Aufgaben des Personalrats

Mitbestimmung

Der Personalrat hat z. B. ein Recht auf Mitbestimmung bei,

  • Anordnung von Überstunden in einem Bereich,
  • der Verabschiedung von Schichtplänen,
  • Einführung neuer Technologien und/oder neuer Geräte, die den Arbeitsablauf entscheidend verändern,
  • Fragen, die Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit betreffen,
  • Neueinstellungen,
  • Befragungen unter den Beschäftigten,
  • Altersteilzeit-Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Kontrolle von Verhalten und/oder Leistung der Beschäftigten.

Mitwirkung

Des Weiteren wirkt der Personalrat z. B. mit bei,

  • Entlassungen,
  • beabsichtigten Abmahnungen,
  • Versetzungen oder Abordnungen an andere Dienstorte.

 

Beratung

Wir sind Ansprechpartner für die kleinen und großen Probleme im Alltag, die Sie z.B. mit der Dienststelle, den Vorgesetzten oder mit KollegInnen haben.

Sie können sich in solchen Angelegenheiten vertrauensvoll an uns wenden. Sprechen Sie entweder die Kollegin oder den Kollegen aus Ihrem Bereich an, schreiben Sie uns, kommen Sie in unserem Büro in G402-404 vorbei oder vereinbaren Sie telefonisch (3939, 3556) einen Termin mit uns für ein persönliches Gespräch.

Eine Beratung mit dem Personalrat gilt natürlich als Arbeitszeit. Wir bemühen uns - immer in Rücksprache mit Ihnen - um eine vernünftige und zufriedenstellende Lösung. Dabei kommt uns die Tatsache zugute, dass unsere Mitglieder aus den verschiedensten Arbeitsbereichen der Universität kommen und die Verhältnisse vor Ort sehr gut kennen. Sie stehen Ihnen als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung und bringen ihre Kenntnisse mit ein.

Selbstverständlich werden alle Informationen vertraulich behandelt. Alle Mitglieder des Personalrats stehen unter Schweigepflicht.