Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Geräteservice

Die regelmäße Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte ist gesetzlich vorgeschrieben.

Entsprechende Regelungen finden sich in der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 3- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.

­­Wie wird an der Universität Konstanz geprüft?

Die ortsveränderlichen elektrischen Geräte an der Universität werden zentral durch Mitarbeitende der Abteilung FM/Elektrotechnik 2 überprüft.

In den naturwissenschaftlichen Fachbereichen wird die Bereitstellung der elektrischen Geräte durch einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe organisiert.

In den übrigen Bereichen und der Verwaltung erfolgt die Prüfung nach Absprache entweder mit den jeweiligen Sekretariaten oder direkt mit den Nutzenden vor Ort.

Die Geräte zur Prüfung bereitzustellen bedeutet:

  •  Die Geräte sind frei zugänglich, ausgesteckt, (Ausnahmen z.B. Kühlschrank) und nicht zugestellt z.B. mit Behältern, Glasgeräten, Gefahrstoffgefäßen.              
  •  Steckerleisten und Verlängerungen liegen ebenfalls parat oder sind problemlos aussteckbar.
  •  Geräte und Kabel die in Schränken aufbewahrt werden nicht vergessen.

 Achten Sie darauf, dass Geräte die nicht ausgesteckt werden dürfen, (z.B. PC's, Server etc.) entsprechend gekennzeichnet sind.

Bitte vor jeder Benutzung von elektronischen Geräten das Gerät kurz in Augenschein nehmen und prüfen, ob ein Defekt vorliegt.

Muss ein neu gekauftes Gerät geprüft werden?

Es reicht aus, wenn die Geräte bei der nächsten routinemäßigen Prüfung mitgeprüft werden.

Darf ein privates Gerät an die Universität mitgebracht werden?

Gebrauchte und/oder private Geräte, die an die Universität mitgebracht werden, müssen vor Inbetriebnahme überprüft werden, z.B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen.

Bitte beachten Sie beim Betrieb von z.B. Kaffeemaschinen und Wasserkocher, dass diese unbedingt auf einer nicht brennbaren Unterlage betrieben werden (z.B. Metallplatte, Keramikfliese).

Im Eingangsbereich der Universität werden gelegentlich Verkaufs- oder Infostände aufgebaut. Auch die dort genutzten Geräte und Kabel müssen vorab geprüft werden.

Was, wenn ein elektrisches Gerät die Prüfung nicht besteht?

Wenn ein Gerät die Elektroprüfung nicht besteht, wird dies mit einem roten Defektaufkleber gekennzeichnet. Auf diesem ist sichtbar, warum die Prüfung nicht bestanden wurde, bzw. welcher Defekt vorliegt. Der Nutzende muss sich selber um die Reparatur oder die Ausmusterung kümmern.

Kleinere Reparaturen (Tausch der Anschlussleitung oder des Steckers) führt die Elektrowerkstatt (W04) durch. Größere Reparaturen können auf Anfrage bei der Elektronikwerkstatt (W05) oder extern repariert werden.

Was ist zu tun, wenn die Prüffrist bzw. Prüfplakette abgelaufen ist?

Wenn das Gerät eine Prüfplakette hat, wurde es mindestens einmal geprüft und als sicher befunden. Nehmen Sie bitte dennoch Kontakt mit der Elektrotechnik 2 auf und fragen nach dem nächsten Prüftermin.

Bitte immer die Herstellerangaben und Bedienungsanleitung zum Betrieb des Gerätes beachten.

Auf manchen Geräten ist nur eine Prüfplakette aber kein Barcode, wieso?

Die Geräte wurden in einer Gruppen geprüft. An einer Steckdosenleiste sind in der Regel immer mehrere Geräte angeschlossen z.B. PC, Monitor, Drucker, ect. Die Steckdosenleiste erhält bei der Prüfung einen Barcode und die Prüfplakette und die angeschlossenen Geräte nur die Prüfplakette.

Auf was muss bei der Verkabelung geachtet werden?

Der Einsatz von mehreren Steckdosenleisten und Verlängerungsleitungen hintereinander ist aus Brandschutzgründen sehr problematisch. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass eine Sicherung nicht mehr auslöst oder Kabel und Anschlüsse überlastet werden und zu schmoren oder gar zu brennen beginnen.

Bitte positionieren Sie keine Steckdosenleisten unter dem Tisch im Fußbereich. Durch Feuchtigkeit und Schmutz können die Leisten und Anschlüsse verunreinigen und korrodieren und Kabel und Stecker können beschädigt werden. Ebenfalls erschwert es die Arbeit des Reinigungspersonals. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, die Steckdosenleisten wenn möglich auf den Tisch zu legen oder am Tischbein zu befestigen.

Im Rahmen der Prüfung erhalten die Steckdosenleisten und Anschlusskabel, die sich noch auf dem Boden unter dem Tisch befinden, keine Prüfaufkleber mehr.

Sollten Sie Fragen haben, wie Sie Ihre elektrischen Geräte richtig und sinnvoll verkabeln, melden Sie sich bei der Elektrotechnik 2.

Unter folgendem Link finden Sie die Verfahrensanweisung der AGU "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel":

https://www.uni-konstanz.de/agu/arbeitssicherheit/organisation/verfahrensanweisungen/