Fachbereichsspezifische Regelungen

Praktikum im B.A./M.A. Philosophie

Das Praktikum obligatorischer Bestandteil Ihres Studiums und dauert acht Wochen. Sie haben die Möglichkeit es in zwei Teile à vier Wochen aufzuspalten. Studierende des FB Philosophie lassen sich die Praktikumsstelle vor Arbeitsantritt beim Studiendekan mit dem Formular "Praktikumsbescheinigung Philosophie" (siehe blaue Box rechts) bewilligen und anschließend bestätigen.
Nachdem Sie Ihr Praktikum absolviert haben, füllen Sie bitte das Formular "Praktikumsbericht" (siehe blaue Box rechts) aus, speichern es unter "Ihre Matrikelnummer_Name der Institution" und reichen es zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen beim Fachbereichssekretariat ein. 

In einigen Fällen fordern Arbeitgeber einen Nachweis darüber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Diesen Nachweis erhalten Sie im Fachbereichssekretariat.

Praktikum in den B.A./M.A.-Studiengängen des FB Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften

In den Bachelor of Arts-Studiengängen des FB Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften ist ein achtwöchiges Praktikum obligatorischer Bestandteil Ihres Studiums. Sie haben die Möglichkeit es in zwei Teile à vier Wochen aufzuspalten.
Nach Ableisten des Praktikums legen Sie beim Fachbereichsreferenten (Dr. Daniel Hütter) ein Zeugnis bzw. eine Bestätigung des Arbeitgebers vor. Füllen Sie bitte außerdem das Formular "Praktikumsbericht" (siehe blaue Box rechts) aus, speichern es unter "Ihre Matrikelnummer_Name der Institution" und reichen es bei der Praktikumskoordination ein.

In einigen Fällen fordern Arbeitgeber einen Nachweis darüber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Diesen Nachweis erhalten Sie im Fachbereichssekretariat.

Für alle fachspezifischen Fragen zum Praktikum steht Ihnen gerne Dr. Daniel Hütter zur Verfügung.
Allgemeine Fragen zur Bewerbung, Vorstellungsgesprächen usw. beantwortet Ihnen der Career Service.

Über das achtwöchige Pflichtpraktikum im Bachelor of Arts hinaus, haben Sie die Möglichkeit weitere, freiwillige Praktika abzulegen. Je nach Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung und Art des Praktikums, können Sie sich diese ebenfalls im Rahmen Ihres Studiums anerkennen lassen. 

M.A. Globale Europastudien

Im Masterstudiengang Globale Europstudien ist ein Praktikum nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen (vgl. § 1 (3) Prüfungsordnung Globale Europastudien).

Nach Absprache mit der zuständigen Fachstudienberatung sind im Modul 6: Praxis- und Ergänzungsbereich einschlägige Praktika von mind. 4 Wochen Dauer anrechenbar (vgl. § 2 (4) Prüfungsordnung Globale Europastudien).

M.A. Literaturwissenschaft (Konstanzer Masterschule)

Als Alternative zum Schwerpunktmodul 4: Auslandsstudium/Individuelle Schwerpunktsetzung kann eine fachlich einschlägige und mindestens dreimonatige berufspraktische Tätigkeit absolviert werden (vgl. Prüfungsordnung Konstanzer Masterschule Literaturwissenschaft).

M.A. Literatur-Kunst-Medien

Wird eine fachlich einschlägige und mindestens dreimonatige berufspraktische Tätigkeit absolviert, können je nach Umfang des Praktikums Teile des Moduls 4: Medienpraxis und des Moduls 5: Berufsfeldorientierung ersetzt werden (vgl. § 3 (1) Prüfungsordnung Literatur-Kunst-Medien).