Gewinnt 15 x 2 Fan-Tickets für die 14. Eurokonstantia

In diesem Jahr verlost der VEUK e.V. erstmals 15 x 2 Fan-Tickets für die 14. Eurokonstantia (20. Juni bis 22. Juni 2019). Was müsst Ihr tun? Ganz einfach: Unsere Schätzfrage möglichst korrekt beantworten. Teilnehmen können alle (Neu-)Mitglieder im VEUK e.V.

Hier kommt unsere Schätzfrage:

"Wann fand die erste Eurokonstantia statt?"

Schickt Eure Antwort an den VEUK, den Alumni-Verein der Universität Konstanz. Die fünfzehn EinsenderInnen mit der korrekten Zahl, die am nächsten an der tatsächlichen Zahl liegt, erhalten je zwei Fan-Tickets für die Eurokonstantia 2019.

Teilnehmen können alle (Neu-)Mitglieder im VEUK e.V.

Du bist noch nicht Mitglied? Dann schnell auf unserem Alumni-Portal registrieren. Die Mitgliedschaft ist für Studierende bis zwei Jahre nach Abschluss beitragsfrei. Wir bieten bereits viele Vorteile und Vergünstigungen für Studierende.

Hinweise

  • Das Gewinnspiel beginnt am 29. Mai 2019 und endet am 12. Juni 2019.
  • Teilnahmeberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Das Gewinnspiel wird von der Universität Konstanz durchgeführt und steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  • Die Teilnehmer verpflichten sich zu rechtskonformem Verhalten und stellen im Falle von  Rechtsverletzungen die Universität Konstanz von etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
  • Die Gewinner werden von uns via E-Mail benachrichtigt, die bereitgestellten Informationen werden ausschließlich für die Ermittlung und Kontaktierung des Gewinners verwendet. Nach erfolgter Gewinnausschüttung werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen dem entgegenstehen. Die Nutzer können Auskunft verlangen, welche Daten über sie gespeichert sind. Sie können Berichtigung, Löschung und Sperrung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, solange dies gesetzlich zulässig und im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses möglich ist.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Barauszahlung ist nicht möglich.