Examination regulations for state examination in Law

Die juristische Ausbildung besteht aus Universitätsstudium und Vorbereitungsdienst. Die Erste juristische Prüfung, deren Regelstudienzeit neun Semester beträgt, dient der Feststellung, ob das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht und die fachliche Eignung für den juristischen Vorbereitungsdienst vorhanden ist. Die Erste juristische Prüfung umfasst eine staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung). Nach bestandener Erster juristischen Prüfung besteht die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Referendarin (Ref.jur.)" oder "Referendar (Ref.jur.)".

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Ältere Versionen der Prüfungsordnungen finden Sie im Archiv.

Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen

(Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung - JAPrO)

Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft E1.2

(in der Fassung vom 4. April 2008 und den Änderungen bis einschließlich 20. Januar 2016: gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2014 sowie für die Studierenden, die sich am 21. Januar 2016 noch im Zwischenprüfungsverfahren befinden)

Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft E1.2

(in der Fassung vom 4. April 2008 und den Änderungen bis einschließlich 20. März 2012: gilt für alle Studierenden ab dem Wintersemester 2011/12 sowie für die Studierenden, die sich am 20. März 2012 noch im Zwischenprüfungsverfahren befinden)

Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft E1.2

(in der Fassung vom 4. April 2008 und der Änderung vom 16. März 2011: gilt für alle Studierenden ab dem Sommersemester 2010)

Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft E1.2

(in der Fassung vom 4. April 2008: gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2007/08)

Ab 4. Juli 2015 geänderte Fassung (bzgl. Übergangsbestimmungen siehe § 23 Abs. 8):

Satzung über die Universitätsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft E1.3

(in der Fassung vom 16. Oktober 2003 und den Änderungen vom 2. August 2005, vom 2. März 2007, vom 27. Juli 2007, vom 18. Juni 2008, vom 1. April 2009, vom 12. September 2012 und vom 3. Juli 2015)

Ab 12. September 2012 geänderte Fassung (bzgl. Übergangsbestimmungen siehe § 25 Abs. 7):

Satzung über die Universitätsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft E1.3

(in der Fassung vom 16. Oktober 2003 und den Änderungen vom 2. August 2005, vom 2. März 2007, vom 27. Juli 2007, vom 18. Juni 2008, vom 1. April 2009 und vom 12. September 2012)

Ab 1. April 2009 geänderte Fassung:

Satzung über die Universitätsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft E1.3

(in der Fassung vom 16. Oktober 2003 und den Änderungen vom 2. August 2005, vom 2. März 2007, vom 27. Juli 2007, vom 18. Juni 2008 und vom 1. April 2009)

Am 18. Juni 2008 geänderte Fassung:

Satzung über die Universitätsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft E1.3

(in der Fassung vom 16. Oktober 2003 und den Änderungen vom 2. August 2005, vom 2. März und vom 27. Juli 2007 sowie vom 18. Juni 2008)