien, die die Studiengänge einhalten müssen. Die wichtigsten sind auf dieser Seite aufgelistet.

Leistungspunkte (ECTS-Credits)

Vorgaben der Studienakkreditierungsverordnung (STakkrVO)
 
Gesamtleistungspunktezahl für Bachelorstudiengänge

6-semestriger Bachelor = 180 Cr   (8-sem. = 240 Cr)

Gesamtleistungspunktezahl für Masterstudiengänge

4-semestriger Master = 120 Cr   (2-sem. = 60 Cr)

Verteilung der Leistungspunkte im Studienjahr

pro Studienjahr 60 Cr (d.h. 30 pro Semester), Abweichungen von max 3 Cr pro Semester sind möglich (30 ± 3 Cr)

Module

Vorgaben der Studienakkreditierungsverordnung (STakkrVO)

in der Regel in ein bis zwei Semestern abgeschlossen

in der Regel mit einer Prüfung abgeschlossen

Mindestgröße: 5 ECTS-Credits

Richtgröße der Universität Konstanz: 5-20 ECTS-Credits

Modulhandbücher und Qualifikationsziele

Vorgaben der Studienakkreditierungsverordnung (STakkrVO)

notwendige Angaben für die Beschreibung der Module im Modulhandbuch:

- Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls

- Lehrformen

- Voraussetzungen für die Teilnahme

- Verwendbarkeit des Moduls

- Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

- Leistungspunkte und Noten 

- Häufigkeit des Angebots von Modulen 

- Arbeitsaufwand

- Dauer der Module

Prüfungen

Vorgaben der Studienakkreditierungsverordnung (STakkrVO)
  • studiengebegleitende Prüfungen statt Abschlussprüfung
  • möglichst nur 1 Prüfung pro Modul,
  • Modulprüfung geht in der Regel in die Abschlussnote ein
  • kompetenzorientierte Prüfung
  • Kongruenz mit den Qualitätszielen des Moduls
  • vielfältige Prüfungsformen
  • max. 5-6 Prüfungen pro Semester

Abschlussarbeiten

Vorgaben der Studienakkreditierungsverordnung (STakkrVO)

Bachelor: 6-12 Cr

Master: 15-30 Cr 

Richtwerte für die Universität Konstanz:

Bachelor: Bearbeitungszeit ca. 5-9 Wochen; bis max. 20% der Abschlussnote 

Master: Bearbeitungszeit 3-6 Monate; bis max. 50% der Abschlussnote

Mobilität

gesetzliche Regelung:

Anerkennung von im Ausland erbrachter Leistungen nach der Lissabon-Konvention

Vorgaben der Universität Konstanz:

entweder obligatorisches Auslandssemester

oder Darstellung eines Mobilitätsfensters, das Studierenden erlaubt, ohne zeitlichen Verlust ein Semester im Ausland zu verbringen

Internationale Studiengänge

Qualitätsgrundsätze der Universität Konstanz werden an Kooperationshochschulen eingehalten:

  • Europäische Partner besitzen Erasmus-Charta (ECHE) und berücksichtigen die Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum 
  • Einholen von Studierendenfeedback
  • Externe Begutachtung des Studienangebots
  • Fachstudienberatung für das Studienangebot
  • StudiengangsleiterIn benannt
  • Studiengangskonzept beinhaltet Angaben zur Finanzierung des Studienangebots, zu Zulassungsverfahren und -voraussetzungen, zur Anerkennung von Studienleistungen, zum Studienplan sowie Regeln zum Austausch von Studierendendaten, Informationen zur Qualitätssicherung und -entwicklung und Mechanismen der Konfliktbearbeitung

Vor-Ort-Besuche (mindestens alle vier Jahre) beim Kooperationspartner zeigen keine gravierenden Mängel in der Studienorganisation und Studierendenbetreuung bzw. die Bereitschaft des Kooperationspartners, diese Mängel zeitnah zu beheben.