Online-Prüfungen - Rechtliche Rahmenbedingungen

Generelle Voraussetzungen für Online-Prüfungen

Online-Prüfungen müssen laut §§ 32a Landeshochschulgesetz (LHG) in den Prüfungsordnungen geregelt werden.

Fast alle aktuellen Prüfungsordnungen der Universität Konstanz erlauben sowohl schriftliche als auch mündliche Online-Prüfungen. Prüfen Sie dies aber bitte im Einzelfall. Die Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter § Studienbegleitende schriftliche Prüfungs- und Studienleistungen und Online-Prüfungen in Textform bzw. § Studienbegleitende mündliche und praktische Prüfungs- und Studienleistungen.

Online-Prüfungen in Textform

Mit einer Online-Prüfung in Textform ist gemeint, dass eine schriftliche Prüfungsleistung mit begrenzter Bearbeitungszeit von den Prüfungsteilnehmenden online bearbeitet werden muss. In fast allen aktuellen Prüfungsordnungen der Universität Konstanz werden sowohl On-Campus- als auch Off-Campus-Online-Prüfungen ermöglicht; Off-Campus-Online-Prüfungen allerdings nur, wenn es sich bei der Prüfungsform nicht um eine Klausur (= Prüfung unter Aufsicht) handelt. Bitte prüfen Sie im Einzelfall die geltenden Regelungen in der jeweiligen Prüfungsordnung.

Unbenotete Studienleistungen als Online-Test und Take-Home-Exams sind unabhängig von den Regelungen in der Prüfungsordnung rechtlich möglich.

Einen Überblick über die Regelungen finden Sie in der Handreichung zu Online-Prüfungen in Textform.

Online durchgeführte mündliche Prüfungs- und Studienleistungen

Mündliche Prüfungen finden in der Regel in Präsenz statt. Sollen mündliche Prüfungen oder Studienleistungen stattdessen per Videokonferenz aller Beteiligten oder per Zuschaltung einzelner Beteiligter durchgeführt werden, gelten je nach Anlass der Prüfung unterschiedliche Regeln. Diese sind in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt und im folgenden Dokument übersichtlich dargestellt.