Diskriminierung und Konflikte aufgrund von Behinderung und chronischer Erkrankung

Die Universität bietet Beratung und Hilfe bei Diskriminierungen aus folgenden Gründen an: 

  • Geschlecht
  • Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung
  • Herkunft, Glauben, Weltanschauung oder rassistische Vorurteile
  • Alter
  • Behinderung und chronische Erkrankung

Beleidigungen, Benachteiligungen oder Diskriminierungen sind facettenreich: Sie können sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und Auswirkungen haben. Die Konfliktparteien und insbesondere die Betroffenen sind oft unsicher bei der Einschätzung der Konflikte und möglichen Reaktionen.

Die Prorektorin für Internationales und Gleichstellung ist gem. §4 Abs. 10 Landeshochschulgesetz (LHG) Ansprechperson für Antidiskriminierung und trägt die institutionelle Verantwortung im Rektorat. Sie wirkt darauf hin, „dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden.“ Unter ihrer Verantwortung hat die Universität Konstanz verschiedene Beratungsstellen eingerichtet, an die Sie sich vertraulich zur Beratung oder auch nur für eine vertrauliche Aussprache wenden können: 

Kontakt:
Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity
Leitung Marion Woelki
Tel.:  +49 7531  88-2032
E-Mail: marion.woelki@uni-konstanz.de
Website: Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity

Vertrauensperson für Schwerbehinderte

Tobias Neumann
Raum: G 405
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Tel.: +49 7531 / 88-4016

  • Die Schwerbehindertenvertretung (nur für Promovierende, die einen Arbeitsvertrag mit der Universität Konstanz haben) fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und vertritt deren Interessen, d.h. sie
    • wacht darüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen erfüllt werden
    • beantragt bei den zuständigen Stellen Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen
    • nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und hilft bei deren Durchsetzung
    • unterstützt Beschäftigte bei der Antragstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft oder auf Gleichstellung
  • Rechtliche Grundlage:
    • § 95 Abs. 1 SGB IX

Schwerbehindertenbeauftragte des Arbeitgebers

Christine Aicheler
Raum: V 839
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Tel.: +49 7531 / 88 - 2054

  • Aufgaben (nur für Promovierende, die einen Arbeitsvertrag mit der Universität Konstanz haben):
    • Die Schwerbehindertenbeauftragte vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen
    • Sie unterstützt zum Beispiel bei Fragen zu finanziellen Zuschüssen und Hilfen bei der Einstellung oder Beschäftigung von Schwerbehinderten oder bei Fragen zu Zusatzurlaub
  • Rechtliche Grundlage:
    • § 98 SGB IX

Leitung der Personalabteilung

Renate Pfeifer
Raum: V 836
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Tel.: +49 7531 / 88 - 2366

  • Die Personalabteilung berät zu folgenden Themen (nur für Promovierende, die einen Arbeitsvertrag mit der Universität Konstanz haben):
    • Klärung von Konflikten
    • Umsetzungen, Arbeitsplatzwechsel
    • Vermitteln von Mediationen in Arbeitsgruppen
    • Vermitteln von persönlichen Coachings
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Klären von krankheitsbedingten Schwierigkeiten bei der Arbeit
  • Qualifikation:
    • Juristin
    • Transaktionsanalytikerin

Betriebsärztlicher Dienst

Betriebsärztlicher Dienst
Raum: G 427 - 429
Tel.: +49 7531  / 88-2668 bzw. 8039 (Personenruf uni-intern)

  • Aufgaben:
    • Beratung von Einrichtungen und MitarbeiterInnen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
    • Beratung insbesondere zur Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung. Begehungen von Arbeitsplätzen und Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmedizin. Vorsorgen, Untersuchungen zu arbeitsbedingten Erkrankungen.
    • Sozialmedizin, Beratung, Unterstützung beim Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement, Organisation "Erste Hilfe"
    • Mutterschutzberatung, arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung
    • Impfungen im Rahmen des Arbeitsschutzes, einschl. Reiseimpfungen (Dienstreisen)
  • Qualifikation:
    • Arbeitsmediziner/in
    • ggf. Suchtberater/in