Evaluationsbericht (S. 6 ff., 49 ff.)

Für die Verteilung der Studiengebühren im Jahr 2011 kam wiederum der im Jahr 2009 von Rektorat und Dekanen erarbeitete Verteilungsschlüssel zum Einsatz:

  • Die Fachbereiche und Sektionen erhalten 60 % der jährlichen Einnahmen. Für die zentral finanzierten Maßnahmen können 40 % der Einnahmen eingesetzt werden. Dieser Verteilungsschlüssel gilt uneingeschränkt, d.h. auch für ggf. zukünftig anfallende Mehreinnahmen.
  • Die Verteilung innerhalb der Fachbereiche wird anhand der Vollstudienäquivalente berechnet. Eine weitergehende Berücksichtigung von Exportleistungen einzelner Fachbereiche wird innerhalb einer Sektion oder zwischen Fachbereichen geregelt.

Eine Übersicht über die Verteilung der Mittel an die Fachbereiche und Sektionen finden sie hier.

Die Anträge für die zentral finanzierten Maßnahmen wurden in der Sitzung des Auschusses für Lehre uind Weiterbildung (ALW) am 23. November 2010 diskutiert. Der im ALW beschlossenen Empfehlungen ist das Rektorat am 8. Dezember 2010 gefolgt. Eine Übersicht dieser Empfehlungen finden Sie hier.