Online-Prüfungen - Rechtliche Rahmenbedingungen

Online durchgeführte mündliche Prüfungs- und Studienleistungen

Mündliche Prüfungen finden in der Regel in Präsenz statt. Sollen mündliche Prüfungen oder Studienleistungen stattdessen per Videokonferenz aller Beteiligten oder per Zuschaltung einzelner Beteiligter durchgeführt werden, gelten je nach Anlass der Prüfung unterschiedliche Regeln. Diese sind in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt und im folgenden Dokument übersichtlich dargestellt.

Online-Prüfungen in Textform

Mit einer Online-Prüfung in Textform ist gemeint, dass eine "schriftliche" Prüfungsleistung mit begrenzter Bearbeitungszeit von den Prüfungsteilnehmenden online bearbeitet werden muss. Unbenotete Studienleistungen als Online-Test und Take-Home-Exams sind unabhängig von den Regelungen in der Prüfungsordnung rechtlich möglich. Off-Campus-Online-Prüfungen und/oder On-Campus-Online-Klausuren müssen in der Prüfungsordnung vorgesehen sein. Einen Überblick über die Regelungen finden Sie in der Handreichung zu Online-Prüfungen in Textform.

Überblick über Prüfungsordnungen, die Online-Prüfungen zulassen:

Online-Prüfungen müssen laut §§ 32a Landeshochschulgesetz (LHG) in den Prüfungsordnungen geregelt werden.

Fast alle aktuellen Prüfungsordnungen der Universität Konstanz sehen mündliche Online-Prüfungen vor, prüfen Sie dies aber bitte im Einzelfall.

Online-Prüfungen in Textform werden gerade in den Prüfungsordnungen der Universität Konstanz verankert. Bitte prüfen Sie, ob und ggf. welche Form von Online-Prüfung in Textform in dem Studiengang vorgesehen ist, in dem Sie prüfen. Einen Überblick werden wir in Kürze hier zur Verfügung stellen.