Sie müssen pro Semester durchschnittlich mindestens 20 ECTS-Credits erbracht haben. Anderenfalls ist grundsätzlich keine Förderung möglich.
Bitte geben Sie Ihren Notendurchschnitt mit maximal zwei Nachkommastellen an und verwenden Sie als Trennzeichen einen Punkt (Beispiel: 1.40).
Hinweis: Bewerber*innen mit ausländischen Schul- und/oder Hochschulabschlüssen müssen diese Werte nach den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK) in das deutsche Notensystem umrechnen lassen. Hierzu tragen Sie bitte bei der Online-Bewerbung zunächst einen fiktiven Wert von "0,8" ein. Für uns ist dies wiederum ein geeigneter Hinweis darauf, dass hier unsererseits eine Notenumrechnung erforderlich sein wird. Nach dem Absenden Ihrer Online-Bewerbung wenden Sie sich bitte zeitnah an das hierfür zuständige Personal bei der Zulassungsstelle für ausländische Bewerber*innen per E-Mail an lora.schlothauer@uni-konstanz.de. Nachdem dort die Notenumrechnung erfolgen konnte, wird das Ergebnis intern und direkt an die Vergabestelle Deutschlandstipendium übermittelt.
Bitte geben Sie als Studierende/r im Fach Jura Ihren Notendurchschnitt in Punkten zwischen 6 und 18 mit maximal zwei Nachkommastellen an und verwenden Sie als Trennzeichen einen Punkt (Beispiel 10.20). Eine Umrechnung dieses Wertes auf einen einheitlichen Basiswert erfolgt automatisch.