Anmeldung in Konstanz und Rundfunkgebühr

Wenn Sie Ihre Wohnung in Konstanz bezogen haben, müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen in Konstanz anmelden, sofern Sie sich mindestens drei Monate ununterbrochenen in Deutschland aufhalten. Eine Anmeldung ist auch für internationale WissenschaftlerInnen notwendig.

Die Anmeldung erfolgt bei der jeweiligen Meldebehörde, in Konstanz beim Bürgerbüro der Stadt Konstanz. Die Anmeldung ist kostenlos und es sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • Identitätsnachweis für alle anzumeldende Personen (Personalausweis, Reisepass)
  •  Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter einzuholen)

Im Bürgerbüro erhalten Sie eine Meldebescheinigung.

Bitte beachten Sie: falls Sie während Ihres Aufenthalts die Wohnung wechseln, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Bürgerbüro ummelden, d.h. Ihre neue Adresse registrieren lassen. Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich im Bürgerbüro abmelden.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Gebührenpflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender finanzieren sich größtenteils über die Rundfunkgebühren. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhebt die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Rundfunkgebühr wird als Wohnungsbeitrag pauschal erhoben, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten. Der monatliche Beitrag pro Wohnung beträgt derzeit 17,50 Euro (Stand: Februar 2016). Weitere Informationen finden Sie unter Rundfunkbeitrag.