Magister examination

Die Magisterstudiengänge, deren Regelstudienzeit 9 Semester beträgt, führen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Die Magisterprüfung wird entweder in zwei Hauptfächern oder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Dadurch soll festgestellt werden, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Qualifikationen erworben wurden, die Zusammenhänge der Fächer überblickt werden und die Fähigkeit vorhanden ist, nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig zu arbeiten. Nach bestandener Magisterprüfung wird der akademische Grad „Magister Artium“ bzw. „Magistra Artium“ verliehen.

Magisterprüfungsordnungen

Sie können hier die Magisterprüfungsordnungen im PDF-Format (Adobe Acrobat Reader wird benötigt) downloaden.

(Rahmen-)Ordnung für die Magisterprüfung an der Universität Konstanz (B 1.0)

(in der Fassung vom 1. August 2002 und den Änderungen vom 20. Dezember 2002, vom 9. März 2005 und vom 26. Mai 2014)

Prüfungsordnung für den Magister-Aufbaustudiengang an der Juristischen Fakultät für außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes graduierte Juristen (B 2.0)

(in der Fassung vom 10. August 1990 und den Änderungen vom 5. September 1996 und vom 27. Juli 2007)

Anhänge zur Ordnung für die Magisterprüfung

History (Haupt- und Nebenfach) B1.9

Computer Science (Nebenfach) B1.12

(in der Fassung vom 24. April 1980 und den Änderungen vom 13. November 1985, 10. Oktober 1988, 12. Oktober 1989, 14. März 2001 und 29. Oktober 2002)

Literary Studies (Haupt- und Nebenfach)

einschließlich Kunst- und Medienwisschenschaft (Nebenfach) / Seite 23 B1.10

Mathematics (Nebenfach) B1.1

(in der Fassung vom 18. März 1977 und der Änderung vom 15. August 1997)

Philosophy (Haupt- und Nebenfach) B1.8

(in der Fassung vom 06. Dezember 1983 und den Änderungen vom 28. Januar 1986, 19. September 1995 und 5. September 2002)

Politics (Haupt- und Nebenfach) B1.4

(in der Fassung vom 25. Juli 2000 und den Änderungen vom 5. September 2002 und 24. Januar 2003)

Law (Nebenfach) B1.5

(in der Fassung vom 18. März 1977)

Sociology (Haupt- und Nebenfach) B1.3

(in der Fassung vom 5. September 2002)

Sprachwissenschaftliche Fächer (Haupt- und Nebenfach) B1.11

(in der Fassung vom 23. Juli 1987 und den Änderungen vom 19. September 1995 und 2. August 2002)

Statistics (Nebenfach) B1.7

(in der Fassung vom 16. April 1984 und den Änderungen vom 20. Februar 1998 und 20. Februar 2003)

Economics (Nebenfach) B1.6

(in der Fassung vom 15. Februar 2000 und der Änderung vom 5. September 2002)

Hinweis

Bei den nachstehend aufgeführten Magisterstudiengängen handelt es sich um auslaufende Studiengänge; es werden auch keine Magisterstudiengänge mehr eingerichtet.