
Justiziariat
Das Justiziariat bearbeitet die über die routinemäßige Gesetzesanwendung hinaus gehenden Rechtsangelegenheiten für die ganze Universität. Unter anderem prüft es die Anpassung und Neufassung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie Zulassungssatzungen.
Zu den Aufgaben des Justiziariats gehört außerdem die Geltendmachung oder die Abwehr von Ersatzansprüchen gegen die Universität und ihre Mitglieder. Zusätzlich ist es zuständig für Straf- und Bußgeldverfahren sowie für die Führung der Rechtstreitigkeiten der Universität.
Darüber hinaus ist der Justitiarin die Funktion einer Koordinatorin für die Arbeitssicherheit übertragen, welche sie in Vertretung des Kanzlers übernimmt.