Frequently Asked Questions

Die häufigsten Fragen zu akademischen Abschlussprüfungen

Die hier aufgeführten Antworten basieren auf allgemeinen Regelungen aller Studien- und Prüfungsordnungen der grundständigen und weiterführenden Studiengänge an der Universität Konstanz. Bitte lesen Sie die fachspezifischen Regelungen zur Abschlussphase Ihres Studiengangs in Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung nach.

Wann und wie melde ich mich zu meiner schriftlichen bzw. mündlichen Abschlussprüfung an?

Alle Anmeldetermine zur schriftlichen bzw. ggf. mündlichen Abschlussprüfung finden Sie auf der Seite Termine und Fristen des Zentralen Prüfungsamtes.

In den meisten Studiengängen erhalten Sie die notwendigen Anmeldeformulare auf Anfrage per E-Mail von Ihrer/m zuständige/n SachbearbeiterIn im Zentralen Prüfungsamt. In den Studiengängen der Fachbereiche Psychologie sowie Informatik und Informationswissenschaft können Sie die notwendigen Anmeldeformulare von der Homepage des Fachbereichs herunterladen.

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung (schriftliche Abschlussarbeit bzw. ggf. mündliche Abschlussprüfung) im Zentralen Prüfungsamt erfolgt ausschließlich per E-Mail. Ob in Ihrem Studiengang eine mündliche Abschlussprüfung vorgeschrieben ist, können Sie Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.

Wichtige Ausnahmen:

In den folgenden Studiengängen erfolgen Anmeldung und Zulassung zur Abschlussprüfung nicht durch das Zentrale Prüfungsamt, sondern durch den jeweils zuständigen Fachbereich:

  • B.Sc Chemie
  • B.Sc. Finanzmathematik
  • B.Sc Life Science
  • B.Sc. Mathematik
  • B.Sc. Nanoscience
  • B.A. Politik- und Verwaltungswissenschaft
  • B.Sc. Wirtschaftswissenschaften
  • Bachelor of Education Chemie
  • Bachelor of Education Mathematik
  • M.Sc. Chemie
  • M.Sc. Economics
  • M.Sc. Finanzmathematik
  • M.Sc. Life Science
  • M.Sc. Mathematik
  • M.Sc. Nanoscience
  • M.Sc. Political Economy
  • M.A. Politik- und Verwaltungswissenschaft
  • M.Sc. Social and Economic Data Science
  • M.Sc. Wirtschaftspädagogik
  • Master of Education Chemie
  • Master of Education Mathematik

Die zuständigen Ansprechpersonen in den Fachbereichen finden Sie auf der Seite Fachstudienberatung und Prüfungssekretariate.

Wann und wo kann ich meine Abschlussarbeit abgeben?

Das Abgabedatum sowie Hinweise zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit finden Sie im Zulassungsbescheid, der Ihnen per Post (in einzelnen Studiengängen auch per E-Mail an Ihre universitäre E-Mail-Adresse) zugeschickt wurde.

Da sich die konkreten Regelungen zur Abgabe von Abschlussarbeiten gegebenenfalls kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte zusätzlich vor Ihrer Abgabe bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt über den momentanen Stand.

Welche Formalien muss ich bei der Abgabe meiner Abschlussarbeit beachten?

Die Anzahl der einzureichenden Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (gedruckt und ggf. digital) und die beizulegenden Anlagen (z.B. Eigenständigkeitserklärungen) finden Sie im Zulassungsbescheid, der Ihnen per Post (in einzelnen Studiengängen auch per E-Mail an Ihre universitäre E-Mail-Adresse) zugeschickt wurde.

In allen Studiengängen müssen Sie außerdem eine Immatrikulationsbescheinigung des Semesters, in welchem Sie sich zum Zeitpunkt der Abgabe befinden, zusammen mit Ihrer Abschlussarbeit einreichen. Bitte legen Sie die handschriftlich unterschriebene Erklärung und die Immatrikulationsbescheinigung separat bei (nicht einbinden!).

Überdies werden in allen Studiengängen für die Abgabe der digitalen Exemplare Ihrer Abschlussarbeit ausschließlich USB-Sticks akzeptiert - keine CD-ROMs.

Bitte beachten Sie: Abschlussarbeiten können grundsätzlich nur mit Leimbindung akzeptiert werden. Eine Spiralbindung ist nicht zulässig.

Wichtiger Hinweis: Bitte kontrollieren Sie vor der Abgabe den Titel Ihrer Abschlussarbeit und stellen Sie sicher, dass er exakt mit dem beantragten bzw. genehmigten Titel übereinstimmt (vgl. Zulassungsbescheid bzw. genehmigter Titeländerungsantrag). Auch kleinste Änderungen am Titel (z.B. das Hinzufügen oder Weglassen eines Punktes oder Gedankenstrichs oder das Ändern eines einzelnen Zeichens) erfordern einen Titeländerungsantrag.

Wie gestalte ich das Deckblatt meiner Abschlussarbeit?

Das Zentrale Prüfungsamt stellt für Abschlussarbeiten ein Titelblattmuster mit Uni-Signet bereit, welches Sie hier herunterladen können:

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verwendung des Signets der Universität Konstanz bei Prüfungsarbeiten.

Wie gehe ich vor, wenn ich während meiner Abschlussprüfungsphase krank werde?

Während Ihrer Abschlussprüfungsphase sind Sie verpflichtet, unverzüglich (d.h. am ersten Tag der Erkrankung) Ihre/n zuständige/n SachbearbeiterIn im Zentralen Prüfungsamt per E-Mail oder Telefon über Ihre Erkrankung zu informieren und zum Arzt zu gehen, falls Sie aufgrund von krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit

  • eine Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer schriftlichen Abschlussarbeit
  • die Rückgabe des Themas Ihrer schriftlichen Abschlussarbeit oder
  • eine Verschiebung des Termins Ihrer mündlichen Abschlussprüfung

beantragen möchten.

Als Nachweis Ihrer Erkrankung ist ausschließlich das vom Zentralen Prüfungsamt/der Universität vorgegebene Merkblatt und Attestformular für Prüfungsrücktritt und Verlängerung von Abschlussarbeiten zu verwenden. Das Original-Attest muss unverzüglich (d.h. schnellstmöglich) per Post beim Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden. Vorab kann es als E-Mail-Anhang (PDF) geschickt werden.

Bitte beachten Sie: Eine verspätete (zu spät angezeigte) Krankmeldung führt zur entsprechenden Kürzung der attestierten Krankheitstage um die Zeit der verspäteten Meldung. Eine nachträgliche Anerkennung Ihrer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise im Merkblatt des Attestformulars.

Wichtige Ausnahmen: In den Fachbereichen Biologie, Chemie, Physik, Mathematik und Statistik sowie in den Fächern des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften ist das Attestformular gegebenenfalls zusammen mit einem Verlängerungsantrag beim Fachbereich einzureichen. Bitte informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrem Fachbereich.

Wichtiger Hinweis: Die o.g. Regelungen gelten ausschließlich für Krankmeldungen während der Abschlussprüfungsphase. Für Krankmeldungen bei studienbegleitenden Prüfungen gelten möglicherweise abweichende Regelungen. Bitte informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrem Fachbereich.

Wo erhalte ich beglaubigte Kopien meiner Prüfungsdokumente?

Bitte wenden Sie sich zur Beglaubigung von Prüfungsdokumenten, die Sie an der Universität Konstanz erworben haben, an das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ). Sollten Sie sich nicht mehr vor Ort befinden, können Sie sich nach Erhalt der Originaldokumente über das Kontaktformular an das SSZ wenden.

Darüber hinaus haben Sie unter anderem die Möglichkeit, Ihre Prüfungsdokumente bei einem Bürgerbüro, einem Notariat oder einer Gemeindeverwaltung beglaubigen zu lassen.

Wie erhalte ich mein Abschlusszeugnis?

In den meisten Studiengängen wird Ihr Zeugnis zeitnah erstellt, sobald die Gesamtnote in ZEuS generiert wurde. In den Lehramtsstudiengängen (Master und Bachelor of Education) und im Bachelor-Studiengang Sprachwissenschaft müssen Sie allerdings einen gesonderten Antrag auf Zeugniserstellung bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt einreichen.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Erstellung Ihrer Prüfungsdokumente ein mehrstufiger Prozess ist, der einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt. Bitte sehen Sie daher von Anfragen zur Dauer der Zeugniserstellung ab, da dies den Prozess verzögert. Alle SachbearbeiterInnen im Zentralen Prüfungsamt bemühen sich, Ihre Prüfungsdokumente so zeitnah wie möglich zu erstellen.

Wie kann ich selbst dazu beitragen, dass mein Abschlusszeugnis inhaltlich korrekt ausgestellt und an die richtige Adresse versandt wird?

Alle Abschlusszeugnisse im Zentralen Prüfungsamt werden automatisiert über ZEuS erstellt. Bitte gleichen Sie daher – spätestens am Ende Ihres Studiums – ihre persönlichen Daten in ZEuS mit ihren Ausweisdokumenten und Ihrem Datenkontrollblatt ab. Dies betrifft insbesondere Ihren Vor- und Nachnamen (auch internationale Schreibweisen, z.B. mit Akzent), eventuell vorhandene zweite oder dritte Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort.

Bitte halten Sie auch Ihre Postadresse in ZEuS stets aktuell. Sollte sich Ihre Adresse während Ihrer Zeugniserstellung ändern, teilen Sie Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt bitte umgehend Ihre neue Anschrift mit.

Wichtiger Hinweis: Bitte melden Sie eventuelle Fehler oder Änderungen Ihrer persönlichen Daten per Kontaktformular an das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ).

Wann darf ich mich in meiner Abschlussprüfungsphase frühestens exmatrikulieren und an wen wende ich mich dafür?

Studierende müssen in allen Studiengängen an der Universität Konstanz mindestens bis einschließlich dem Tag immatrikuliert sein, an welchem sie Ihre letzte verpflichtende Prüfungsleistung ablegen bzw. erbringen. Dies gilt einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholungsprüfung und auch dann, wenn sie sich auf ein vergangenes Semester beziehen sollte.

Alle Informationen zum Thema Exmatrikulation sowie die zuständigen AnsprechpartnerInnen finden Sie auf der Webseite des Studierenden-Service-Zentrums (SSZ).

Ich habe meine Prüfungsdokumente verloren oder diese wurden durch ein Missgeschick vernichtet. Wie erhalte ich Ersatz?

Das Zentrale Prüfungsamt stellt Ihnen gerne eine Zweitausfertigung Ihrer in Verlust geratenen Prüfungsdokumente aus, sofern Sie Ihren Abschluss an der Universität Konstanz erworben haben. Gemäß Verwaltungsgebührensatzung erhebt die Universität Konstanz dafür eine Gebühr von 15 Euro pro Einzeldokument. Bitte wenden Sie sich dazu an die für Ihren abgeschlossenen Studiengang zuständige Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie: Das Zentrale Prüfungsamt ist ausschließlich für Zweitausfertigungen von Abschlussprüfungsdokumenten zuständig. Falls Sie Ersatzdokumente benötigen, die sich nicht auf Ihre Abschlussprüfung beziehen (z.B. Vordiplom, Zwischenprüfungszeugnis, usw.), wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Fachbereich.

Wichtiger Hinweis: In einigen Fällen sind beglaubigte Kopien Ihrer alten Prüfungsdokumente als Nachweis Ihres Abschlusses ausreichend. Bitte prüfen Sie diese Option, bevor Sie eine Zweitausfertigung anfordern. Beglaubigte Kopien können Ihnen in angemessenem Umfang kostenfrei durch das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) ausgestellt und zugesandt werden.