Formular im SSZ
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Krankenversicherung

Informationen zum Studierenden-Meldeverfahren (SMV)

Gemäß § 199a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) besteht zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den Hochschulen eine gegenseitige Meldepflicht. Die Universität Konstanz nutzt seit dem 01.01.2022 das elektronische Studierenden-Meldeverfahren (SMV). Ab diesem Zeitpunkt können Meldungen der Krankenkassen in Papierform nicht mehr entgegengenommen werden.

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir deshalb von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Krankenversicherung bitte frühzeitig kontaktieren, damit diese die erforderliche Meldung rechtzeitig an uns senden kann. Sofern Sie privat krankenversichert sind und es auch während des Studiums bleiben möchten, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Auch bei einer Befreiung muss die gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls eine entsprechende elektronische Meldung an uns senden.

Studierende die bereits an der Universität Konstanz eingeschrieben sind, müssen grundsätzlich nichts veranlassen. Nur im Falle eines Krankenversicherungswechsels benötigen wir von der neuen Krankenversicherung eine elektronische Meldung.