Konstanzer Studierende geben sich eine Satzung

Presseinformation Nr. 177 vom 10. Dezember 2012

Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg

An den Hochschulen Baden-Württembergs wird gemäß Landtagsbeschluss die Verfasste Studierendenschaft wiedereingeführt. Die Studierenden in Baden-Württemberg bilden damit erstmals seit 1977 wieder eine eigene rechtsfähige Gliedkörperschaft ihrer Hochschule mit politischem Mandat im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben. In einem „Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft“ erarbeiten die Studierenden der Universität Konstanz gegenwärtig eine Organisationssatzung, die am 30. und 31. Januar 2013 in einer Abstimmung aller Konstanzer Studierenden beschlossen werden soll. Am heutigen Montag, 10. Dezember 2012, werden die Satzungsvorschläge eingereicht und juristisch geprüft; unabhängig vom Arbeitskreis sind alle Konstanzer Studierenden berechtigt, einen Vorschlag für eine Satzung einzureichen.

Die Einrichtung der Verfassten Studierendenschaft bedeutet, dass alle immatrikulierten Studierenden der Universität Konstanz als eigenständige Gruppe eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Hochschule bilden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwaltet sich die Studierendenschaft selbst, wirkt an den Aufgaben der Hochschule mit und nimmt hochschulpolitische, fachliche und fachübergreifende sowie die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahr.

Die Verfasste Studierendenschaft wurde in Baden-Württemberg 1977 abgeschafft. Wichtige Aufgaben der vormaligen Verfassten Studierendenschaft, zum Beispiel die Ausgabe von Internationalen Studierendenausweisen, wurden von den baden-württembergischen Studentenwerken und den universitären Verwaltungen übernommen. Um sich weiterhin für die Belange der Studierenden einzusetzen, organisierte sich die Konstanzer Studierendenvertretung seitdem in den unabhängigen Strukturen des „Unabhängigen Allgemeinen Studierendenausschusses“ (U-AStA).

Die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft durch die Landesregierung nach mehr als 30 Jahren bedeutet eine markante Stärkung der Rechte der Studierendenvertretung. Die Studierendenschaft kann nun wieder selbst als juristische Person handeln und entsprechend Aufgaben und Interessen im Hochschulbereich umsetzen. Doppelte Zuständigkeiten zwischen Studierendenvertretung und Studentenwerk sollen jedoch einvernehmlich vermieden werden; die Studentenwerke sollen nach Maßgabe der Landesregierung ihre Aufgabenbereiche beibehalten. „Wir können uns gut vorstellen, einige Aufgaben wie die Verhandlungen über das Konstanzer Semesterticket wieder zu übernehmen. Ich denke jedoch nicht, dass die Studierendenschaft ernsthaft an die Kernaufgaben des Studentenwerks – wie die Unterhaltung der Mensen und die Verwaltung der Wohnheime – herangehen möchte. Diese Aufgaben sind bei den Studentenwerken sehr gut aufgehoben“, so Fabian Rehm vom „Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft“.

„Unser Hauptziel ist, eine möglichst starke Studierendenschaft zu schaffen, so dass wir die Interessen der Studierenden möglichst effektiv nach außen vertreten und politisch Stellung beziehen können –  was seit 1977 nicht mehr möglich war. Unsere Satzung soll den Rahmen bilden, dass wir handlungsfähig sind und auch demokratisch legitimiert“, so Rehm weiter. Mit der Rechtsfähigkeit und Finanzhoheit ist die Konstanzer Studierendenvertretung künftig wieder in der Lage, eigenständig Verträge zu schließen und Beiträge von allen Studierenden zu erheben. „Ein großes Thema sind der rechtliche Schutz und die Möglichkeit, für die Interessen der Studierenden politisch einzutreten“, führt Fabian Rehm weiter aus. Ziel des Arbeitskreises sei, so Rehm, mit der Satzung möglichst flexible und handlungsfähige Strukturen zu schaffen. Tiefgreifende Änderungen am gegenwärtigen Aufbau der Konstanzer Studierendenvertretung seien jedoch nicht vorgesehen: „Die grundsätzlichen Strukturen sollen beibehalten werden“, bekräftigt Rehm.