Wassersportzentrum - Universität Konstanz

Academic Sports Service, University of Konstanz

Wissenswertes rund um das Wassersportgelände

Das Wassersportgelände der Universität bietet beste Voraussetzungen für die Ausübung der verschiedensten Wassersportarten. Neben dem Wassersportbereich mit der Infrastruktur für Segeln, Rudern, Kajak, Surfen und Tauchen gibt es dort auch ein Freizeitgelände samt Badestrand, Liegewiese und Beachvolleyballanlage. Des Weiteren finden sich diverse Übernachtungsmöglichkeiten die gemietet werden können. Das Wassersportgelände ist an das WLAN-Netz der Universität angebunden.

Beachvolleyballfelder

Nähere Informationen siehe weiterführende Links (rechts): Vermietung von Beachvolleyballfeldern

Bootsliegeplätze

Der Hochschulsport vergibt für Angehörige der Universität und HTWG Konstanz auf dem Wassersportgelände eine begrenzte Zahl an Trockenliegeplätzen für Boote ohne Motorantrieb. Motorboote oder Jollen mit Außenbordmotor sowie Kajüteboote dürfen auf dem Wassersportgelände nicht gelagert werden. Außerdem muss das Boot von Größe und Gewicht so beschaffen sein, dass es durch max. 3 Personen ohne Zuhilfenahme einer Zugmaschine geslippt werden kann. Boote mit Straßentrailer sind auf dem Wassersportgelände nicht erlaubt.

Der Liegeplatzvertrag läuft vom 01. April bis 31. März des Folgejahres. Es gelten die Angaben in den Bootspapieren.

Die Liegeplatzgebühr beträgt:

für Boote bis 2m Breite: 342,00 € inkl. 19 % MwSt.

für Boote ab 2m Breite: 414,00 € inkl. 19 % MwSt.

Die Buchung ist ab dem Start des Buchungszeitraumes des Sportprogramms online möglich. Die entsprechende Vertragsausstellung muss persönlich im Büro des Hochschulsports G 206 vorgenommen werden - ansonsten verfällt der Anspruch auf einen Bootsliegeplatz. Bei der Vertragsausstellung ist auch eine Barzahlung im HSP Büro möglich. Es sind der Studierenden-/ Beschäftigten-/ VEUK-Ausweis sowie die Bootspapiere mitzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass laut Bodensee-Schifffahrtsordnung das Boot beim Landratsamt Konstanz -Schiffahrtsamt- angemeldet und mit einem entsprechenden Kennzeichen (KN -) versehen sein muss. Der im Bootsausweis eingetragene Name des Besitzers/der Besitzerin muss mit dem Namen des Mieters/der Mieterin übereinstimmen. Sollte man selbst am Tag der Vertragsausstellung verhindert sein, ist eine Vertretung bei schriftlicher Bevollmächtigung möglich. Pro Person kann jedoch nur ein Boot angemeldet werden.

Grillstellen

Nähere Informationen siehe weiterführende Links (rechts): Vermietung von Grillstellen

Hochseilgarten

Niedrigseilgarten

Slackline-Park

Uni-Badestrand