Studierende im Hörsaal

Bewerbung für das Orientierungsstudium Go.MINt

In nur wenigen Schritten zu Ihrem Studienplatz im Orientierungsstudium Go.MINt an der Universität Konstanz!

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für das Orientierungsstudium Go.MINt der Universität Konstanz bewerben möchten. Sie können sich in nur wenigen Schritten online bewerben. Um Ihnen Ihre Bewerbung zu erleichtern, haben wir Ihnen folgend die wichtigsten Informationen zu Ihrer Bewerbung zusammengefasst.

Bewerbungsfrist

Das Orientrierungsstudium Go.MINt kann grundsätzlich nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Sie können sich ab Mitte Mai jeden Jahres für das Orientierungsstudium Go.MINt zum Wintersemester bewerben. Sollten Sie sich erst sehr spät für eine Bewerbung entschließen, seien Sie unbesorgt, Sie können sich bis kurz vor Beginn des Wintersemesters für Go.MINt bewerben. Die Bewerbungsausschlussfrist ist der 15. September.

Ihre Bewerbung Schritt für Schritt

  1. Gehen Sie im Zentralen Einschreibe- und Studierendenportal (ZEuS) der Universität Konstanz auf Bewerbung und wählen Sie Bachelor und Rechtswissenschaften aus.
  2. Registrieren Sie sich im Bewerbungsportal der Universität Konstanz.
  3. Loggen Sie sich im ZEuS der Universität Konstanz mit Ihren Benutzerdaten ein und folgen Sie unter "Bewerbung" den Anweisungen der Online-Bewerbung.
  4. WICHTIG: Wählen Sie bei der Online-Bewerbung auf der Seite "Ihr Studiengangswunsch" bei "Gewünschter Abschluss: Orientierungsstudium" aus.
  5. Senden Sie Ihren Antrag ab.
  6. Unter dem Button "Wichtige Hinweise zu Ihrer Bewerbung" finden Sie ein Schreiben mit wertvollen Hinweisen zu Ihrem Studienstart.

Wir gratulieren Ihnen zu Ihrem Studienplatz im Orientierungsstudium Go.MINt!

Wir empfehlen Ihnen, wichtige Unterlagen wie z.B. Ihre Hochschulzugangsberechtigung vor Start Ihrer Online-Bewerbung als PDF-Files bereitzuhalten. Zögern Sie bitte nicht, sich bei Fragen oder Problemen zur Bewerbung jederzeit an uns wenden.

Erforderliche Nachweise für Ihre Bewerbung

- Nachweis einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder ein gleichwertiger ausländischer Bildungsnachweis
- ggf. lückenloser Nachweis über bisherige Studienzeiten
- ggf. Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache (Niveaustufe DSH 2)