Externe Fort- und Weiterbildungsangebote

Bitte beachten Sie, dass aufgrund anstehender Budgetkürzungen für 2023 bis auf Weiteres nur externe Fort- und Weiterbildungen genehmigt werden können, die zwingend dienstlich notwendig sind.

Nicht jeder Entwicklungsbedarf kann über das interne Fortbildungsprogramm abgedeckt werden. Die Personalabteilung unterstützt Sie deshalb bei Ihrem Wunsch externe Fort- oder Weiterbildungen zu besuchen.

Die Übernahme oder die Beteiligung an den Kosten wird im Einzelfall entschieden. Orientierungspunkte sind:

  • Notwendigkeit für die dienstlichen Aufgaben
  • Mehrwert für das Arbeitsgebiet und/oder die Universität
  • Dauer der Entwicklungsmaßnahme
  • Kostenumfang

Für die Beantragung von externen Fort- und Weiterbildungen gibt es je nach Höhe der Kosten zwei Wege:

1. Externe Fort- und Weiterbildung bis 600,- EUR (Beantragung durch Mitarbeiter*in (nur wissenschaftsunterstützender Dienst))

Wo finde ich passende Fort- und Weiterbildungen für mich?

Es gibt bundesweit eine Vielzahl an Fortbildungsanbieter*innen. Exemplarisch seien diese Anbieter*innen genannt:

1. Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien im Land Baden-Württemberg

2. Die Führungsakademie Baden-Württemberg

3. Fortbildungsportal der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg)
Diese Seminare und Veranstaltungen sind kostenlos buchbar, da die Universität Konstanz ein Mitgliedsunternehmen der UKBW ist.

Wie kann ich eine Fortbildung bis 600,- EUR beantragen?

  1. Antragsformular ausfüllen und an die Personalabteilung schicken
    Als Mitarbeiter*in im wissenschaftsunterstützenden Dienst füllen Sie das Antragsformular für externe Fortbildungen bis 600,- EUR aus und leiten dieses spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung zur Prüfung an Sylvia Gruczek in der Personalabteilung (Fach 224) weiter.
    (das Antragsformular finden Sie rechts, nachdem Sie sich eingeloggt haben)
     
  2. Zur externen Fortbildung anmelden
    Nach erfolgter Prüfung und dem Erhalt einer positiven Rückmeldung durch die Personalabteilung, melden Sie sich selbstständig zur externen Fortbildung an. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsempfängerin (bzgl. der Teilnahmegebühren) die Universität Konstanz ist. Die Rechnung leiten Sie bitte an Sylvia Gruczek in der Personalabteilung (Fach 224) weiter. 
     
  3. Ggf. Dienstreiseantrag stellen
    Findet die externe Fortbildung außerhalb von Konstanz statt, müssen Sie zusätzlich einen Dienstreiseantrag ausfüllen und über Ihren Arbeitsbereich an die Personalabteilung (Arbeitsgebiet Reisekosten, Fach 224) schicken. Bitte beachten Sie, Ihren Dienstreiseantrag mindestens 14 Tage vor Reiseantritt zu stellen.
     
  4. Ggf. abmelden
    Sollten Sie wider Erwarten und aus wichtigen Gründen die externe Fortbildung nicht besuchen können, informieren Sie bitte umgehend die Personalabteilung. Sollten Sie unentschuldigt fehlen, werden Ihnen die entstehenden Kosten (z.B. Seminargebühr, Stornogebühr o.Ä.) in Rechnung gestellt.
     
  5. Ggf. Reisekostenabrechnung stellen
    Bitte füllen Sie zeitnah nach der Teilnahme an der Fortbildung das Formular zur Reisekostenabrechnung aus und schicken dieses an die Personalabteilung (Arbeitsgebiet Reisekosten, Fach 224).

2. Externe Fort- oder Weiterbildung beantragen ab 600,- EUR (Beantragung durch die Führungskraft (nur wissenschaftsunterstützender Dienst))

Wie kann ich eine Fort- oder Weiterbildung ab 600,- EUR beantragen?

  1. Antragsformular ausfüllen und an die Personalabteilung schicken
    Als Mitarbeiter*im im wissenschaftsunterstützenden Dienst füllt Ihre Führungskraft das Antragsformular für externe Fortbildungen ab 600,- EUR aus und leitet dieses spätestens acht Wochen vor Weiterbildungsbeginn zur Prüfung an Sylvia Gruczek in der Personalabteilung (Fach 224) weiter.
    (das Antragsformular finden Sie rechts, nachdem Sie sich eingeloggt haben)
     
  2. Zur externen Fortbildung anmelden
    Nach erfolgter Prüfung und dem Erhalt einer positiven Rückmeldung durch die Personalabteilung, melden Sie sich selbstständig zur externen Fortbildung an. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsempfängerin (bzgl. der Teilnahmegebühren) die Universität Konstanz ist. Die Rechnung leiten Sie bitte an Sylvia Gruczek oder Sarah Straub in der Personalabteilung (Fach 224) weiter. 
     
  3. Ggf. Dienstreiseantrag stellen
    Findet die externe Fortbildung außerhalb von Konstanz statt, müssen Sie zusätzlich einen Dienstreiseantrag ausfüllen und über Ihren Arbeitsbereich an die Personalabteilung (Arbeitsgebiet Reisekosten, Fach 224) schicken. Bitte beachten Sie Ihren Dienstreiseantrag mindestens 14 Tage vor Reiseantritt zu stellen.
     
  4. Ggf. abmelden
    Sollten Sie wider Erwarten und aus wichtigen Gründen die externe Fortbildung nicht besuchen können, informieren Sie bitte umgehend die Personalabteilung. Sollten Sie unentschuldigt fehlen, werden Ihnen die entstehenden Kosten (z.B. Seminargebühr, Stornogebühr o.Ä.) in Rechnung gestellt.
     
  5. Ggf. Reisekostenabrechnung stellen
    Bitte füllen Sie zeitnah nach der Teilnahme an der Fortbildung das Formular zur Reisekostenabrechnung aus und schicken dieses an die Personalabteilung (Arbeitsgebiet Reisekosten, Fach 224).

Was muss ich über Kostenbeteiligung und Nebenabrede wissen?

1. Kostenbeteiligung von Mitarbeiter*innen
Aufgrund begrenzter Mittel wird bei kostenintensiven Fort- und Weiterbildungen meistens eine Kostenbeteiligung seitens der/des Beschäftigten erwartet.

2. Nebenabrede (ab 1000,- EUR)
Bei Fort- und Weiterbildungskosten, die 1.000,- EUR überschreiten, wird bei wissenschaftsunterstützenden Mitarbeiter*innen grundsätzlich eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag geschlossen, unabhängig davon, wie hoch die Beteiligung durch universitäre Mittel ist. Die Nebenabrede regelt, wie hoch der von der Universität Konstanz übernommene Anteil der Gesamtkosten ist sowie die Rückzahlungsverpflichtungen für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens. Sie muss vorab dem Personalrat vorgelegt werden.

Fragen?

Bei allen Fragen zu externen Fort- und Weiterbildungen hilft Ihnen Sylvia Gruczek weiter. Den Kontakt finden Sie rechts.