Landeslehrpreis

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Im Jahr 2021 wird das Wissenschaftsministerium erneut besondere Leistungen in der Lehre sowie herausragendes studentisches Engagement auszeichnen. Über gute Lehre Beispiele geben, Anreize schaffen, Ideen entzünden, Diskurse starten - das ist das Ziel der Landeslehrpreise 2021. Pro Hochschulart wird ein Landeslehrpreis verliehen. Der Preis ist jeweils mit 50.000 Euro dotiert.

Antragsberechtigt sind die staatlichen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen, die Duale Hochschule, die Akademie für Darstellende Kunst GmbH, die Filmakademie GmbH und die Popakademie GmbH sowie die staatlich anerkannten Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen einer zentralen und hochschulartenübergreifenden Veranstaltung am Mittwoch, den 1. Dezember 2021 im Neuen Schloss in Stuttgart ausgezeichnet.

Internes Verfahren

Hochschulinternes Verfahren

bis zum 01. Juni

Antragsentwurf an den Ausschuss für Lehre und Weiterbildung (ALW).

15. Juni

Sichtung der Vorschläge im ALW

anschließend (Juni)

Finalisierung eines für aussichtsreich befundenen Vorschlags nach den vom MWK vorgegebenen Modalitäten, dabei Unterstützung durch Hochschuldidaktik (bis zum 18.06.)

30. Juni

Beschluss des ausgearbeiteten Vorschlags im Senat

anschließend

Einreichen des Vorschlags über das Rektorat (Stichtag: 5. Juli)

Beteiligung von Studienkommissionen und Ehemaligen

Bei der Vorbereitung der Vorschläge sind die Studienkommissionen zu beteiligen. Wenn möglich, sollen auch Absolventinnen und Absolventen einbezogen werden. 

Wer und was kann ausgezeichnet werden?

Was kann ausgezeichnet werden?

Für die Auszeichnung kommen in Betracht:
a) Innovative Konzepte und/oder
b) besonders motivierende Persönlichkeiten mit ausgewiesenen didaktischen
Fähigkeiten in der Hochschullehre innerhalb eines Faches und/oder darüber
hinaus;
c) Lehrveranstaltungen verschiedener Art mit didaktisch besonders gut aufbereitetem
Begleitmaterial und didaktisch besonders gut durchdachtem
Aufbau. Dazu können auch besonders bewährte Lehrveranstaltungen oder
Module gehören;
d) Tutorien oder Orientierungsveranstaltungen (insbesondere zur Auszeichnung
von Fakultäten usw. gem. Nr. 4.2 c);
e) im Studium besonders förderliche Schriften oder Materialien, wozu auch
ein neues, am Markt noch nicht etabliertes Lehrbuch gehören kann;
f) eine didaktisch qualifizierte Monographie oder
g) Lehrkonzepte, die in besonderer Weise eine Bildung für nachhaltige Entwicklung
fördern.

Wer kann nominiert werden?

Für die Preisverleihung können vorgeschlagen werden:
a) Lehrpreisträgerinnen und Lehrpreisträger der Hochschulen,
b) Einzelpersonen des wissenschaftlichen Personals, die eigenverantwortlich
lehren (eine Auszeichnung von Studierenden und Tutoren ist nicht möglich),
c) Arbeitsgruppen aus nicht mehr als drei bis fünf Mitgliedern nach Nr. 4.2.b),
d) für die Lehre verantwortliche Organisationseinheiten der Hochschulen,
wie z. B. Fakultäten, Institute und Seminare.

Weitere Informationen und Unterstützungsangebote

Allen Antragstellenden wird empfohlen, das geplante Vorhaben sowie die benötigen Mittel vor Einreichung des Antrags mit der Abteilung Studium und Lehre zu besprechen: Jens Protze (Tel.: 3503)