Universität Konstanz - Partnerhochschule des Spitzensports

Universität Konstanz ist "Partnerhochschule des Spitzensports"

Am 26.10.2007 ist die Universität Konstanz dem Projekt "Partnerhochschule des Spitzensports" beigetreten. Dieses Projekt wurde vom Allgemeinen Deutschen Hochschulsport (adh) 1998 initiiert, um den studierenden Kaderathletinnen und -athleten den Spagat zwischen Studium und Spitzensport zu erleichtern.

Mit der Kooperationsvereinbarung zur Förderung studierender Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zwischen der Universität Konstanz, dem Seezeit Studierendenwerk Bodensee, dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband, dem Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald, dem Olympiastützpunkt Stuttgart und der Deutschen Taekwondo Union, Bundesstützpunkt Friedrichshafen soll für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ein Nachteilsausgleich geschaffen werden, damit sie an der Universität Konstanz ihre akademische Ausbildung trotz der hohen zeitlichen Belastungen des Spitzensports erfolgreich absolvieren können.

Vorabquote für SpitzensportlerInnen wird umgesetzt

An den baden-württembergischen Hochschulen können SpitzensportlerInnen in Studiengängen mit einem Numerus Clausus (NC) bevorzugt, das heißt im Rahmen einer Vorabquote, zum Studium zugelassen werden.

Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie aufgrund ihrer sportlichen Betätigung an den Studienort Konstanz gebunden sind.

Anträge (formlos) auf bevorzugte Zulassung müssen zusammen mit der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden.

Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Kader muss in beglaubigter Fotokopie beigelegt werden. Die gültigen Rechtsvorschriften finden sich in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz.

Leistungen der Hochschule

Die Universität Konstanz bemüht sich im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten:

  • die zentrale Koordination und Abstimmung der Aufgaben aus dieser Vereinbarung über den Hochschulsport vorzunehmen und sicherzustellen
  • um die Bereitstellung von persönlichen MentorInnen, welche die AthletInnen durch eine individuelle Studienberatung und auch in Konfliktfällen unterstützen
  • um die Bereitstellung von FachberaterInnen, auch in den einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereichen
  • um die Flexibilisierung der Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung während der einzelnen Semester sowie über die ganze Studiendauer hinweg
  • bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei Ermessungsentscheidungen im Sinne dieser Vereinbarung zu handeln.

Im Einzelnen bietet die Universität Konstanz:

  • die Einführung von Urlaubssemestern für wichtige Meisterschaften aus sportlichen Gründen
  • die Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten, insbesondere die Möglichkeit Fehlzeiten nachzuarbeiten
  • die Individualisierung von Abgabe- und Prüfungsterminen, gegebenenfalls mit Modifizierung von Prüfungszeiträumen und Studiendauer
  • die Anerkennung von Studienleistungen bei Studienortwechsel
  • die individuelle Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen
  • ein Teilzeitstudium wo möglich
  • die studienfachspezifische Überprüfung besonderer Fördermöglichkeiten im Individualfall
  • die Aufforderung an ihre Untergliederungen, ihre jeweils fachspezifischen Möglichkeiten zur Unterstützung der studierenden SpitzensportlerInnen zu nutzen
  • eine umfassende und kontinuierliche Kommunikation des Projekts in allen geeigneten Medien
  • die entgeltfreie Nutzung der Hochschulsportanlagen und -einrichtungen
  • die Inanspruchnahme des Career Service

Befreiung von einer möglichen Studiengebührenpflicht:

Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bemüht sich die Hochschule bei der Vergabe der Studienplätze im lokalen Vergabeverfahren SpitzensportlerInnen den Zugang zur akademischen Ausbildung zu ermöglichen. Das sportliche Engagement wird insbesondere bei der Vergabe der Plätze im Rahmen der Härtefallquote sowie bei Anträgen auf Verbesserung der Durchschnittsnote und der Wartezeit berücksichtigt. Studierende SpitzensportlerInnen im Sinne dieser Vereinbarung werden grundsätzlich von der Universität Konstanz auf dem Gebiet der psychomotorischen Fähigkeiten als weit überdurchschnittlich begabt im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 3 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) erachtet, so dass Angehörige dieser Personengruppe auf Antrag von einer möglichen Studiengebührenpflicht nach dem Landeshochschulgebührengesetz befreit werden können. Die mögliche Höchstdauer der Befreiung richtet sich nach dem jeweils gültigen Rektoratsbeschluss.

Kooperationspartner: Seezeit Studierendenwerk Konstanz

Das Seezeit Studierendenwerk Konstanz ist ein Kooperationspartner, bei dem SpitzenportlerInnen, die der Kooperationsvereinbarung beigetreten sind, unterstützende Leistungen beantragen können. Folgende Personen stehen als Ansprechpartner/in zur Verfügung:

Wohnheimplätze

Verpflegung

Sozialberatung

<link mail>Herr Schumacher, Tel.: +49 7531 88-7350

<link mail>Herr Abe, Tel.: +49 7531 88-7220

<link mail>Frau Piper, Tel.: +49 7531 88-7305