Diskriminierung und Konflikte aufgrund der Herkunft, des Glaubens, der Weltanschauung oder rassistischer Vorurteile

Die Universität bietet Beratung und Hilfe bei Diskriminierungen aus folgenden Gründen an: 

  • Geschlecht
  • Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung
  • Herkunft, Glauben, Weltanschauung oder rassistische Vorurteile
  • Alter
  • Behinderung und chronische Erkrankung

Beleidigungen, Benachteiligungen oder Diskriminierungen sind facettenreich: Sie können sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und Auswirkungen haben. Die Konfliktparteien und insbesondere die Betroffenen sind oft unsicher bei der Einschätzung der Konflikte und möglichen Reaktionen.

Die Prorektorin für Internationales und Gleichstellung ist gem. §4 Abs. 10 Landeshochschulgesetz (LHG) Ansprechperson für Antidiskriminierung und trägt die institutionelle Verantwortung im Rektorat. Sie wirkt darauf hin, „dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden.“ Unter ihrer Verantwortung hat die Universität Konstanz verschiedene Beratungsstellen eingerichtet, an die Sie sich vertraulich zur Beratung oder auch nur für eine vertrauliche Aussprache wenden können: 

Kontakt:
Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity
Leitung Marion Woelki
Tel.:  +49 7531  88-2032
E-Mail: marion.woelki@uni-konstanz.de
Website: Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity

Referentin für Diversity Management /Diversity Audit

Referentin für Diversity Management /Diversity Audit

Swetlana Daudrich
Raum: E 616
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Tel.: +49 7531 / 88 - 5301

  • Beratungsformate:
    • Persönliche Beratung für Einzelpersonen und Gruppen (Gruppen bitte nach Vereinbarung)
    • Beratung per Email
    • Anonyme Beratung am Telefon

Bei Terminvereinbarungen: Ratsuchende entscheiden gemeinsam mit Frau Swetlana Daudrich, wo die Beratung stattfindet.

  • Aufgaben:
    • Beratung zu Fragen rund um rassistische Diskriminierungen und Mehrfachdiskriminierung (Intersektional)
  • Rechtliche Grundlage:
    • LHG § 2, (3 und 4)
    • Richtlinie gegen Diskriminierungen
    • Gleichstellungsplan

Das Justiziariat ist die gem. §13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zuständige Stelle für Beschwerden, wenn sich Beschäftigte im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis aus Gründen „der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (§1 AGG) benachteiligt fühlen. Das Justiziariat prüft eingehende Beschwerden und teilt das Ergebnis der Prüfung dem*der BeschwerdeführerIn mit. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)