Unsere Empfehlung zum Vorgehen

Sie wollen Ihre Lehrveranstaltung *nicht* aufzeichnen (vorübergehende, synchrone Lehrveranstaltung per Webkonferenz)

Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorgehen: Datenschutz-Information über E-Mail an alle Teilnehmenden

Sie versenden an alle Teilnehmenden an Ihrer Lehrveranstaltung einmal im Semester eine E-Mail, in der Sie über die Datenverarbeitung im Zuge der Lehrveranstaltung informieren und die Bedingungen der Teilnahme (Zustimmung zur Datenverarbeitung mit dem Eintritt in die Webkonferenz, Verbot der Aufzeichnung) nennen.

Zum Hintergrund: Für diese vorübergehende Art des Einsatzes eines Webkonferenztools in Ihrer Veranstaltung haben Sie eine Informationspflicht hinsichtlich der Datenverarbeitung, die im Zuge Ihrer Lehrveranstaltung vorgenommen wird. Es genügt eine Datenschutz-Information, welche die Studierenden zur Kenntnis nehmen und die mit zwei weiteren Informationen versehen ist:

1. Sie weisen die Studierenden darauf hin, dass sie mit dem Eintritt in die Webkonferenz in die Datenverarbeitung einwilligen;

2. Sie stellen klar, dass personenbezogene Daten nur vorübergehend für die Dauer dieser synchronen Veranstaltung gespeichert/verarbeitet werden und dass niemand die Veranstaltung aufzeichnen darf.

Stellen Sie ggf. zusätzlich dar, welche Möglichkeiten einer stummen und nicht sichtbaren Teilnahme es gibt, wenn Studierende nicht einwilligen und damit nicht in der von Ihnen vorgesehenen Weise teilnehmen wollen (Anmerkung:Wenn Sie für alle Teilnehmenden ohnehin ausschließlich nur eine solche stumme und weder in Bild noch im Chat sichtbare Teilnahme vorsehen, müssen Sie nicht tätig werden, da die Datenschutzinformationen zu den Videokonferenztools auf der KIM-Website leicht abrufbar sind).